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Die Frage nach dem Ziel | Von Paul Soldan

Published On: 8. März 2022 18:59

Ein Standpunkt von Paul Soldan.

Wo wollen wir eigentlich hin?

Wie, wohin? Wohin sollten wir denn wollen?

Nun, wenn seit mehreren Monaten Hunderttausende regelmäßig auf die Straße gehen und ihre Unzufriedenheit über die gesellschaftlichen und politischen Zustände zum Ausdruck bringen, sollten wir uns dann nicht die Frage stellen, wohin wir mit dieser Bewegung und der freigesetzten Energie überhaupt wollen? Was ist unser grundlegendes Ziel? Wie soll nach den Demonstrationen unser Leben aussehen?

Ach, dieses Wohin.

Richtig! Haben wir uns diese Fragen eigentlich schon gestellt?

Die Politik soll einfach die Maßnahmen endlich beseitigen und sämtliche Grundrechte wieder herstellen!

Und dann?

Wie, und dann?

Haben sich dann alle Probleme erledigt? Hat sich dann all das, was in dieser Krise ans Tageslicht gekommen ist – sowohl politisch als auch gesellschaftlich –, wieder bereinigt? Ist dann etwa alles wieder gut?

Keine Ahnung! Was ist denn alles ans Tageslicht gekommen?

Zum Beispiel, als im ersten Lockdown selbst ernannte „Corona-Sheriffs“ durch die Supermärkte zogen und sich dazu berufen fühlten, auf das nicht korrekte Tragen von Masken hinzuweisen. Oder, als Leute, ebenfalls im ersten Lockdown, regelmäßig bei den Polizeidienststellen anriefen, um Mitmenschen, die sich vermeintlich nicht an die Bestimmungen gehalten hätten, anzuschwärzen.

Was ist zudem mit der verhängnisvollen Entwicklung innerhalb der Gesellschaft, dass ungeimpfte Mitbürger nicht nur vom gesellschaftlichen Leben weitgehend ausgeschlossen werden, sondern in Zukunft womöglich nicht einmal mehr ihre Existenz absichern können, falls ihnen ihr beruflicher Zugang gänzlich versperrt werden sollte? Müsste in diesem Fall nicht der Minderheitenschutz greifen, der in unserer Demokratie doch stets hochgehalten wird? Wo bleibt dazu die Empörung in der Gesellschaft? Woher kommt diese große Gleichgültigkeit?

Was ist mit dem derzeitigen Klima, dass Menschen, die ihr naturgegebenes Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen möchten, plötzlich zur großen Gefahr erklärt werden? Sie sollen nun die Schuldigen dafür sein, weshalb andere Menschen erkranken? Wobei doch mittlerweile längst eindeutig ist, dass jeder Mensch – ganz gleich, ob geimpft oder nicht – das Virus aufnehmen und auch übertragen kann. Und doch wird ihnen förmlich der gesunde Menschenverstand abgesprochen und sie werden als Gefahr für die ganze Gesellschaft und sogar für die Demokratie als solche erkärt; besonders seit einiger Zeit die Demonstrierenden.

Die politische Rhetorik hat sich entschieden verändert

Politisch tritt derzeit ebenso einiges ans Tageslicht: Die Politiker nehmen kein Blatt mehr vor den Mund. So äußerte sich Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen, kurz vor Jahreswechsel, künftig härter gegen kritische Demonstrationen zur Corona-Politik vorgehen zu wollen. Dazu erklärte der SPD-Politiker:

„Bei diesen Veranstaltungen geht es ganz offensichtlich nur um eins: Das hohe Gute der Versammlungsfreiheit zu missbrauchen, um den Staat, und seine Vertreter zu verhöhnen und alle staatlichen Regeln zu missachten. Das nehmen wir nicht hin. Die Polizei wird Verstöße gegen Auflagen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot niedrigschwellig verfolgen. […] Wer sein Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen möchte, was jedem unbenommen ist, hat sich an die Regeln zu halten. Wer dagegen verstößt, muss, auch zum Schutz aller anderen, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Ich habe genau wie die ganz große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für diese Form von Protest.“

