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Ein Nachruf auf die 2. Republik

Published On: 10. Oktober 2022 8:48

Nach der Bundespräsidentschaftswahl ist klar: 56% oder rund 1/3 der Wähler sagt: „weiter so“. Die 2. Republik ist am Ende, zugrunde gerichtet in nicht einmal zwei Jahren durch ÖVP und Grüne.

Viel (virtuelle) Tinte wird noch fließen in den nächsten Tagen – daher die Pointe vorneweg: nach der geschlagenen Wahl geht es für den „Wohlfahrtsausschuss“ (die ÖVP-Grüne Regierung) mit voller Fahrt zurück in den Maßnahmenwahn. Als Kollateralschäden zuhause beklagen wir neben Maskenpflicht (bar jeder Evidenz) wohl auch das erneute „Testen“ unserer Kinder. Außenpolitisch wiederum ist die Bilanz der türkisschwarzgrünen Dilettanten und ihrer Steigbügelhalter in den „Leit- und Qualitätsmedien“ noch um ein Vielfaches schlimmer: die Neutralität, die seit dem 26. Oktober 1955 ein maßgeblicher Bestand des österreichischen Selbstverständnisses war, ist ebenso dahin.

Die Bedeutung der Präsidentschaftswahl vom 9. Okt. 2022

Auferstanden aus den Trümmern des nationalsozialistischen Dritten Reiches im April 1945, war die Republik mit ihrer gewiss nicht perfekten parlamentarisch-repräsentativen Demokratie seit letztem Herbst – als der Wohlfahrtsaussschuss den zu diesem Zeitpunkt weltweit einzigartigen „Lockdown für die Ungeimpften“ verkündete – bereits auf der Intensivstation.

Mit der Wiederwahl des mit Abstand schlechtesten Bundespräsidenten seit dem 2. Weltkrieg ist eines klar: Gleich, mit welchen Absurditäten und Widerrechtlichkeiten der Wohlfahrtsausschuss um sich – den Souverän, das Volk – tritt, aus der Hofburg wird man, im Zweifelsfall, vielleicht eine Kerze in den ansonsten dunklen Räumen der Präsidentschaftskanzlei erwarten können.

Die Todesursache der Republik Österreich sei ebenso kurz festgehalten: eine Charisma- wie charakterlose Politikerkaste – aller Parteien – hat das Land in bester Selbstbedienungsmanier an die Wand gefahren. Vielen Menschen war es egal, Hauptsache man kann zum Wirt’n gehen, seine Mitbürger (!) für das Eintreten für verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte verunglimpften und im Zweifelsfall ein wenig „granteln“.

An dem gestrigen Wahlabend ist immerhin eines klar: Wenigen Zeitgenossen ist offenbar nicht klar, was in den letzten Monaten vorgegangen ist. Viele davon sind, wenn auch wenig überraschend für die verschiedenen Parlamentsparteien sowie die „Leit- und Qualitätsmedien“ tätig, was die Sache natürlich keineswegs besser macht – aber immerhin ist dadurch recht klar ersichtlich, wer für diese Misere verantwortlich ist: die Regierungen Kurz II, Schallenberg und Nehammer, assistiert und angetrieben durch den Präsidenten und die „Leit- und Qualitätsmedien“.

Wenn Sie Ihre Gedanken und Kondolenzen mitteilen wollen, so seien Sie herzlich eingeladen, dies in den Kommentaren zu tun.

Die 1. Republik (1918-1938)

Am 12. Nov. 1918 entstand eine erste Republik auf „österreichischem“ Boden. Wie auch die anderen Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, das in den Wirren der „letzten Tage der Menschheit“ (Karl Kraus) untergegangen ist, war das Land von Anfang an „heiß umfehdet, wild umstritten“. Dieses neue – oder: zumindest: andere – Österreich war von seinen Gründern als Republik Deutsch-Österreich konzipiert, als die nationale Heimstatt der (meisten) deutschsprachigen Bürger des untergegangenen Habsburgerreiches.

