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Martin Sprenger zu VfGH-Urteil: Klagewelle und Schadensansprüche abgewendet

Published On: 15. Mai 2022 13:29

Hätte der oberste Gerichtshof den Lockdown für Ungeimpfte und „2G“ als verfassungswidrig beurteilt, wäre eine Welle von Klagen ausgelöst worden. Das sagt Martin Sprenger zur Entscheidung des VfGH.

Das Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofes von vergangener Woche schlägt weiter hohe Wellen. Der oberste Gerichtshof entschied erneut, dass der „Lockdown für Ungeimpfte“ sowie die „2G“-Regel rechtskonform gewesen sei. Auch während Omikron seien diese Restriktionen verhältnismäßig gewesen.

VfGH wehrt Schaden ab

Über die Kritik des Grundrechtsexperten Wilfried Ludwig Weh hatte TKP am Freitag berichtet. Er verlangt eine Reform der Gesetzgebung, sieht die Entscheidung des VfGH als durchaus logische Folge, doch so könne es „nicht weitergehen“, meinte Weh. Nicht aus juristischer, sondern aus politischer Perspektive hatte Eric Angerer bei TKP die Entscheidung in seiner Analyse „Was ist von der Justiz zu erwarten?“ seziert.

Am Wochenende äußerte sich auch der Public-Health-Experte und Regierungskritiker Martin Sprenger zum Urteil. Er bringt eine bisher nicht beachtete Perspektive in die Debatte. Wäre die Entscheidung anders ausgegangen und die Restriktionen der Regierung als verfassungswidrig beurteilt worden, hätte das „eine Welle von Klagen und Schadensansprüchen ausgelöst“, so Sprenger.

Zweifellos: Viele Menschen ohne Impfung wären wohl bereit gewesen, die Republik auf Schadensersatz zu klagen. Menschenrechtsanwalt Florian Horn, der Impfpflicht, 2G sowie das Covid-Narrativ stets verteidigt hatte, schätzte, dass solche Klagen „eher“ keinen Erfolg gehabt hätten. Versucht hätten es die Leute wohl trotzdem.

Sprenger glaubt, dass dem Staat diese Gefahr sehr wohl bewusst gewesen wäre. Hätte man Menschen ohne Impfung am Ende entschädigen müssen, wäre das eine beispiellose Niederlage für die Regierung gewesen: „Also wurde eine inhaltliche Prüfung – so wie sie Wilfried Ludwig Weh skizziert – vermieden und stattdessen die Entscheidung auf einen ‚dicken‘ Verordnungsakt gestützt, der ‚insgesamt schlüssig erscheine‘. Letztendlich wissen alle Beteiligten, dass der 2G-Lockdown (der Lockdown für Ungeimpfte, Anm.) eine am Achensee getroffene politische Entscheidung war.“

Europaweit einmalig

Am Achensee fand Ende November die Landeshauptleutekonferenz statt, zur gleichen Zeit forderten die Medien die Politik vehement auf, schärfere Corona-Beschränkungen durchzusetzen. Einflussreiche Akteure trommelten für die Impfpflicht.

Der Wiener Bürgermeister soll am Achensee besonders heftig für die Impfpflicht getrommelt haben. Es gab sie aber nur im Abtausch mit dem „Lockdown für Ungeimpfte“. Beide „Maßnahmen“ sind beispiellos in ganz Europa, das Impfpflichtgesetz ist weiterhin aufrecht und aktuell nur „ausgesetzt“. Es steht Ende Mai erneut zur Debatte. Gerechnet wird damit, dass es weiter ausgesetzt bleibt, jedoch nicht aufgehoben wird. Dann könnte es im Herbst (eventuell auch bezogen auf einen neuen „Omikron-Impfstoff“) scharf gestellt werden. Der Gesundheitsminister hat die Befugnis, dies per Verordnung von einem Tag auf den anderen zu erlassen.

Martin Sprengers letzte Worte zum „2G-Lockdown“: „In seiner Art einzigartig in Europa, epidemiologisch unwirksam, in seiner Intention Druck auf ungeimpfte Personen auszuüben kontraproduktiv und bei einer genauen Prüfung wahrscheinlich auch verfassungswidrig. Was der 2G-Lockdown in jedem Fall erreicht hat, ist ein weiterer Vertrauensverlust in Behörden und Regierung, aber auch eine Schwächung des sozialen Zusammenhalts.“

Bild wikimedia

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