Katharina Schulze, Fraktionsfühererin der Grünen im Bayerischen Landtag, sagte in einem taz-Interview Anfang des Jahres: „Man muss auch ganz deutlich sagen, dass viele dieser sogenannten Querdenker und Spaziergänger bewusst eine Destabilisierung des politischen Systems herbeiführen wollen. Rechtsextremisten und Reichsbürger nutzen diesen Protest, um ihre Ideologie in die Gesellschaft hineinzutragen. Und da sehe ich nicht, dass die Polizei bisher immer in die Lage versetzt wurde, die Auflagen konsequent durchzusetzen. Darum sage ich: Schluss mit der Appeasement-Politik gegenüber den Querdenkern! […] Außerdem muss diese Bewegung endlich genau unter die Lupe genommen werden. Schon bei den ersten Demonstrationen 2020 waren Rechtsextremisten und Reichsbürger mit dabei. Und die Szene der sogenannten Querdenker hat sich inzwischen noch weiter radikalisiert. Der Hass, den sie auf die Straße tragen, hat sich zu einem Problem für die ganze Gesellschaft entwickelt.“

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, erkannte kürzlich unter den Corona-Demonstranten sogar eine neue Szene von Staatsfeinden. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte er, dass sich diese neue Szene den bisherigen Kategorien wie Rechts- oder Linksextremismus nicht mehr eindeutig zuordnen lasse. Es verbinde sie keine ideologische Klammer, sondern viel mehr die Verachtung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Repräsentanten. „Sie lehnen unser demokratisches Staatswesen grundlegend ab.“ Das Thema sei für die Extremisten dabei eher zweitrangig und die Pandemie ein bloßer Aufhänger: „Ob das jetzt Corona ist oder die Flüchtlingspolitik. Oder auch die Flutkatastrophe: Da hat man teilweise die gleichen Leute gesehen, die versuchten, den Eindruck zu vermitteln, der Staat versage und tue nichts für die Menschen“, so Haldenwang.

Weiter äußerte er die Befürchtung, dass sich diese neuen Extremisten nach dem Ende der Pandemie ein neues Thema suchen könnten, um dieses für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. „Denkbar ist auch, dass man auf das Thema Klimaschutz aufsattelt. Eine Intensivierung staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels könnte als unrechtmäßig empfunden und abgelehnt werden.“

Und nicht nur von politischer Seite wird der Ton immer rauer. Auch Vertreter von Verbänden aus anderen Bereichen schließen sich der immer schärfer werdenden Rhetorik an. So haben sich mehr als 70 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Religion, Kultur, Gewerkschaften und Politik an der Frankfurter Erklärung Solidarität und Zusammenhalt als Erstunterzeichner beteiligt. In der Erklärung heißt es unter anderem:

„Das Demonstrationsrecht und das Recht auf Meinungsfreiheit sind grundgesetzlich verbriefte hohe Güter, die selbstverständlich auch in Pandemiezeiten gelten, daher ist es falsch, wenn von sogenannten Spaziergänger*innen das Bild der Bundesrepublik Deutschland als Diktatur gezeichnet wird. In einer Diktatur wären diese sogenannten Spaziergänge schlicht nicht möglich bzw. die Menschen, die daran teilnehmen würden, wären Repressionen und Verfolgung ausgesetzt. Wir, die Unterzeichnenden, verurteilen, dass es im Zuge der Demonstrationen der Corona-Leugner*innen zu antisemitischer Hetze, Holocaustleugnung und -verharmlosung gekommen ist. […] Wir stellen fest, dass bei den Demonstrationen der Corona-Leugner*innen auch Rechtsextreme*, Rechte* und Feind*innen unserer Verfassung teilnehmen. […] Wir rufen daher dazu auf, sich gemeinsam mit uns für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einzusetzen […] und sich nicht an den sogenannten Spaziergängen der Corona-Leugner*innen zu beteiligen.“

Werden die Interessen der demonstrierenden Bürger noch vertreten?