Weder die Siegermächte des 1. Weltkrieges noch die Nachbarstaaten der neuen Republik – allen voran die Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien – waren mit dieser Form der nationalen Selbstbestimmung einverstanden. Als der 1. Weltkrieg in den Pariser Vorortverträgen (1919) zu Ende ging, entstand durch den Vertrag von Saint-Germain-en-Laye auch eine gegenüber den Vorstellungen der Gründer veränderte Republik Österreich.

Gleich einem ungeliebten Findelkind – „Der Staat, den keiner wollte“ (Hellmut Andics, 1962) – war das Dasein der Republik Österreich schwer: die Hyperinflation der frühen 1920er Jahre verursachte viel Leid und verteilte viel angehäuften Wohlstand um. Kaum zur Ruhe gekommen, führte ein außer Kontrolle geratener Streik, der als Protest gegen ein (Fehl-) Urteil der Justiz begann, zu dem Brand des Wiener Justizpalasts im Juli 1927. Innenpolitisch zunehmend polarisiert und wirtschaftlich durch den Austeritätszwang der Siegermächte bzw. deren Geldgeber in die Enge getrieben, war das Land durch die 1929 beginnende Weltwirtschaftskrise hart getroffen.

1933, inmitten der wirtschaftlichen Depression, und unter zunehmendem Druck seitens des nationalsozialistischen Deutschlands, ergriff Bundeskanzler Engelberg Dollfuß die Gelegenheit beim Schopf – und nutzte die nie außer Kraft gesetzte Notstandsgesetzgebung (das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917), um den wahrgenommenen Zwängen der parlamentarischen Demokratie zu entkommen. In dem umgestalteten „Ständestaat“, einem faschistischen Einparteienrégime unter Führung der „Vaterländischen Front“, suchte Dollfuß, Österreich in „anderen“, katholischen und weiterhin deutschen Staat zu formen.

Die austrofaschistische Regierung überstand den Februar-Aufstand der Sozialdemokratie 1934, bevor Dollfuß am 25. Juli im Zuge des nationalsozialistischen Putschversuchs im Bundeskanzleramt ermordet wurde. Die Macht im Ständestaat fiel daraufhin Kurt Schuschnigg zu, dessen Innenpolitik sowohl gegen die stärkste Fraktion (die Sozialdemokraten) und die immer populärer werdenden Nationalsozialisten abzielte. Die Zahl der Unterstützer eines eigenständigen Österreich nahm in Folge immer weiter ab, was einen Teil der Erklärung der für Hitler-Deutschland so mühelos wirkende Annexion Österreichs im März 1938 gibt:

Unter Druck durch einen starken auswärtigen Gegner, der zudem von einer einheimischen „fünften Kolonne“ unterstützt wird, erscheint gerade die Unterdrückung weiter Teile der eigenen Bevölkerung mehr als nur kontraproduktiv.

„Zwischenspiel“: der 2. Weltkrieg und die österreichische Identität

Vom 13. März 1938 bis zum 27. April (Unabhängigkeitserklärung) oder 1. Mai 1945 (Inkrafttreten derselben) gab es Österreich nicht. Die vormaligen Österreicher waren allesamt Bürger des „Dritten Reiches“ und hatten als solche an den Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands teil. Bis zum bitteren Ende waren die meisten Österreicherinnen und Österreicher an der Seite Hitlers gestanden (und wer das nicht wahrhaben möchte, der sei an die „Mühlviertler Hasenjagd“ erinnert).

Erst mit der zunehmenden Fortdauer des 2. Weltkrieges, insbesondere nach der Niederlage von Stalingrad (2. Feb. 1943), begann ein zaghaftes Nachdenken darüber, was nach dem Kriegsende wohl sei. In Kürze sei an die „Moskauer Deklaration“ der Alliierten vom Oktober 1943 erinnert, in der Österreich als „das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte“ bezeichnet wurde, das „von deutscher Herrschaft befreit werden soll“. Gleichzeitig hielten die Alliierten auch die fest, „dass [Österreich] für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann“.

