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Ralph Boes und das Grundgesetz | Von Jochen Mitschka

Published On: 9. Juni 2022 15:33

Künstler – Vorboten für Veränderung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Große Veränderungen in den Zivilisationen der letzten Jahrhunderte wurden immer durch Künstler und ihre Aktionen gesellschaftlich „vorbereitet“. Sie gehörten einst zu den Intellektuellen, die man suchte, wenn man wissen wollte, wohin sich eine Gesellschaft entwickeln wird. Die letzte größere Welle von gesellschaftlicher Bewegung war wohl die 1968er Bewegung. Seitdem war es immer ruhiger um künstlerischen Aktivismus geworden. Heute sehen wir, wie Künstler, die es wagen, einem von den Herrschenden als wichtig angesehenes Narrativ zu widersprechen, beruflich zerstört werden. Zu gewaltig ist der Einfluss von Politik und Medien auf das Leben von Künstlern, als dass die meisten es noch wagen würden, auszubrechen. Es gibt eine Ausnahme. Je stärker er durch das System sogar mit physischer Vernichtung bedroht wird, desto größer wird sein Widerstandswille.

Ich freue mich, ein ferngesprächliches Interview mit Ralph Boes geführt zu haben, in dem ich ihn zu seinen früheren und seinem neuesten Kunstwerk in Hinsicht auf das Grundgesetz befragen konnte.

JOCHEN MITSCHKA: Die Zeit, da Kunst „Narrenfreiheit“ hat, ist spätestens vorbei, seit Künstler, die nicht dem offiziellen Narrativ folgen, vom Mainstream kalt gestellt werden, und dramatische Einbrüche bei ihren Einkommen sehen, Einbrüche, die oft existentielle Bedrohungen bedeuten. Herr Boes, Sie sind von vornherein einen anderen Weg gegangen und haben ganz offensichtlich gedacht „Einem Nackten, kann man nicht in die Tasche greifen“. D.h. Sie verweigern sich dem üblichen Klischee des bezahlten Künstlers und leben nur von Spenden. Ich kann mir vorstellen, dass dies dazu führt, dass man sich schwerer erpressbar macht. Gibt es noch andere Gründe, auf Wohlstand und Ansehen außerhalb seiner Anhänger zu verzichten?

RALPH BOES: Na ja, erpressbar sind wir inzwischen alle. Ein “falsches” – bzw. wahres – Wort, zum Beispiel in der sogenannten Corona-Krise – und du bist Job, Einkommen, gegebenenfalls Freunde und den gesamten bisherigen gesellschaftlichen Status los.

– Es ist gut dass es jetzt auch die Künstler trifft! Kunst sollte sich immer auf dem Boden der Realität bewegen und nicht in abgehobenen Luxusblasen. Und es gibt Zeiten, in denen der Künstler die Bedrohung seiner Existenz direkt als FÖRDERUNG seines Künstlertums begreifen sollte.

In meinem Falle ist das aber etwas anders: Ich habe den Standpunkt meines jetzt künstlerischen Handelns nicht auf dem Felde der Kunst sondern auf dem Felde der Verteidigung der Menschenrechte erlernt.

Seit 2011 habe ich mich darum bemüht, die Grundlagen zu schaffen, dass die unmenschlichen Bestrafungen, die sogenannten “Sanktionen” in Hartz IV, die die Menschen rechtlos zum Spielball der Ämter und der Wirtschaft gemacht hatten, vor das Bundesverfassungsgericht gelangen konnten, wo sie dann 2019 fast vollständig für menschenrechts- und verfassungswidrig erklärt worden sind.

Weil man ja nur als Betroffener zum Bundesverfassungsgericht gelangen kann, bin ich auf diesem Weg mit Massen von Sanktionen überzogen worden und habe 3 Jahre kein Geld für Essen, Wohnung und Krankenkasse erhalten und unglaubliche Hungerphasen in dieser Zeit durchlebt. Da hat sich die Frage nach Unerpressbarkeit äußerst scharf gestellt.