In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz überhaupt missbraucht werden kann, so wie es der Niedersächsische Innenminister formulierte. Im Grundgesetz heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Kann nach dieser Maßgabe das Recht auf Versammlung von den Demonstrierenden wirklich missbraucht werden? In Absatz 2 heißt es zwar, dass „Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“ können, wie tief aber können – oder dürfen – solche Beschränkungen greifen?

Kann auf Demonstrationen mit Tausenden Teilnehmern ein Mindestabstand von einem Meter fünfzig realistisch eingehalten werden? Wie können Menschen, ohne sich selbst zu demütigen, gegen Maßnahmen, wie die Maskenpflicht, demonstrieren, wenn diese jedoch auf den Demonstrationen vorgeschrieben ist? Wird mit einer Teilnehmerbegrenzung, laut der sich lediglich zehn Leute bei einer rein stationären Kundgebung versammeln dürfen (wie bis Mitte Januar noch in Sachsen) nicht indirekt die Versammlungsfreiheit ausgehebelt?

Wem dienen diese Auflagen – wirklich dem Infektionsschutz? Missbrauchen die Demonstrierenden tatsächlich die Versammlungsfreiheit oder missbrauchen hier die politischen Entscheidungsträger das Einschränkungsrecht von Versammlungen – möglicherweise um Demonstrationen zu erschweren oder gar zu unterbinden?

Rechtsextremisten, Reichsbürger, radikal, gewalttätig, Querdenker, Staatsfeinde – beliebte Begriffe sind ebenfalls: Covidioten, Corona-Leugner, Pandemie-Leugner oder gar Wissenschaftsleugner. Welches Signal senden Deutschlands Volksvertreter aus, wenn Sie einen Teil ihrer Bürger derart herabwürdigend bezeichnen? Allein durch diese Wortwahl werden sämtliche der Hunderttausenden Protestler in ein falsches Licht gerückt; mittlerweile verstärkt in das Licht von Rechtsextremisten, womit sie sichtlich diffamiert und kriminalisiert werden. Zwar wird auch regelmäßig betont, dass die Mehrheit der Demonstrierenden aus der bürgerlichen Mitte stammt; diese Information geht jedoch häufig in Nebensätzen unter, da der Fokus der Debatte auf den „Querdenkern“ und „Rechtsextremisten“ liegt. Dass es sich dabei meist nur um bloße Betitelungen handelt, die mit keinen konkreten Inhalten gefüllt sind, interessiert dabei nicht.

Seit Januar werden zu den Demonstrationen stetig härtere Geschütze aufgefahren: Pfefferspray, Schlagstöcke, hochgerüstete Polizeikräfte, Spezialeinheiten, Reiterstaffeln, Tränengas, Wasserwerfer, Hubschrauber, pauschale Demonstrationsverbote, Aburteilungen in beschleunigten Verfahren und immer weiter einschränkende Rechtsverordnungen, in welchen sogar zuletzt der theoretische Gebrauch von Waffen enthalten war. So etwas war uns sonst nur aus autoritären Regimen, wie zum Beispiel Weißrussland, bekannt. Wenn dort, wie im Herbst 2020, 100.000 Menschen gegen Präsident Lukaschenko auf die Straße gehen, ist bei uns von unerschrockenen Bürgern die Rede, welche entschlossen gegen einen Machthaber protestieren – nicht jedoch von Extremisten.

Ebenso wenig wurde seitens der BRD den Hunderttausenden DDR-Bürgern, die im Herbst 1989 gegen ihre politische Führungsschicht auf die Straße gingen, jenes rechte, extremistische Etikett angeheftet. Allein in Leipzig demonstrierten am 16. Oktober 1989 mehr als 120.000 Menschen – zudem auf nicht angemeldeten Versammlungen. Jedoch scheint politischer Protest im eigenen Land von unseren Regierenden heute nicht so wohlwollend begrüßt zu werden, was die steigende Verunglimpfung und Bekämpfung der Demonstrationen zeigen. Ist Deutschland während der Krise etwa auch zu einem solchen Regime geworden?