Der erste Teil der Deklaration ist zweifelsfrei problematisch, denn es zieht sogleich unangenehme Fragen nach „Freiheit“ im Ständestaat nach sich und kann, in weiten Teilen, wohl als Kriegspropaganda bezeichnet werden. Der zweite Teil ist jedoch (noch) schwieriger, nicht nur, da dieser im Widerspruch zu der Nicht-Existenz Österreichs steht, sondern auch die Folgefrage nach der Verantwortung nach sich zieht: wer oder was war denn nun verantwortlich für die Kriegsteilnahme an der Seite Hitlers? „Österreich“ oder „die Österreicher“?

Davon abgesehen – wenn der austrofaschistische Ständestaat ein „freies Land“ war, als die deutsche Wehrmacht (bejubelt von den Österreichern) am 13. März 1938 die Grenzen überquerte, welche Rolle spielten Dollfuß und Schuschnigg?

Wie aber sollte man im Frühjahr 1945 mit einer Bevölkerung umgehen, die Opfer und Täter zugleich war? Österreich war also ein „befreites“ Land, das gleichzeitig – ähnlich wie der Rest des „Dritten Reiches“ von den Siegermächten besetzt wurde.

Keine dieser Widersprüche waren auch nur ansatzweise gelöst, als die Rote Armee die deutsche (vormals österreichische) Ostgrenze im Winter 1944/45 überschritt. Deren Implikationen wurden nach dem Ende der Kampfhandlungen für Jahrzehnte – unter dem Stichwort „Opfermythos“ –, wenn auch zunehmend problematisch vermieden.

Die 2. Republik (1945-2022)

Angesichts dieser Gemengelage kamen Vertreter von ÖVP und SPÖ überein, gemeinsam die Alliierten gleichsam über den Tisch zu ziehen. Wie schon bei der Gründung der 1. Republik, spielte der Sozialdemokrat Karl Renner (1870-1950) erneut eine Schlüsselrolle.

Während Wien noch brannte und die sowjetischen Truppen Richtung Westen vordrangen, luden Renner und sein ÖVP-Partner Leopold Figl die Kommunisten ein, in die provisorische Regierung einzutreten und proklamierten die wiederhergestellte Unabhängigkeit Österreichs am 27. April 1945. Die Regierung Renner-Figl blieb bis zu den ersten Nationalratswahlen am 20. Dez. desselben Jahres im Amt.

Während dieser knapp acht Monate war es das erklärte Ziel, die Anerkennung der westlichen Mächte zu erlangen, die der zunächst nur von Moskau anerkannten Regierung misstrauisch gegenüberstanden. Aber nicht „nur“ deswegen – denn sowohl Renner als auch die Mehrheit der Konservativen (man denke an den Wiener Kardinal-Erzbischof Kardinal Theodor Innitzer und die übrigen Bischöfe, die sich ebenso aussprachen) war im Frühjahr 1938 aktiv für den „Anschluss“ Österreichs an Hitler-Deutschland eingetreten. Nach und nach konnte die Renner-Figl-Regierung diese Bedenken der Westalliierten ausräumen oder zumindest beschwichtigen, insbesondere begünstigt durch den alsbald in den Vordergrund tretenden Kalten Krieg (1947-1992).

Die meisten der folgenden Details können in einschlägigen Darstellungen nachgelesen werden (siehe eine Auswahl am Ende des Beitrags). Hier sei lediglich erwähnt, dass Österreich zwar „das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte“ war – und nach der Befreiung von der NS-Herrschaft für ein Jahrzehnt durch die vier Siegermächte bis zum Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 besetzt blieb (und zwar bis zum 23. Okt. 1955). Österreich wurden zudem Reparationen auferlegt, die zwar vonseiten der Westmächte schließlich deutlich reduziert wurden, und auch die Entnazifizierung war ein Teil der alliierten Bedingungen. Wie auch im benachbarten (West-) Deutschland, so stieß aber just die Entnazifizierung alsbald an ihre Grenzen, da die Mehrheit der politischen, wirtschaftlichen, geistlichen und anderen Eliten mehr oder minder stark davon betroffen waren (was auch das verhaltene, aber konsequente Abgehen davon erklärt – immerzu mit Zustimmungen der Westmächte).

