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Impfpflicht ungeeignet für Fremd- und Selbstschutz

Published On: 21. März 2022 6:22

Warum ist eine Impfpflicht mit den derzeit im Einsatz befindlichen Impfstoffen ungeeignet, zum Ziel einer Krankenhausentlastung beizutragen ? Allein schon wegen der mangelnden Wirksamkeit gegen Hospitalisierung. Das heißt: selbst wenn man Impfnebenwirkungen, welche zu Hospitalisierung führen können (etwa wegen Myokarditis), ignoriert, weisen die Fallzahlen in Richtung Impfung ungeeignet und somit wäre ein Pflichtgesetz bereits deswegen widersinnig.

Dies wird deutlich anhand der Daten im „COVID-19 vaccine surveillance report, Week 10“, aufgrund von Informationen über Covid-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle, aufgeschlüsselt nach Impfstatus und nach Altersgruppen im Beobachtungszeitraum von 4 Wochen. Im Artikel Daten aus England revidieren deutsche Impfpflicht-Überzeugung (Prof. Thomas Rießinger) wird dies ausführlich und sehr lesenswert erklärt.

Ich ergänze nun die Auswertung mit Formeln, zeige also, wie die Rechnungen aussehen, um den relativen Impfnutzen zu ermitteln, den der dreifach Geimpfte gegenüber Ungeimpften möglicherweise hat. Die Daten haben eine höhere Qualität als die vom RKI in Deutschland benutzten, weil in UK die Quote (und damit die Fehlerquote) mit unklarem Impfstatus (derzeit 7%) so viel niedriger ist als die deutschen RKI Daten mit über 70%. Nachfolgende Rechnung ist nicht kompliziert und sollte für jeden Abgeordneten nachvollziehbar sein. Wenn der Nutzen (Wirksamkeit) schon gering ist, dann wird der Gesamtnutzen, wenn man die Nebenwirkungen mit einrechnen würde (was hier nicht geschieht), noch geringer bis negativ sein.

Im Nachfolgenden wird die gleiche Rechnung wie beim RKI vorgenommen, jedoch mit den UKHSA-Daten. Die einfach- und 2-fach Geimpften werden aussen vorgelassen, nur die „Best“-Geschützten sollen für den Vergleich mit Ungeimpften interessieren.

Kaum Selbstschutz vor Covid-Hospitalisierung

Fg / Fug seien die Fallzahlen für geimpft / ungeimpft, bei der Altersgruppe 50-59 also Fg=378, Fug=113.

Die Rohdaten aus dem UK-Report beinhalten auch Angaben zur Impfquote je Altersgruppe. Daraus lässt sich nun insbesondere der relative Vorteil oder Nachteil für Geimpfte gegenüber Ungeimpften ermitteln.

Man sieht: Einen Vorteil gegenüber Ungeimpften bei der Covid-Hospitalisierung gibt es nur für die beiden Altersklassen 60-69 und 70 bis 79, das allerdings in sehr bescheidenem Ausmaß. Der Impfvorteil des 3-fach Geimpften beträgt nur maximal 15,5%.

In der mit den Formeln durchgerechneten Altersgruppe 50-59 ist der Anteil dreifach geimpft mit 76,99% größer als die Quote der 3-fach Geimpften mit 75,94%. Daraus sieht man schon, daß der Impfeffekt nicht positiv sein kann, denn dazu müsste besagter Anteil (Hospitalisierungsfallzahl geimpft) kleiner sein als die Quote der 3-fach Geimpften.

Bereinigt man die Fallzahlen um diese Impfquote, rechnet die Fallzahlen also so um, als wäre die Ausgangspopulation der Ungeimpften gleich groß wie die der 3-fach Geimpften, dann ergibt sich der bereinigte Anteil geimpft zu 51,45%. Wenn dieser Anteil > 50% ist, dann hat die Impfung keinen positiven Nutzeffekt. Denn das heißt, dass bei gleich großer Anzahl Geimpfter wie Ungeimpfter letztlich mehr Geimpfte als Ungeimpfte im Krankenhaus landen. Damit ist der Effekt für Geimpfte (der relative Nutzen gegenüber Ungeimpften) negativ, hier ergibt sich -5,98%.

Anmerkung: Die Herleitung obiger Formel für Ag_ber erfolgt über den Ansatz

Fg_ber = Fg * 0,5 / Qg und Fug_ber = Fug * 0,5 / (1 – Qg) sowie Ag_ber = Fg_ber / (Fg_ber+Fug_ber)

Allgemein gilt, wie man leicht prüfen kann anhand der Formeln und der Zahlen:

  • Falls Qg = 50% ↔ Ag_ber = Ag (man braucht dann keine Bereinigung durchführen)
  • Je größer die Quote Qg bei gleichen Fallzahlen, umso kleiner wird Ag_ber und somit umso grösser der Eff_g, man kann auch sagen bei gleichem Eff_g kann man sich mit höherer Quote höhere Fallzahlen geimpft erlauben.
  • Zusammenhänge zwischen Ag, Qg, Ag_ber, Eff_g

Kein Fremdschutz (Schutz vor Infektion und Übertragung)

Betrachtet man die in gleicher Weise durchgeführte Auswertung für die symptomatischen Infektionsfälle, also die Impfleistung zum Fremdschutz, so erhält man für alle Altersgruppen (gleiche Reihenfolge wie oben) einen negativen Effekt für Geimpfte. Also deutlich weniger Fremdschutz als beim Ungeimpften.