Wie ich und meine Freunde damit umgegangen sind, das wäre eine Erzählung, die den Rahmen hier jetzt sprengen würde. Aber, die innere Haltung, die ich da gefunden habe, die spielt jetzt natürlich auch eine Rolle in dem, was jetzt von uns auf künstlerische Art und Weise vollzogen wird.

Da ist es wichtig, dass nicht nur die Vernichtung der eigenen Existenz sondern auch die Vernichtung des Kunstwerkes in den Rahmen des Möglichen und in das Kunstwerk selbst mit aufgenommen wird …

JOCHEN MITSCHKA: Sie haben am Bundestag ein Kunstwerk zum Grundgesetz errichtet?

RALPH BOES: Ja. Dass das Grundgesetz nicht mehr gilt, bzw. in vielerlei Hinsicht sogar noch nie wirklich gegolten hat, das habe ich schon bei der Auseinandersetzung um Hartz IV erlebt. Es kamen dann aber viele Erlebnisse von außen hinzu : die Geschehnisse um TTIP und CETA, die Entfesselung der Bundeswehr zu Auslandseinsätzen, die extrem zunehmende Übertragung von Entscheidungsrechten unserer Parlamentarier an nicht demokratische Institutionen, z.B. die EU usf., die zeigten, dass sich die Politik inzwischen VOLLSTÄNDIG vom Grundgesetz entfernt hat; Erlebnisse, die dann – auf die Kunst bezogen – in der Entdeckung gipfelten, dass am Bundestag, an dem Kunstwerk Dani Karavans “Grundgesetz 49” der gewissermaßen wichtigste Artikel des Grundgesetzes, der Artikel 20: die Darstellung der Prinzipien der Staatsstruktur, fehlt.

JOCHEN MITSCHKA: Ist nicht Artikel 1, der Artikel, der den Staat zu Achtung und Schutz der Menschenwürde verpflichtet, der wichtigste Artikel des Grundgesetzes?

RALPH BOES: Jein: Artikel 1 und Artikel 20 haben im Grundgesetz den gleichen Rang: Anders als alle anderen Artikeln des Grundgesetzes sind genau diese beiden Artikel durch Artikel 79, Absatz 3 mit einer Klausel der Unveränderlichkeit, sozusagen einer Ewigkeitsgültigkeit, belegt. Alle anderen Artikel dürfen – allerdings nur im Sinne des Geistes des Grundgesetzes selbst – geändert werden.

In ihrer absoluten Unveränderlichkeit ist Artikel 1 der Grundstein der dann in Artikel 2 bis 19 nur weiter ausgeführten Grund- oder Menschenrechte. Und Artikel 20 ist der Grundstein des Grundgesetzes. Er beschreibt die Prinzipien der gesamten – aus den Grundrechten gehobenen – Staatsstruktur.

Es ist wie bei Schloss Neuschwanstein – da ist zunächst der Felsen – und oben drauf erhebt sich das Schloss. Artikel 1 bis 19 – die Grund und Menschenrechte – haben eigenständige, vom Grundgesetz unabhängige, allgemein-menschliche Bedeutung, sind gewissermaßen der Felsen oder geben den Boden für das Grundgesetz ab. Erst in Artikel 20 beginnt im eigentlichen Sinne das – aus diesen Artikeln gehobene und auf ihnen errichtete und begründete – Grundgesetz.

JOCHEN MITSCHKA: Und Artikel 20 fehlt am Bundestag?

