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Es reicht! | Von Friedemann Willemer

Published On: 15. Februar 2022 16:06

Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.

Es reicht! Gebt uns unser normales Leben zurück!

…titelte die BILD am 07. Februar 2022 (26). Damit sprach sie aus, was zwischenzeitlich die Mehrheit des deutschen Volkes lautstark oder insgeheim fordert. Die BILD mit ihrem Gespür für die Stimme des Volkes übersieht mit ihrer emotionalen Bitte an den Staat, dass wir der Souverän sind.

Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus Artikel 20 II Grundgesetz, die das deutsche Volk in Wahlen und Abstimmungen ausübt. Das deutsche Volk hat seine Repräsentanten nicht zu bitten, ihm sein normales Leben zurückzugeben. Wir sind der Souverän und keine Untertanen. Wir entscheiden in einer Demokratie, was die Repräsentanten zu tun oder zu lassen haben. Wir haben alle gesetzgebende Gewalt und die Staatsapparate haben sich unseren Gesetzesbefehlen zu unterwerfen.

Die Volkssouveränität, das Menschenrecht der Völker, haben die Verfasser des Grundgesetzes ohne Wenn und Aber in Artikel 20 II Grundgesetz verbrieft. Volkssouveränität liegt der gesamten Rechtsordnung voraus und begründet erst diese, indem sich das Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine Verfassung gibt, siehe die Präambel des Grundgesetzes.

Das deutsche Volk hat den Staat nicht zu bitten, die Corona-Diktatur zu beenden, sondern das deutsche Volk beendet sie aus freien Stücken, ohne seine Repräsentanten fragen zu müssen.

Das deutsche Volk ist sogar verpflichtet, die Grundrechtsordnung wieder herzustellen und dem Rechtsstaatsprinzip Geltung zu verschaffen; denn Volkssouveränität heißt vor allem: Das Volk hat Verantwortung für seinen Staat. Es darf die Verantwortung nicht anderen überlassen, insbesondere dann nicht, wenn die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip von den Staatsorganen missachtet werden, wie es in der vom Staat ausgerufenen epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite in erschreckender Weise geschehen ist.

Alle Corona-Verordnungen sind nichtig. Sie sind nicht nur in höchstem Maße menschenverachtend, sondern offensichtlich verfassungswidrig (3, 4, 18). Sie tasten die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt an Artikel 19 II Grundgesetz. Die Regierenden wissen es, die Parlamente wissen es und die Gerichte sollten es wissen, wenn sie bei ihren Corona-Entscheidungen den Untersuchungsgrundsatz des § 86 VwGO beachtet hätten. So vorbildlich umgesetzt durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (20, 21, 22, 23).

Stattdessen sehen die Gerichte in Deutschland, dass vom Staat behauptete legitime Ziel der Verhinderung des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen ohne weitere Prüfung als gegeben an. Dem Staat komme ein Gestaltungsspielraum zu, der ihn ermächtigt – in Corona-Zeiten geradezu willkürlich –, zu entscheiden, welche Grundrechte und wie viele Grundrechte in welcher Intensität zu suspendieren sind, um auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Dies sei der nur dem Staat zustehenden Einschätzungsprärogative geschuldet (1, 2).

In Corona-Zeiten reicht es den Gerichten, wenn der Staat behauptet, dass seine Maßnahmen „über den Daumen gepeilt“ geeignet und erforderlich sind, das Gesundheitswesen vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Einen evidenzbasierten Beweis für die Tauglichkeit seiner Maßnahmen und für eine Gefährdungslage des Gesundheitswesens muss der Staat nicht führen.

Dabei lassen die Gerichte unbeachtet, dass es nachweislich weder in 2020 noch in 2021 zu einer Gefährdung des Gesundheitssystems gekommen ist (3, 4, 18) und die angeblich geeigneten und erforderlichen Maßnahmen in den zwei Jahren der Pandemie keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten (3, 18, 21, 23, 24), sondern im Gegenteil trotz einer Impfquote von doppelt Geimpften in Deutschland von 74,4 % die 7-Tage-Inzidenz ständig neue Höchstwerte erreicht, zuletzt 1.426,0 am 07.02.2022. Damit steht fest, dass die Corona-Verordnungen evident ungeeignet sind und sich die Prognosen des Staates als unzutreffend und damit unvertretbar erwiesen haben (11, 12, 14, 15, 16, 17).

