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Bundesregierung sieht Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Published On: 18. Januar 2024 10:20

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Eingedenk der Tatsache, dass der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta nur bei direkt angegriffenen Staaten greift und die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt wird – welches zwar von einem Großteil der Weltgemeinschaft, nicht aber von den USA ratifiziert wurde – wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt.

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Artikel veröffentlicht am: 18. Januar 2024
Autor: Florian Warweg
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.01.2024

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