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Gleiches Recht für alle – ein Praxisversuch

Published On: 28. August 2022 10:06

Ob österreichische Grundrechte, deutsches Grundgesetz oder „Allgemeine Erklärung“ der Menschenrechte: vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und müssen daher gleich behandelt werden. Gilt wirklich gleiches Recht für alle?

In Österreich spricht man vom „Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz“.  Art 3 des Deutschen Grundgesetzes sagt in §1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Artikel 1 der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“  formuliert unter der Überschrift „Freiheit & Gleichheit“, dass „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind„. Artikel 7 zielt darauf ab, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. … Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Es muss jeden gerecht behandeln.“

Auch wenn diese „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ rechtlich nicht bindend ist, wird sie von allen als Selbstverständlichkeit angenommen. So ist an der Außenwand des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien der oben zitierte Artikel 1 zu bewundern.

Gleichheit vor deutschem Gesetz – die Probe aufs Exempel

Nachdem der auf den Philippinen lebende Journalist Oliver Janich aufgrund von Mordaufrufen in Telegram mit großem Polizeiaufgebot verhaftet wurde, stellt Rechtsanwalt Markus Haintz jetzt diesen Gleichheitsgrundsatz auf die Probe. Er hat bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen den Bild Journalisten Hans-Ulrich Jörges für seinen Mordaufruf gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erstattet.

Konkret wird Janich von der Staatsanwaltschaft München folgendes vorgeworfen. „unter anderem Beleidigungen, Aufrufe zu Exekutionen und Morddrohungen gegen deutsche Politiker.

Wenn Mordaufrufe gegen einen Politiker strafbewehrt sind, muss selbstverständlich dagegen vorgegangen werden. In jedem Fall – wenn man in einem Rechtsstaat lebt.

Der Mordaufruf von Hans-Ulrich Jörges erfolgte bereits im März 22 bei Bild-TV, in dem er ganz offen zum Putsch gegen den Präsidenten mobilisierte.  Das Video gipfelte in den Worten, „dass man mit einer Pistole der Sache ein Ende bereiten muss„.

 

Markus Haintz publiziert seine Strafanzeige mit der Aussage „Ich bin sehr gespannt, ob die Staatsanwaltschaft ähnlich verfährt, wie im Fall Oliver Janich.“ in seinem Telegram-Kanal bzw. auf Twitter.

Das Ergebnis dieser Strafanzeige ist ein erneuter Indikator für den Grad der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Man darf wirklich gespannt sein.

Bildquelle


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