Es steht nicht im Ermessen des Staates zu entscheiden, welches Grundrecht Vorrang vor anderen Grundrechten hat. Die Gesundheit ist nicht das Grundrecht Nummer eins, dem alle anderen Grundrechte untergeordnet werden dürfen.

Die Verordnungen des Staates verletzen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, das Grundrecht auf Gleichbehandlung, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen tangieren alle Lebensbereiche der Menschen; die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, Ehe und Familie, das Schulwesen, die Versammlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und das Eigentum ( 3, 4, 18).

Die Regelungen des Staates missachten Artikel 6 Grundgesetz; denn die Menschen werden in ihren ehelichen und familiären Beziehungen geschädigt. Das Schulwesen wird massiv zu Lasten von Millionen Kindern eingeschränkt.

Die Versammlungsfreiheit gilt nur noch rudimentär, die Freizügigkeit wird mit Ausgangsverboten belegt und die Berufsfreiheit wird mit der Verpflichtung von Impfungen und Tests gravierend eingeschränkt. Durch Lockdowns werden Berufsverbote verhängt und massiv in die Gewerbefreiheit eingegriffen.

Die Maßnahmen haben enteignenden Charakter, denn sie führen für alle von diesen umfassenden Einschränkungen Betroffenen zu erheblichen Schäden materieller Art, die nur unvollständig durch Überbrückungshilfen und staatliche Darlehen ausgeglichen werden.

Der Staat maßt sich also an, zur Sicherung des Gesundheitswesens nahezu alle anderen Grundrechte bis hin zum Wesensgehalt zu beseitigen.

Die Kollateralschäden im Gesundheitsbereich, insbesondere die psychischen Schäden sind unübersehbar. Maßgebliche Faktoren, die das Immunsystem eines Menschen beeinträchtigen, sind Stress, Angstzustände, ausgelöst durch permanente Panikmache und die damit verbundene Schlaflosigkeit. Diese Umstände werden für die Menschen nicht dadurch erträglicher, dass sie in einer staatlich verordneten Gemeinschaft der Grundrechtslosen leben. Das, was die Menschen in den Pandemiemonaten durchzustehen haben, hat mit Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Immunsystem nicht gefördert. Es ist eine Zeit der Finsternis.

Fazit: Sämtliche Corona-Verordnungen sind nicht nur nichtig, sondern haben einen unermesslichen materiellen und immateriellen Schaden verursacht, der mit jedem Tag der Untätigkeit des deutschen Volkes größer wird.

Wir, der Souverän, sind aufgefordert, die Repräsentanten, die mit der Omikron-Variante in ihrem Krieg gegen das Corona-Virus gerade ihr Waterloo erleben, an die Hand zu nehmen und aus ihrem Corona-Irrgarten herauszuführen. Wir müssen verhindern, dass unsere Repräsentanten Albert Einsteins Definition von Wahnsinn unbeirrt umsetzen, indem sie immer wieder das Gleiche tun und andere Ergebnisse erwarten. Es ist unsere Verantwortung, die pflichtvergessenen Repräsentanten in ihre Schranken des Artikels 1 Abs. 3 Grundgesetz (die Schlüsselnorm des Grundgesetzes) zu verweisen.

Wir sollten nicht schon wieder mehrheitlich versagen.

Jedes Gericht, jedes Ordnungsamt, jedes Gesundheitsamt oder jede sonstige staatliche Institution, die diese offensichtlich verfassungswidrigen Verordnungen anwendet, macht sich schuldig. Keiner von ihnen kann damit gehört werden, er hätte nichts gewusst. Der Verfassungsbruch ist den Verordnungen auf die Stirn geschrieben, er ist evident und führt zur Nichtigkeit der Norm. Nur die Nichtanwendung der fraglichen Rechtsnormen wird dem Vorrang der Verfassung gerecht (1, 2).

Warum bin ich mir so sicher, dass ich mit meinen Feststellungen richtig liege? Die Geschichte ist auf meiner Seite. Die Geschichte hat gezeigt: Es waren immer die Andersdenkenden, die dem Mainstream widersprachen, die recht behalten haben. Im Mittelalter die Ketzer, im Absolutismus die Aufklärer und bösen Philosophen, 1832 – Hambacher Fest – die bürgerliche Opposition in der Zeit der Restauration, im Kaiserreich die liberalen und sozialistischen Reformer, im Nationalsozialismus der Widerstand und heute der Widerstand gegen die Corona-Diktatur. So sollten wir endlich verstanden haben, dass nur Müll und tote Fische mit dem Strom schwimmen. Das europäische Juwel, die Aufklärung, wäre gescheitert, wenn der Mainstream die Oberhand behalten hätte.