Wie fühlen sich die Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen und auf eklatante Missstände in unserer Gesellschaft hinweisen, wenn sie von den politischen Repräsentanten mit immer härten Auflagen und einer zunehmend aggressiveren Rhetorik angegriffen werden? Fühlen sie sich ernstgenommen oder gar wahrgenommen? Fühlen sie sich in ihren Interessen und Bedürfnissen politisch noch repräsentiert? Fühlen sie sich überhaupt noch als Teil der Gesellschaft?

Demokratie und Rechtsstaat

Lehnen die Menschen wirklich den demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten, wie es Thomas Haldenwang ausgedrückt hat, ab? Handelt dieser Staat eigentlich noch demokratisch und rechtsstaatlich? Kommunikation auf Augenhöhe ist maximal in kleineren Städten und Kommunen zu beobachen. Ein Großteil der Gewählten lehnt einen Dialog – insbesondere einen offenen und kontinuierlichen – jedoch ab. Nur ist Diskurs ein elementarer Bestandteil demokratischen Handelns. Ebenso gehört zu einer Demokratie eine Vielzahl verschiedener Freiheitsrechte, unter anderem die körperliche Unversehrtheit, das Recht der freien Meinungsäußerung sowie die Kunstfreiheit.

Können unsere freiheitlichen Grundrechte noch vollumfänglich wahrgenommen werden? Mit den seit Monaten andauernden Repressalien gegen diejenigen, welche die Corona-Impfstoffe ablehnen und über ihren Körper selbst bestimmen möchten, bis hin zu der einrichtungsbezogenen sowie einer allgemeinen Impfpflicht, die vermutlich zeitnah unter dem Radar des Ukraine-Konflikts beschlossen werden wird, darf dies in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit mehr als bezweifelt werden.

Darüber hinaus ist eine Freiwilligkeit, die erst durch gesellschaftliche Einschränkungen und drohende Strafen erzwungen werden muss, nicht mehr gegeben. Genauso verhält es sich mit der Solidarität; diese entsteht nämlich immer nur aus uns selbst heraus, womit der Aspekt der Freiwilligkeit ein untrennbarer Bestandteil von ihr ist. Jedoch sind erzwungene Freiwilligkeit und Solidarität keine echte Freiwilligkeit und Solidarität mehr, sondern eben Zwang.

Zum Thema Meinungsfreiheit hatte sich der ehemalige Handballprofi Stefan Kretzschmar bereits im Jahr 2019 überaus treffend geäußert. Nach ihm sei eine „Meinungsfreiheit im eigentlichen Sinne“ in Deutschland nicht mehr gegeben, zumindest nicht dann, wenn man sich kritisch zur Regierung oder gesellschaftlichen Themen äußere. Sofern man die „politische Mainstream-Meinung“ vertritt, wo man im Grunde nichts falsch machen könne, habe man nichts zu befürchten. Würde man jedoch den politisch-korrekten Meinungskorridor verlassen, müsse man mit Repressalien rechnen. Bezogen auf den Profisport argumentierte er beispielsweise mit der Kündigung von Werbeverträgen oder Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Bezeichnenderweise wurde seine Haltung kurz darauf bestätigt, da ein immenser Shitstorm über ihn hereinbrach.

Darf Kunst noch alles sagen? Mit der Kunst-Aktion #allesdichtmachen haben sich Anfang 2021 53 Schauspielerinnen und Schauspieler, in kurzen und zum Teil überaus satirischen Videos künstlerisch-kritisch zu den politischen Maßnahmen sowie den gesellschaftlichen Debatten geäußert. Kunst dürfe das, dachten sich viele Protagonisten wohl damals naiv – eine freie und demokratische Gesellschaft müsse so etwas aushalten. Was darauf folgte war eine riesige Empörungswelle, die das gesamte Land flutete. Garrelt Duin, WDR-Rundfunkrat, hatte sogar die öffentlich-rechtlichen Anstalten dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den an der Aktion Beteiligten „schnellstens“ zu beenden.

