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Nach Netanjahu-Aussage: „From the river to the sea”-Slogan auch bei proisraelischen Demos verboten?

Published On: 29. Januar 2024 12:19

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Anfang November 2023 die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ offiziell verbieten lassen. Bei Verstoß drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Am 18. Januar hatte der israelische Premier Benjamin Netanjahu diese Parole genutzt und erklärt, „in Zukunft muss Israel das gesamte Gebiet vom Fluss bis zum Meer kontrollieren“. Vor diesem Hintergrund kam in der Bundespressekonferenz am 24. Januar die Frage auf, ob das Verbot auch greift, wenn damit auf einer Demo in Deutschland die Existenz eines palästinensischen Staates negiert wird. Die Antwort der Sprecher vom Innen- und Justizministerium zeugen von der ganzen Widersprüchlichkeit dieses Verbots.

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Der gesamte Artikel mit Quellennachweisen zum Nachlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=110257
Artikel veröffentlicht am: 29. Januar 2024 um 12:20
Autor: Florian Warweg
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 24.01.2024

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