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Verdacht Landesverrat: Anzeige gegen Bundesregierung, Anschober und Kurz

Published On: 21. Januar 2022 13:54

Die Corona-Fallzahlen sind keine Grundlage, auf der man Verordnungen zum Gesundheitsschutz erlassen könne. Sie dürften unrichtig und auch „modifiziert“ sein. Aus diesem Grund brachte ein Statistiker am Donnerstag gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt einen Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Beschuldigte sind Kurz, Anschober, die aktuelle Bundesregierung und auch alle Landeshauptleute.

Von Waldo Holz*

Der Statistiker Steffen Löhnitz hat gemeinsam mit seinem Anwalt am Donnerstag eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Bundesregierung, Rudolf Anschober und Sebastian Kurz eingebracht. Zudem richtet sich die Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen alle Landeshauptleute, alle Bezirkshauptleute und die Geschäftsführung der Arges.

Verdacht Landesverrat

Es bestehe der Verdacht auf Landesverrat, Betrug, der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und weitere Delikte. Das wurde am Freitag in einer Pressekonferenz am Ballhausplatz bekanntgegeben. Die grundlegende Basis der Anzeige betreffe das Epidemiegesetz §1, Absatz 1. So werde dort Sars-Cov2 nicht als meldepflichtige Infektionskrankheit angeführt werde.

Dies wäre aber per Verordnung möglich gewesen. Zudem gehe es darum, dass in diesem Gesetz ausgewiesen wird, das Todesfälle erfasst werden, die an einer jeweiligen Erkrankung sterben. Bei Covid erfolge allerdings keine Unterscheidung zwischen positiven Fällen und tatsächlich Erkrankten. Würde das gemacht werden, wären sowohl Inzidenzen als auch Todesfälle wesentlich niedriger.

Der Statistiker Steffen Löhnitz hat die Daten der öffentlichen Corona-Dashboards ausgewertet und ist auf eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten gestoßen. Nicht nur sei es ein Problem, das die politischen Verantwortungsträger nicht geschafft hätten, eine simple Differenzierung bei den erfassten Zahlen zu unternehmen. Nämlich: Wie viele der positiv getesteten Personen auf Covid auch tatsächlich erkrankt seien.

Modifizierte Zahlen?

Doch es gibt noch einen schwerwiegenderen Vorwurf, den Löhnitz in der PK ausgeführt hat: Bei der Dokumentation der Dashboards von Vorarlberg und Tirol, seien ihm mehrere eklatante Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Ein Vergleich der beiden Zahlen werfe eine Unmenge an Fragen auf, beziehungsweise sei klar, dass etwas nicht zusammenpasse. Löhnitz stellte zudem fest, dass Zahlen nachträglich „modifiziert“ werden.

Deshalb habe er ergänzend zur Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den Sachverhalt auch dem Bundespräsidenten übermittelt. Gemäß der gesetzlichen Ordnung des Landes, sei Van der Bellen verpflichtet, die Bundesregierung umgehend zu entlassen. Er müsse dieser Pflicht nachkommen.

Zur Seite stand Löhnitz sein Rechtsanwalt Manuel Dietrich: „Wir haben möglicherweise nicht die Notwendigkeit aus gesundheitlichen Gründen hier irgendwelche Verordnungen zu erlassen und gesunde Menschen zuhause einzusperren.“ Natürlich frage man sich: „Kann das alles sein?“, denn der Umstand sei letztlich sehr banal. Doch der Verdacht sei begründet, dass man persönlichen, finanziellen und körperlichen Schaden in der Bevölkerung „zumindest hinnimmt“. Die Zahlen, auf denen alles fuße, seien einfach unrichtig. Und dies sei „möglicherweise“, so Anwalt Dietrich, „auch strafrechtlich relevant“.

Bild wikicommons

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