Ein Zitat des Malers Paul Klee besagt: „Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar.“ Die Frage, was die Schauspieler mit ihrer Aktion hier eigentlich sichtbar gemacht haben, stand bislang aber weniger im Fokus der sich Empörenden.

Und der Rechtsstaat? Am 17. Juni 2021 durchsuchten mehrere zum Teil bewaffnete Beamte, die sich als Steuerfahnder vorstellten, die Geschäfts- und Wohnräume des Immunologen Professor Dr. Stefan Hockertz. Sämtliche technische Geräte seien dabei beschlagnahmt worden. Mehrere Wochen danach wurden dann Hockertz Konten gesperrt sowie ein Pfändungsbeschluss über 820.000 Euro erlassen. Der offizielle Vorwurf lautete: Steuerhinterziehung. Die Steuervorwürfe gegen ihn seien haltlos, betonten Hockertz‘ Anwälte. Aufgrund des Schocks und aus Angst um seine Existenz sowie sein Leben verließ er daraufhin Deutschland und floh in die Schweiz.

Am 8. April 2021 hatte das Amtsgericht Weimar zwei Schulen untersagt, den Schülern das Tragen von Masken sowie Corona-Tests vorzuschreiben, da diese das Kindeswohl gefährdeten. Masken und Abstände würden die Kinder „physisch, psychisch und pädagogisch“ schädigen, „ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe“, argumentierte eine Mutter, die für ihre beiden Kinder ein Kinderschutzverfahren angestrengt hatte. Der Richter Christian Dettmar hatte sich ihrer Argumentation angeschlossen. Was folgte, war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Rechtsbeugung seitens der Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar. Zudem seien sowohl seine Wohnung und sein Büro als auch sein Privatfahrzeug durchsucht und sein Mobiltelefon sowie „weitere Beweismittel“ beschlagnahmt worden.

Dr. Gerhard Strate, renommierter Strafverteidiger Dettmars, erklärte dazu: „Herr Dettmar hat sich keine Zuständigkeit angemaßt. Die in seinem Beschluss vom 8. April 2021 ausgesprochenen Anordnungen waren durch das Gesetz (§ 1666 Abs. 4 BGB) gedeckt. […] Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.“

Was sowohl Stefan Hockertz als auch Christian Dettmar verbunden hat, war ihre kritische Haltung gegenüber der Corona-Politik und die fachliche Kompetenz auf ihrem jeweiligen Gebiet. Fachlich fundierte Kritik und Entscheidungen scheinen aber inzwischen nicht mehr gewünscht oder gar gestattet zu sein – zumindest nicht, wenn diese von der politischen Linie abweichen. Wurden hier die beiden Fachleute gezielt eingeschüchtert, da ihre Äußerungen sowie ihr Handeln gegen das herrschende Narrativ zu öffentlichkeitswirksam geworden waren? Der Verdacht scheint hier mehr als gerechtfertigt zu sein.

In diesem Zusammenhang lässt sich festhalten, dass wir aktuell nicht mehr in einem voll funktionsfähigen weder demokratischen noch rechtstaatlichen Land leben. Das dürfte auch der Auslöser dafür sein, dass Menschen zu Hunderttausenden auf die Straße gehen. Sie lehnen den demokratischen Rechtsstaat nicht ab, sondern machen viel eher auf dessen aktuelle Aushöhlung, ja Abwesenheit aufmerksam. Gerade die seit Monaten stattfindenden Massenproteste zeigen dies deutlich. Die Demonstrationen sollten daher als Weckruf für die Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie verstanden werden.

