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Lockdown-Urteil des Verfassungsgerichts: „So kann es nicht weitergehen“

Published On: 13. Mai 2022 15:16

Der Verfassungsgerichtshof kann durch die aktuelle Rechtslage seinen eigentlichen Aufgaben nicht gerecht werden. So lautet das Urteil des Bregenzer Grundrechtsjuristen Wilfried Weh. Er verlangt gesetzliche Änderungen. 

Der Bregenzer Rechtsanwalt und Grundrechtsexperte Wilfried Ludwig Weh kritisiert die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu Lockdown und „2G“. In einem Kommentar in der „Wiener Zeitung“ sieht er dringenden Handlungsbedarf was Österreichs Gesetze betrifft.

Verfassung in schlechter Verfassung

Für Weh zeige die Entscheidung des VfGH ein „grundlegendes Rechtschutzproblem“ an, das „symptomatisch“ sei und über Österreich hinaus bereits relevant werde. Das Kernproblem: Die Entscheidung des VfGH stützt sich auf den Verordnungsakt des Ministeriums. In sich ist dieser schlüssig, die Annahmen darin, die mit Fakten widerlegt werden könnten, werden vom VfGH nicht geprüft. Aber dass in Motivenberichten (die im Verordnungsakt zu finden sind, Anm.) vielfach geheuchelt wird, dass sich die Balken biegen, ist nichts Neues“.

Weh fasst die Kernfrage so zusammen: „Wer ist der Verfassungsgerichtshof, dass er den Stand der Wissenschaft feststellen kann? In Wahrheit ist der Stand der Wissenschaft etwas, dem man immer mit Skepsis begegnen muss, weil die Geschichte der Wissenschaft immer auch eine Geschichte der Irrtümer der Wissenschaft ist und war. Auch konkret im Zusammenhang mit Covid-19 haben sich viele völlig unerwartete Wendungen ergeben. Immerhin gibt es bis heute drei verschiedene Arten, die Toten zu zählen, und kürzlich wurde deren Zahl auch noch um fast ein Viertel angehoben.

In einem solchen Fall wäre es Aufgabe des Verordnungsprüfungsgerichts, den Sachverhalt durch geeignete Beweise zu erheben. Die Prozessordnungen kennen fünf Beweismittel, nämlich Urkunden, Zeugen, Parteien, Augenschein und Sachverständige. Eine Kompilation gerichtlich ungeprüfter Berichte, und um nichts anderes handelt es sich beim Verordnungsakt, stellt dagegen kein Beweismittel dar. Richtigerweise hätte der Verfassungsgerichtshof also beiden Parteien die Möglichkeit geben müssen, einen oder zwei Sachverständige zu benennen, die dann in kontradiktorischer Verhandlung aussagen und Fragen beantworten hätten müssen. Es kann auch kein Argument sein, dass der Verfassungsgerichtshof es nicht besser wissen kann als der Minister, denn die ordentlichen und die Verwaltungsgerichte tun jeden Tag nichts anderes, als zwischen Sachverständigengutachten abzuwägen und dann eine Entscheidung als Gericht zu treffen. Das tut der Verfassungsgerichtshof übrigens auch auf verkehrte Weise, wenn er dem Verordnungsakt ohne Beweise Überzeugungskraft zuschreibt.

Die Frage ist allerdings, ob der Verfassungsgerichtshof organisatorisch und personell zu ernsthaften Verordnungsprüfungen in der Lage sein, also im gesamten Bereich der Verordnungsprüfungen Erstgericht spielen kann. In Wahrheit wäre es offenkundig auch in Österreich dringend geboten, ein Tatsachengericht vorzuschalten, das alle (Gesetzes-oder) Verordnungsprüfungen, die auf entsprechenden Tatsachengrundlagen beruhen müssen und die schwere Grundrechtseingriffe normieren, auf eben diese Tatsachengrundlagen abzuklopfen. Nichts anderes scheint der EGMR in seiner jüngst ergangenen Entscheidung CGAS auch zu verlangen.“

Weh sieht „großen legistischen Handlungsbedarf“. Man könnte etwa Verwaltungsgerichten die „Befugnis zur Prüfung von Verordnungen übertragen, oder den VfGH in zwei Senate teilen. „So wie im besprochenen Erkenntnis kann es jedenfalls nicht weitergehen“, schließt Weh. Die Regierung und Justizministerin Alma Zadic dürften Wehs Wünsche aber nicht nachkommen.

Wem folgt das Recht?

Dass die scheinbar faktische Wirklichkeit innerhalb der Welt des Gesundheitsministeriums nicht vom Verfassungsgericht hinterfragt wird, ist ein systematisches Problem und alles andere als überraschend. (Kollege Eric Angerer hat dazu ein lesenswertes Essay auf TKP verfasst). Man könnte auch versucht sein, an einen Kickl-Sager aus dessen Zeit als Innenminister denken: Das Recht müsse wieder der Politik folgen, sagte er damals zur Aufregung der Öffentlichkeit. Mit dem Urteil des VfGH hat sich nun aber offenbar eindrucksvoll gezeigt: Das Recht folgt der Politik.

Das Recht folgt der Politik, insofern als es die Wirklichkeit der politischen Machthaber anerkennt. Abstrakt dazu passt vielleicht eine kleine Stelle aus dem aktuell vielzitierten Buch „Umgekehrter Totalitarismus“ von Sheldon Wolins: „Alle bekennen sich zu Rechtsstaat und Demokratie, niemand stellt die Verfassung infrage, regelmäßig finden Wahlen statt, die Medien sind frei, die Rechtsprechung unabhängig. Aber jede dieser Institutionen, jedes dieser Verfahren ist ausgehöhlt, substantiell verändert – nur die Fassaden bleiben stehen“

Die eigenständige Institution des Obersten Gerichtshofs gibt es noch immer, sie ist nicht nur Fassade. Aber nicht wenige Höchstrichter sind wohl auch schon geimpft und geboostert.

Weh kann in seinem Kommentar aber auch noch optimistische Zeilen anbringen. Er sieht „einzelne zarte Hinweise“ in der Entscheidung des VfGH, dass dieser „im Gegenzug das Impfpflichtgesetz aufheben wird“. Denn dieses stelle einen noch weitaus größeren Eingriff in die Grundrechte dar, „bis hin zum Grundrecht auf Leben“.

Den Kommentar in der „Wiener Zeitung“ finden Sie hier. 

Bild wikimedia

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