RALPH BOES: Ja, das war die Entdeckung! Den wichtigste Artikel, der dem Bundestag, den Gerichten, den Verwaltungen die Struktur ihres Handelns gibt, der Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat zur Grundlage der gesamten Staatsordnung macht, in dem es heißt: “Alle Staatsgewalt geht VOM VOLKE aus” – und nicht von irgendwelchen Lobbyisten, in dem steht: “Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung” – und nicht etwa an die Vorteile von Wirtschafts- und Geld-Eliten! – gebunden usw. usf., ist dort nicht errichtet. Und so haben wir es dann unternommen, diesen Artikel, nachdem wir ihn ein Jahr lang öffentlich am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin geschnitzt und die Buchstaben, der Heiligkeit der Sache wegen, in pures Gold gesetzt hatten, zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes, zum 23.05.2019 am Bundestag aufzustellen. Aus Buchenholz geschnitzt, 3 Meter hoch und 1,60 Meter breit, d.h. in derselben Größe, wie die Grundrechtestelen Dani Karavans.

JOCHEN MITSCHKA: Na, da hat sich der Bundestag doch sicher gefreut, zum 70sten Geburtstag des Grundgesetzes ein so schönes Kunstwerk am Bundestag zu finden …

R: Ja unglaublich! Man hat ihn sofort kassiert und weggesperrt … und, nachdem wir ihn später zurück erhielten und dann für die Frist vom 03.10. (Tag der deutschen Einheit) bis zum 09.11.2019 (30. Jahrestag des Mauerfalles) wieder aufgestellt hatten und er wieder einkassiert wurde, seine Vernichtung angeordnet.

JOCHEN MITSCHKA: Kunstvernichtung in der Bundesrepublik?

RALPH BOES: Ja genau. Und das bei einem Kunstwerk von unglaublicher Schönheit, welches genau zu den passenden Zeitpunkten an genau dem Ort aufgestellt war, an dem er einzig Bedeutung hatte, weil er genau dort fehlte und nichts anderes enthielt als das Ideal der Republik. – An keinem anderen Ort der Welt als am Grundgesetz-Fragment Dani Karavans am Bundestag hätte die Stele Bedeutung gehabt.

JOCHEN MITSCHKA: Das ist ja echt ein Ding …

RALPH BOES: … und zwar ein dickes: Wir hatten sogar Herrn Schäuble, den damals noch amtierenden Präsidenten des deutschen Bundestags, in dessen Amts- und Verfügungsbereich die ganze Sache spielte – zum Schutz- und Schirmherrn der Kunstaktion angefragt, was er – mit einem persönlichen Schreiben ! – abgelehnt hat.

Von Polizisten wurde uns mehrfach berichtet, dass der Auftrag zu Konfiszierung und Vernichtung der Stele vom “Bundestag” ausgegangen sei.

Protestbriefe direkt an Herrn Schäuble liefen alle ins Leere. Und selbst, als von einer jüdischen Mitbürgerin protestiert wurde: das Jüdische Volk sei in den 2000 Jahren seiner Zerstreuung einzig durch das Gesetz (die Tora) zusammengehalten worden – das Gesetz sei gewissermaßen heilig – und wie keine Torarolle je vernichtet werden dürfe, dürfe das auch das Grundgesetz nicht – kam von Herrn Schäuble keine Antwort.

JOCHEN MITSCHKA: Das ist ja finster …

RALPH BOES: Ja. Sehr finster. Und zeigt genau, wo unsere Politiker dem Grundgesetz gegenüber heute stehen. Es soll ja alle Souveränität nach oben: an supranationale Organisationen, wie etwa die EU, oder direkt in die Hände der Super-Reichen abgegeben werden.

Trotzdem: Im Sinne unseres Kunstbegriffes sind die Reaktionen von Herrn Schäuble und der Polizei genau richtig.

JOCHEN MITSCHKA: Was soll das jetzt heißen?

RALPH BOES: Ich komme jetzt wieder auf das im Eingang des Interviews Gesagte zurück, dass der Künstler in Zeiten des Faschismus auch die Vernichtung seines Kunstwerkes in den Rahmen des Möglichen und in das Kunstwerk selbst mit aufzunehmen habe …

Unser Begriff der Kunst ist, dass Kunst zur Erscheinung bringen soll, was wirklich IST. Und dass das Grundgesetz vernichtet werden soll, IST Teil der heutigen deutschen Wirklichkeit. Und das kommt hier wunderschön zur Erscheinung.