Wir alle sind verpflichtet, den Corona-Wahnsinn sofort zu beenden. Dafür reicht, dass wir uns keiner der nichtigen Corona-Verordnungen mehr unterordnen, sondern zukünftig in Freiheit und Eigenverantwortung mit dem Corona-Virus zu leben lernen.

Stimmen wir im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 Grundgesetz ab und sagen zum Corona-Verordnungsirrsinn: Nein

Bereiten wir den Tag der Befreiung von der Corona-Diktatur vor, nehmen wir uns, Geimpfte und Ungeimpfte, wieder in die Arme, begraben wir allen Streit und seien wir geeint, in dem Ziel, gemeinsam in Freiheit und Eigenverantwortung die Corona-Krise zu meistern.

„Ein Volk muss sich selber wollen in seinem Staat. Gibt es sich auf, durch Gehenlassen

und Gleichgültigkeit, dann ist alle Hoffnung zu Ende.“

Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik?, 1966

Quellen:

  1. Sachs, Grundgesetz Kommentar, z. Auflage, Verlag C.H. Beck
  2. Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Kommentar, Stand Juli 2021, Lieferung 95. Verlag C.H. Beck
  3. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiheitseinschätzungen für Ungeimpfte / Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19 Impfzwanges – 04.10.2021, m.w.N.
  4. Dr. Pieter Schleiter, Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? m.w.N. / Beitrag Hauptstadt TV
  5. Ärzte gegen Impfdruck – Offener Brief von 380 Medizinern, reitschuster.de, 16.12.2021
  6. Pathologie-Konferenz – Tod nach Impfung, reitschuster.de, 17.12.2021
  7. Yale – Epidemiologe: Corona-Krise ist eine von den Behörden erzeugte „Pandemie der Angst“, RT.de, 14.12.2021
  8. Biontech, Moderna, Astrazeneca, § Co.: Die Haftung bei Impfschäden (Teil 1), 02.08.2021, Anwalt.de
  9. Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller, 23.09.2020, Apotheke ADHOC
  10. Was ist eine bedingte Zulassung? – Paul-Ehrlich-Institut, 23.04.2021
  11. Die Welle der Geimpften, into-medico.de
  12. Neue Daten zur Impfung, indo-medico.de 05.10.2021
  13. Harvard-Studie beweist: „Weltweite Impfungen hemmen das Virus nicht.“ von Prof. Dr. Ulrich Kutschera, 24.11.2021, reitschuster.de
  14. Wie das Impf-Narrativ kollabiert, Mario Martin, reitschuster.de, 15. November 2021
  15. 95 Prozent der Omikron-Fälle laut RKI vollständig geimpft, reitschuster.de, 31. Dezember 2021
  16. RKI korrigiert Bericht: Geimpfte trotzdem häufiger von Omikron betroffen als Ungeimpfte, RT.de, 6. Januar 2022
  17. Impfdurchbrüche? – Totales Impfversagen! von Peter Haisenko, apolut.net, 22. November 2021
  18. Deklaration von Schweizer Juristen: 2 G-Zertifikatspflicht ist verfassungswidrig, 24. Dezember 2021
  19. Musterschreiben „Impfung im Gesundheitswesen“ von Prof. Dr. Martin Schwab, Anwälte für Aufklärung mit weiteren Nachweisen
  20. Österreichischer Verfassungsgerichtshof V11/2022-4 vom 26. Januar 2022
  21. Game over? Setzen Wiens Verfassungsrichter die Regierung matt? Von Chris Veber, reitschuster.de, 29.01.2022
  22. Österreich: Verfassungsgerichtshof stellt drängende Fragen zum COVID-Narrativ, RT DE

    31. Januar 2022
  23. Chris Veber: Gedanken sind frei

    Ja, dürfen’s des denn? 31.01.2022
  24. Forscher der John-Hopkins-Universität: Effekt von Lockdowns „gering bis nicht vorhanden“

    RT DE 02.02.2022
  25. Israels Krankenhäuser sind überlastet: Eine Folge der Massenimpfungen?

    REPORT 24, 02.02.2022
  26. Es reicht! Gebt uns unser normales Leben zurück!

    BILD, Dresden, Montag, 07. Februar 2022

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: r.classen / shutterstock

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