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Die Vereinigung amerikanischer Ärzte und Chirurgen (AAPS) verklagt die Behörde FDA

Published On: 4. Oktober 2022 9:22

Die FDA hat die Öffentlichkeit über Ivermectin in die Irre geführt und soll nun vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Hintergrund ist das weltweite Verbot der Behandlung von Corona Infektionen und Erkrankungen. Selbstverständlich sind Prophylaxe, vorbeugende Behandlungen und Interventionen im Frühstadium einer Infektion erfolgreich und schützen vor schweren Verläufen oder sogar vor jeglichen Symptomen. Und das zuverlässig und ohne Nebenwirkungen. Ärzte dürfen selbst diese einfachen Tatsachen nicht mehr öffentlich erklären ohne Schwierigkeiten – in Form von Strafen oder Berufsverboten – mit der Ärztekammer zu bekommen.

In den meisten europäischen Ländern schützen Gerichte die Ärzte vor diesen wissenschaftswidrigen Angriffen der Berufsvertretungen und der Behörden meist nicht, wie eine Reihe von Verfahren gezeigt haben. Urteile wegen Maskenattesten oder Bestätigung von durch die Ärztekammern ausgesprochenen Strafen zeigen das Versagen der Justiz. Meist läuft es so ab, dass die Behörde oder Ärztekammer, die die Strafen ausgesprochen hat, dann auch die Gutachten abgibt.

Etwas besser läuft es in den USA, wo es Gerichte gibt, die sich die Mühe machen sich mit Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu befassen und Ärzteverbände, die sich Behördenwillkür nicht bieten lassen, wie eben die AAPS. Diese schreibt auf ihrer Webseite:

Die Association of American Physicians and Surgeons (AAPS) reichte am Donnerstagabend beim Bundesbezirksgericht in Galveston einen Antrag und einen Amicus Brief ein, in dem sie darauf drängt, die Klage gegen die FDA wegen ihrer irreführenden Aussagen zu Ivermectin zuzulassen. In der Rechtssache Apter gegen HHS hat eine Gruppe von Ärzten geklagt, um die Food and Drug Administration (FDA), eine Bundesbehörde innerhalb des Department of Health & Human Services (HHS), für ihre Einmischung in die Behandlungsmöglichkeiten von Ärzten bei Covid-19 zur Verantwortung zu ziehen.

„Die beklagte FDA hat in unzulässiger Weise Missverständnisse über die Rechtmäßigkeit und Verbreitung von Off-Label-Verwendungen von Medikamenten ausgenutzt, um Gerichte, staatliche Ärztekammern und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, damit sie glauben, dass die Verschreibung von Medikamenten im Off-Label-Bereich unzulässig ist“, schreibt die AAPS in ihrem Amicus Brief an das Gericht. „Die Verschreibung von Medikamenten außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs ist nicht nur völlig ordnungsgemäß, legal und üblich, sondern auch absolut notwendig, um eine wirksame Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Dennoch veröffentlichte die FDA mehrere Erklärungen und sandte Briefe an einflussreiche Organisationen, um Ivermectin fälschlicherweise zu verunglimpfen und zu behaupten, es sei nicht für die Behandlung von Covid-19 zugelassen. Viele, darunter auch Gerichte und staatliche Ärztekammern, wurden von der FDA zu der Annahme verleitet, die fehlende Zulassung für diese Behandlung bedeute, dass Ivermectin nicht zur Behandlung von Covid-19 eingesetzt werden dürfe.

„Es war für die FDA nie angemessen, sich in diesen wesentlichen Teil der medizinischen Praxis einzumischen, und die FDA weiß das“, teilte die AAPS dem Gericht mit. Die FDA „bestand und besteht weiterhin darauf, die Verschreibung dieses sicheren Medikaments durch Ärzte bei der Behandlung von Covid-19 zu behindern“, fügte die AAPS hinzu.

Andrew Schlafly, General Counsel der AAPS, wies das Gericht darauf hin, dass die FDA „die ordnungsgemäße Verwendung von Ivermectin, das seit langem als völlig sicher für den menschlichen Gebrauch zugelassen ist, durch Ärzte behindert“. Er wies das Gericht darauf hin, dass Ärzte nach der Zulassung eines Medikaments durch die FDA die uneingeschränkte Befugnis haben, es zur Behandlung jeder Krankheit zu verschreiben, insbesondere bei einem neuartigen Virus wie Covid-19.

Die Association of American Physicians and Surgeons (AAPS) ist eine nationale Organisation, die seit 1943 Ärzte aller Fachrichtungen vertritt. Ihr Motto lautet omnia pro aegroto (alles für den Patienten).

Es wäre schön, wenn es auch bei uns Klagen gegen Behörden und Ärztekammern geben würde um sie „für ihre Einmischung in die Behandlungsmöglichkeiten von Ärzten bei Covid-19 zur Verantwortung zu ziehen“. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch für Patientenvertreter möglich sein müsste. Schließlich ist es noch immer der Patient, der am Schluss eine informierte Entscheidung über die eigene Behandlung zu treffen hat. Und diese Entscheidung wird eingeschränkt durch wissenschaftswidrigen aber pharmafreundlichen Vorschriften von Behörden und Ärztekammern.


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Categories: Peter F. MayerTags: , , , , Daily Views: 1Total Views: 29
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