Im Sinne des erweiterten Kunstbegriffes von Joseph Beuys, sehen wir nicht nur das fertige Objekt als das “Kunstwerk” an, sondern rechnen, was zwischen uns, als den Erstellern des Objektes, zwischen dem Objekt selbst und allen anderen Menschen als soziale Interaktion entsteht, vor allem auch den “Betroffenen”, seien dies die Behörden oder das „Volk“, als “soziale Plastik” zum Kunstwerk selbst hinzu.

Das haben wir gleich auch der Polizei gesagt, dass sie und ihre Handlungen Teil des Kunstwerkes selber sind und dass sie, wenn sie das Objekt wegräumen, im Bilde genau das tun, was unsere Politiker mit dem Grundgesetz schon lange tun.

Und auch Herrn Schäuble haben wir das gesagt – und uns entsprechend bei ihm für sein Handeln bedankt …

Und auch gleich den Antrag gestellt, die Buchenstele mit dem Artikel 20 in Gold, ergänzt durch eine Stele aus (dunklem) Kirschholz mit Artikel 1 in Platin, als die Grundsteine des Grundgesetzes im Bundestag selbst aufzustellen.

Dass – nach unserem Antrag – über die vorübergehende Konfiszierung der Stele jetzt auch ihre Vernichtung angeordnet worden ist, zeigt, wie bedenklich die Sache tatsächlich ist.

JOCHEN MITSCHKA: Und: IST die Stele jetzt vernichtet?

RALPH BOES: Nein, beileibe noch nicht. Die Sache liegt jetzt in erster Instanz dem Verwaltungsgericht vor – und wir haben dem Richter auch gleich mitgeteilt, dass wir höchst gespannt sind auf seinen Umgang mit der Sache, weil auch er und sein Handeln Teil des Kunstwerkes sind. 

JOCHEN MITSCHKA: Es gibt doch auch den Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei”, in dem die Freiheit der Kunst als ein schrankenlos zu gewährleistendes Grundrecht und direkt als Abwehrrecht gegen den Staat aufgefasst wird.

RALPH BOES: Das verstärkt die Aussage in unserem Kunstwerk: dass nicht nur der Artikel 20 in der Politik, sondern, neben vielem, vielem anderen, denken wir an das Demonstrationsrecht, an das Recht der körperlichen Unversehrtheit usf., auch der Artikel 5 des Grundgesetzes, die Kunstfreiheit nicht mehr beachtet wird.

JOCHEN MITSCHKA: Sie haben deshalb aus Beton ein Grabmal des Grundgesetzes hergestellt?

RALPH BOES: Als Antwort auf die Anordnung der Vernichtung des Artikel 20, als Antwort aber auch auf die weitestgehende Außerkraftsetzung der Grundrechte in der Corona-Pandemie, haben wir tatsächlich aus Beton ein Grabmal des Grundgesetzes gegossen und es dann zum 72 Geburtstag des Grundgesetzes, am 23.05.2021, mit einem kleinen, frechen Guerilla-Trick direkt unter den Augen der uns außerordentlich argwöhnisch bewachenden Polizei, genau an der Stelle am Bundestag, an der der Artikel 20 entnommen worden war, in den Boden eingelassen. (1)

Als die Polizei später das Grabmal entdeckte, hat sie es sofort aus dem Boden herausgerissen und konfisziert, musste es aber, auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, wieder an uns herausgeben.

JOCHEN MITSCHKA: Und diesen Artikel haben Sie jetzt zu Fuß vom Bundestag in Berlin zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gebracht?

RALPH BOES: Ja. Nachdem in den Urteilen zur sogenannten “Bundesnotbremse” und anderen im Bundesverfassungsgericht getroffenen schwerwiegendsten Fehlentscheidungen der totale Zusammenbruch des Bundesverfassungsgerichts deutlich wurde, (2) und nachdem es ja so ist, dass, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht mehr funktioniert, das Grundgesetz selbst gestorben, nur noch eine Luftnummer, eine leere Worthülse ist, haben wir das Grabmal des Grundgesetzes auf einem Handwagen zu Fuß von Berlin zum Bundesverfassungsgericht gebracht.

