Lehrerin wegen Maske und Test gekündigt – Jetzt Erfolg vor Gericht
Weil sie keine Maske tragen kann, wurde eine Wiener Lehrerin gekündigt. Sie wehrte sich juristisch und bekam nun im ersten Verfahren recht. Das Verwaltungsgericht entschied zu ihren Gunsten. Entschieden ist noch nichts.
Die Wiener Lehrerin mit Jahrzehnten an Berufserfahrung war von der Bildungsdirektion kurz vor der Pension vor die Tür gesetzt worden. Der Grund: Sie konnte keine Maske tragen und keinen Covid-Test machen. Ein ärztliches Attest hatte das bestätigt. Trotzdem wurde sie im Dezember 2021 gekündigt. Denn der Amtsarzt erkannte das Attest als ungültig an und nannte H. „theatralisch“.
Erster Erfolg
Sie klagte gegen die Kündigung – und konnte jetzt das erste Verfahren gewinnen. Das Wiener Verwaltungsgericht gab der Lehrerin im ersten von drei Verfahren recht. Es handelte sich um den Status ihrer Beamtenpragmatisierung. Das Gericht sah es anders als die Bildungsdirektion, die von einer „provisorisch pragmatisierten Beamtin“ gesprochen hatte. Im Falle einer Pragmatisierung wäre ein Disziplinarverfahren und keine Kündigung vorgesehen.
Die Bildungsdirektion wehrt sich umgehend und erhebt eine außerordentliche Revision. Das Urteil betrifft auch die beiden weiteren Verfahren, zweifellos muss eine Niederlage unbedingt verhindert werden. Ein Erfolg von H. könnte womöglich die Disziplinierung des Lehrkörpers unterlaufen. Dabei versucht man seit mehr als zwei Jahren, jene Lehrer, die Maske tragen, als „Vorbild“ und moralisch gut zu propagieren, durchaus erfolgreich übrigens.
Mutige Kämpferin
Sie ist mutig: Sie wurde von allen Sozialleistungen abgeschnitten. Man wolle sie „aushungern“ so ihre Einschätzung. Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt das so. Trotzdem gibt sie nicht auf. Die Bildungsdirektion gibt im „laufenden Verfahren“ keine Stellungnahme ab.
Die Lehrerin steht auch für viele, viele Menschen exemplarisch. Man weiß nicht, wie viele Personen aufgrund der Corona-Politik ihren Job verloren haben. Es dürften nicht wenige sein, im Rampenlicht standen hauptsächlich Ärzte und Journalisten. Doch das war nur die Spitze des Eisberges. De facto waren viele Kritiker und Oppositionelle mit einem Berufsverbot belegt. Entweder, weil sie nicht impfen gegangen sind oder weil sie Maske oder Test verweigert haben.
Die „Grünen gegen 2G und Impfpflicht“ kommentieren den Fall auf Twitter: „All diese unberechtigten Kündigungen sind eigentlich rückgängig zu machen – allein schon aus Anstand. Was hier passiert ist, ist wirklich eine Schande.“
Bild Jongleur100, Lady Justice, CC BY-SA 3.0
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