Magerer Selbstschutz vor Covid-Tod

Jetzt noch die gleichartige Auswertung für die Covid19-Todesfälle:

Der Vorteil der Geimpften liegt in den meisten Altersklassen bei maximal 32,2%, was eine schwache Wirksamkeit darstellt. Bei der EMA ist eine Wirksamkeit von mindestens 50% normalerweise Voraussetzung für eine Zulassung. Dieser geringe positive Effekt in den jüngeren Altersklassen (30 – 59 Jahre) ist nicht so relevant, da hier ohnehin, absolut gesehen, wenige Todesfälle auftreten, deutlich weniger als in der Altersgruppe > 80, bei jener ist aber die Impfeffektivität negativ, also genau da wo Impfung am meisten bringen könnte. Soviel zum Schutz der Risikogruppen. Die ganz Alten werden wohl am meisten getäuscht, denn bei ihnen sind alle 3 Effekte negativ, ebenso bei den 18-29 Jährigen.

Bei dieser geringen relativen Wirksamkeit müsste man nun umrechnen auf die absolute Risikoreduktion und die schweren Impfnebenwirkungen (Rate 1:5000 Dosen laut PEI betreffend Verdachtsfälle) dagegen rechnen. Dann sieht die Gesamtbilanz noch schlechter aus als soeben dargestellt.

Zu den Nebenwirkungen haben 81 Wissenschaftler einen offenen Brief an den Bundestag geschrieben. Unter anderem schreiben sie (c1666faa-7f33-41fa-8fd8-486bb8471795.pdf (berliner-zeitung.de)):

  • S.35: Aus europäischen Daten schätzen wir, dass das Risiko einer schweren Nebenwirkung einer einzelnen Dosis COVID-Impfstoffs gegenüber der Grippeschutzimpfung um einen Faktor 20 erhöht ist, das Risiko für eine tödliche Nebenwirkung um einen Faktor 16. Hinzu kommt ggf. das kumulierte Risiko bei einer mehrfachen Verabreichung.
  • S.46: Aus statistischer Sicht stehen die COVID-Impfungen im begründeten Verdacht, Ursache für die starke Zunahme unerwarteter Todesfälle im Jahr 2021 bis in die jungen Altersgruppen hinein zu sein.

Fazit

Der Autor obigen Artikels mit den Berechnungen zur Effektivität schreibt als Fazit:

„Das Fazit ist klar. Entweder wir betrachten die Daten, wie sie sind; dann liefern sie nicht den geringsten Grund für eine Impfpflicht, erst recht nicht, wenn man die Impfnebenwirkungen in Erwägung zieht. Oder wir reden uns auf die übliche Weise aus den Daten heraus; in diesem Fall liefern sie nicht nur keinen Grund für eine Impfpflicht, sondern sie liefern gar nichts, wie wir es von den deutschen Daten schon lange gewöhnt sind. Und aus gar nichts kann man keine wie auch immer geartete Impfpflicht ableiten.“

Wer also im deutschen Bundestag Gesetzesvorschläge für eine allgemeine Impfpflicht (egal ab welchen Alters) einbringt, kann dies jedenfalls nicht sachlich mit fundierten Zahlen zu Wirksamkeit und Sicherheit begründen, denn die Zahlen weisen in die gegenteilige Richtung. Er ist wohl Opfer einer Werbe-Propaganda, die das Mantra von „hochwirksam und sicher“ immer wieder kolportiert hat, ohne zu wissen, ob das überhaupt stimmt. Omikron hat die Wirksamkeit stark verändert in Richtung Wirkungslosigkeit. Dieses Wissen muss im Bundestag breit bekannt werden.

Oder der Impfpflicht-Befürworter hat andere Ziele als Gesundheitsschutz, dann sollte er sie klar benennen. Ein Gericht, das über den Gesetzesentwurf zu urteilen hat, sollte unbedingt das Zahlenmaterial von UKHSA ansehen und sich nicht allein auf STIKO-Empfehlungen berufen, denn diese beruhen auf geschönten Herstellerstudien sowie wenig aussagekräftigen Modellierungsstudien.

Das Aufzwingen experimenteller, bedingt zugelassener, Stoffe widerspricht dem Nürnberger Codex. Es bleibt unverständlich, wie Abgeordnete bei dieser Faktenlage eine Impfpflicht begründen wollen. Auf Basis falscher Behauptungen?

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht unsere. Wir veröffentlichen sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Über den Autor: Dipl. Ing. Thomas Moser ist Nachrichtentechniker. Er schreibt unter Pseudonym.


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Unhaltbare Begründungen für deutsches Impfpflichtgesetz

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