Schon der Fußmarsch selbst von etwas unter 800 Kilometern war ein unglaubliches Ereignis. Das Ereignis wurde dann aber durch die Geschehnisse am Ziel des Marsches noch getoppt: Wir hatten uns ja im Vorfeld gefragt, wie das Grabmal am besten im Bundesverfassungsgericht abzugeben wäre. Nach dem Vorbild von Frau Merkel, die das Gericht im Vorfeld einer für die Regierung gefährlichen Entscheidung zum gemeinsamen Abendessen eingeladen hatte, haben auch wir die Richter zum gemeinsamen Abendessen eingeladen und, nachdem sie abgelehnt hatten, am Bundesverfassungsgericht ein “Dinner ohne Gericht” (3) mit einem sehr tiefgehenden öffentlichen Schwur vollzogen. Durch einen kleinen Absprachefehler unter den verschiedenen Behörden konnten wir das Grabmal des Grundgesetzes dann Nachts selbst, was gewöhnlich absolut verboten ist, ins Bundesverfassungsgericht hinein tragen, und es dort, adressiert an Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichtes, an entsprechender Stelle abgeben. Womit das Kunstwerk jetzt IM Bundesverfassungsgericht auf seine Weise weiter wirkt …

JOCHEN MITSCHKA: Herr Boes, sehen Sie in dem derzeitigen gesellschaftlichen Klima noch eine Chance, dass Rufe wie die Ihrigen, gehört werden? Oder ist die Öffentlichkeit schon so abgestumpft und gleichgültig geworden, dass die Menschen durch künstlerische Aktionen nicht mehr erreicht werden können?

RALPH BOES: Kunst muss provozieren, damit sie heute wahrgenommen wird. Die Ämter, den Bundestag und die Polizei haben wir schon tüchtig provoziert. Ich bin gespannt, was von Seiten der Öffentlichkeit geschieht, wenn die Vernichtung des Artikels 20 im Gericht verhandelt wird … Da werden wir natürlich tüchtig wirbeln …

Ansonsten ist unser Kunstwerk nicht nur Kunst, sondern mit einer politischen Aktion zur Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung und zur Einrichtung umfassendster Abstimmungsrechte durch das Volk verbunden. Wir haben eine Software mit einer Abstimmung zu den Grundlagen unserer Republik ins Netz gestellt, die direkt die Machtfrage an unsere Politiker und die dahinter stehenden Wirtschafts- und Geldmächte stellt und jetzt nur noch auf genügend Menschen, die abstimmen, wartet. (4)

Parallel wird die Kunstaktion im Herbst mit einer Aktion zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen und einem Marsch von Karlsruhe zum Chiemsee, dem Geburtsort des Grundgesetzes weiter gehen.

Im damit verbundenen Doppelpack von Kunst und Abstimmung könnte die Sache am Ende sogar praktisch wirken …

JOCHEN MITSCHKA: Was wünschen Sie dem Grundgesetz für seine Zukunft?

RALPH BOES: Dass es – als vom Volk ergriffene Verfassung – an seinem Ursprungsimpuls erneuert von seinem Tode aufersteht …

JOCHEN MITSCHKA: Vielen Dank für das Interview.

Quellen:

  1. Bilder dazu findet man: http://deine-verfassung.de/index2-Aktion-Bilder-Grabmal-des-GG.htm
  2. Gemeint ist https://unsere-verfassung.de/index4-Aktuelles-Aktion.htm
  3. Bilder dazu findet man: https://unsere-verfassung.de/pictures/Berln-Karlsruhe/Berlin-Karlsruhe.htm
  4. Gemeint ist https://unsere-verfassung.de/index.htm

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: © Jochen Mitschka

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