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Interessante Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz eines Sachverständigen

Published On: 8. Januar 2022 10:37

Noch nie hat ein Gesetz so viel sachlich fundierten Widerstand in Stellungnahmen auf sich gezogen und noch nie ist ein Gesetz so schlampig vorbereitet worden, was die Organisation betrifft, wie die gestrige Stellungnahme der ELGA GmbH bewiesen hat. Dennoch zeigt sich die Regierung unbeeindruckt und will das Gesetz per 1. Februar durchziehen. Es soll dann offenbar auf der Straße kontrolliert werden, ob man geimpft ist oder nicht.

Von Peter F. Mayer

Mittlerweile kommt der Ministerialentwurf auf fast 93.000 Stellungnahmen und der etwas später eingereichte Initiativantrag auf fast 64.000, zusammen also 157.000. Und es werden laufend, von Minute zu Minute, mehr Stellungnahmen. Und zusätzlich haben noch Zig-Tausende ihre Zustimmung zu einzelnen Stellungnahmen gegeben.

Zum Gesetzentwurf für die erweiterte Zulassung von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Medikamenten und die Änderung des Arzneimittelgesetzes gibt es immerhin schon über 32.000 Stellungnahmen.

Grundrechte, Verhältnismäßigkeit und andere Krankheiten

Als Sachverständiger (u.a. auch für Informatik und für Luftreinhaltung) und passionierter Datenschützer hat Mag. Dr. Aron Ewald Vrtala Aspekte der Grundrechte behandelt und auf die Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich der Luftreinhaltung explizit hingewiesen.

Dazu heißt es in der Stellungnahme:

Die monatliche Todesrate durch COVID-19 beträgt also ca. 606 Personen.

Gemäß der Europäischen Umweltagentur [EUU, 2021] belaufen sich die vorzeitigen Todesfälle durch Luftverschmutzung jährlich auf 6.100 Tote wegen Feinstaub PM 2,5 , 320 Tote wegen Ozon und 660 Tote wegen Stickstoffdioxid in der Luft. Siehe dazu z.B. auch [Standard, 2021]. In Summe sind dies 7.080 Tote pro Jahr oder umgerechnet auf einen Monat 590 Personen, die vorzeitig wegen Luftverschmutzung in Österreich sterben.

Der Unterschied zwischen den monatlichen Todesraten beider Gefahren beträgt ca. 4%. Auch Krankheitsfälle durch Luftverunreinigung verursachen Spitalsaufenthalte und belasten das Gesundheitssystem. Effektive gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Österreich sind jedoch nicht in Sicht. Sonstige Anstrengungen auch nicht.

Zudem kann eine bessere Luft auch die Schwere von Erkrankungen an COVID-19 mindern (siehe z.B.: [Conticini, 2020; Cole, 2020; Wu, 2020]).

Daher ist eine Impfpflicht wegen COVID-19 eine überschießende Maßnahme und bestenfalls Aktionismus mit Bezug auf eine einzelne Gefahr. Eine Gesamtsicht fehlt. Die Maßnahme, eine gesetzliche Impfpflicht vorzusehen ohne gleichzeitig für eine deutliche Verbesserung der Luftqualität zu sorgen, ist sohin willkürlich und unverhältnismäßig.

In einer Tabelle wird die länderspezifische Anzahl der Neu-Infektionen in den letzten 7 Tagen (bis 05.01.2022) pro 100.000 Einwohner als Funktion der Impfquote gezeigt:

Es ist der in mehreren Studien schon gezeigte Zusammenhang, dass eine höhere Impfquote auch höhere Infektionszahlen zur Folge hat. Die Ursache dafür sind Veränderungen des Immunsystems, die Infektionen leichter ermöglichen, wie hier beschrieben.

Zum Punkt der Verletzung grundlegender Menschenrechte sei der erste Punkt in der Stellungnahme unter diesem Titel zitiert:

1.) Es wäre bei jeder anderen Erkrankung völlig undenkbar, dass Ärzte Erkrankte nicht behandeln, sondern einsperren mit dem Hinweis sich erst dann zu melden, wenn die Symptome so bedrohlich sind (Atemnot z.B.), dass eine Einlieferung in ein Krankenhaus erforderlich ist. Abgesehen von dem psychischen Stress, der bei Betroffenen dadurch ausgelöst wird, mit einer möglicherweise schweren Erkrankung allein gelassen zu sein, wird dadurch systematisch wertvolle Zeit in der Frühbehandlung vergeben. Auch bei einer Grippe, ebenfalls eine Virusinfektion, können Symptome gelindert werden und der Arzt wird nicht anstehen dem Patienten Linderung durch Medikamente zu verschaffen – auch wenn diese die Krankheit selbst nicht bekämpfen. Es ist völlig unverständlich, dass dies bei COVID-19 Patienten eben genau gar nicht erfolgt. Dieses Vorgehen steht diametral im Widerspruch zu den Grundsätzen, zu denen Ärzte sich verpflichtet haben. Abgesehen davon widerspricht es dem Art. 35 der EU-Grundrechtecharta.

Auch diese Stellungnahme beweist, wie wenig eine Impfpflicht sachlich und juristisch zu rechtfertigen ist. Sie hat auch tatsächlich keine medizinische oder epidemiologische Grundlage mehr und hätte sie auch von Beginn an nie gehabt. Die wahren Hintergründe liegen im ökonomischen Bereich, in dem was die Finanzwirtschaft und die großen Fonds durchsetzen wollen, wie das Prof. Fabio Vighi beschreibt.

Die ganze Stellungnahme gibt es hier:

Stellungnahme_ImpfpflichtG-1

Bild von Ralf Vetterle auf Pixabay

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