Dass Repräsentanten, welche für diesen zermürbenden Zustand hauptverantwortlich sind, größtenteils abgelehnt werden dürften, sollte nicht verwundern. Dieser Eindruck wurde sogar von Gregor Gysi Anfang Januar bei Markus Lanz bestätigt, als er sagte: „30 Prozent unserer Bevölkerung haben jedes Vertrauen zur etablierten Politik, von der CSU bis einschließlich der Linken, verloren“.

Die tatsächliche Gefahr, die von den Demonstranten ausgeht, bedroht weder die Demokratie noch den Rechtsstaat, sondern einzig und allein die herrschenden Machtstrukturen. Diese konnten bislang relativ unsichtbar agieren und von dem bestimmenden System ausgiebig profitieren. In Krisen wird jedoch dieser Mantel der Unsichtbarkeit häufig abgenommen, wodurch die Menschen immer wieder die Möglichkeit bekommen, die verborgenen Machtstrukturen zu erkennen und dadurch sogar zu überwinden.

Wo wollen wir also hin?

Diese Krise hat deutlich gemacht, dass viele Menschen das Leben in einer falschen Sicherheit dem eines in Freiheit vorzuziehen scheinen. Warum ist das so? Freiheit bedeutet auch immer Verantwortung: Ich bin für mein Leben und meine Freiheit selbst verantwortlich.

Scheuen viele Bürger dieses eigenverantwortliche Handeln und gehen folglich den bequemeren Weg, indem der Staat über ihr Leben bestimmt und ihnen die Eigenverantwortung abnimmt? Bedeutet die Flucht in vermeintliche Sicherheit eventuell die Angst vor Freiheit und Eigenverantwortung? Und ist die Schuldzuweisung an andere bezüglich der eigenen Lebensumstände womöglich bloß ein reflexartiges Augenverschließen vor der Realität?

Wir sitzen am Ende alle im selben Boot, ganz gleich, ob geimpft oder ungeimpft, ob Zeuge Coronas oder Corona-Leugner, ob links oder rechts, ob Mann oder Frau. Wir alle sind Bürger dieses Landes und besitzen alle dieselben Rechte. Niemand ist besser und niemand ist schlechter.

Was wir uns jedoch in Bezug auf unsere Rechte bewusst machen müssen, ist, dass unsere verfassungsmäßigen Grundrechte derzeit nicht mehr gelten – auch nicht für Geimpfte –, für niemanden! In dem Moment, in dem Grundrechte an Bedingungen geknüpft werden – und nichts anderes bedeutet 3G, 2G oder bald auch 1G (?) – sind diese für die Menschen erloschen. Dann sind es nämlich keine Grundrechte mehr, sondern Privilegien, die nach politischem Wohlwollen vergeben werden, oder auch nicht. Wahre Grundrechte gelten immer, uneingeschränkt und bedingungslos.

Wie wollen wir in Zukunft unser Leben gestalten? Wollen wir es überhaupt selbst gestalten oder wollen wir es weiterhin gestalten lassen? Eine Krise birgt auch immer eine Chance in sich. Durch die offen lebensfeindlich getroffenen Entscheidungen der Herrschenden können wir es als Chance begreifen, dass dies immer mehr Menschen erkennen und es uns dadurch gelingt, uns von ihnen loszusagen. Jedoch dürfen wir auf der Straße nicht nachlassen! Denn die Widerstandsbewegung ist dafür enorm wichtig, weil sie politische und gesellschaftliche Unzufriedenheit sichtbar und damit erlebbar macht. Die Demonstrationswelle, die über unser Land hereingebrochen ist, hat uns aus einer bis dato ungreifbaren Hilflosigkeit und Wut herausgeholt und diese auf eine real erfahrbare Ebene gehoben. Die Energie, die daraus entstanden ist, kann uns helfen, unsere Gesellschaft endlich nach unseren Vorstellungen zu formen – sodass wirklich die Interessen der Menschen im Fokus stehen und nicht nur ausschließlich die globaler Institutionen! Unser Grundgesetz liefert uns dazu alle Möglichkeiten. Artikel 146 lautet:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

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