Die mit Abstand bedeutsamste Konsequenz dieser Ereignisse war die Schaffung eines Österreich-Bewusstseins und einer österreichischen Identität, die auf der „Opferthese“ fußte. Besonders die „Moskauer Deklaration“ stand der Kreation der „Lebenslüge“ (Henrik Ibsen) der 2. Republik Pate, denn das Einnehmen der Opferrolle – und die stillschweigende Zustimmung der US-geführten Westmächte im Kalten Krieg – erlaubte(n) es sowohl der Regierung als auch den Österreichern dem Großteil der in der „Moskauer Deklaration“ erwähnten (Mit-) Verantwortung für die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands (zunächst) zu entgehen. Insofern stellt diese Phase österreichischer Geschichte nach 1945 ein eindrückliches Lehrstück von Scheinheiligkeit und Doppelzüngigkeit dar, wobei auch das Belügen seiner selbst nicht fehlen darf.

Diese Widersprüche traten zwar mit Fortdauer des Kalten Krieges vermehrt zu Tage, wurden aber vor dessen Ende nicht aufgearbeitet. Knapp nach der Wende reiste der damalige Bundeskanzler Franz Vranitzky nach Israel, um vor der Knesset die (Mit-) Verantwortung der Österreicher für die NS-Verbrechen zu erklären; 1995 wurde schließlich der „Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus“ begründet, der das begangene Unrecht zwar nicht ungeschehen, aber immerhin den Lebensabend der Opfer besser zu machen antrat.

Letztlich sei auch an die österreichische Ambition erinnert, der Vereinigung der „übrigen Verlierer“ des 2. Weltkriegs beizutreten. Nicht nur das geteilte und besetzte Deutschland, sondern auch die übrigen Staaten Europas waren seit 1945 wenig mehr denn „Bauern“ (im Sinne des Schachspiels) in dem Kampf der beiden Supermächte um die Weltherrschaft. West-Deutschland war zwar weiterhin ein wichtiger Teil des US-geführten Systems, aber keineswegs ein (zu) eigenständiger Akteur. Österreich hingegen war zwar mit weitaus weniger Bedeutung ausgestattet, aufgrund seiner strategischen Lage „inmitten des Erdteils“ immerhin wichtig genug, dass die Alliierten 1955 übereinkamen, das Land mit „immerwährender Neutralität“ auszustatten.

Österreichs Weg nach und Rolle in „EUropa“

In den späten 1980er Jahren aber war die sowjetische Macht, die einen erheblichen Anteil an dieser Lösung hatte, so weit geschwächt, dass Wien die Gelegenheit ergriff, mit den Europäischen Gemeinschaften (EG) Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Mehrfach erweitert seit den Römischen Verträgen (1957), stand nichts weniger denn eine massive Transformation der europäischen Verhältnisse im Raum. Noch während der Verhandlungen wurde 1992 der Vertrag von Maastricht geschlossen, der die Europäische Union (EU) begründete, der Österreich – gemeinsam mit Finnland und Schweden – 1995 beitrat.

Wiewohl nicht direkt Thema dieses Essays, so ist die EU-Mitgliedschaft ein Meilenstein der österreichischen Geschichte. Hierbei geht es vor allem darum, zwischenstaatliche Integration auf dem Verordnungs- und Behördenweg herbeizuführen. Die Entscheidungen hierzu werden vorranging durch die supranationale EU-Kommission getroffen, deren Verwaltung Richtlinien erarbeitet, deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten hernach herbeigeführt werden soll (muss).

Diese Prozesse und Dynamiken werden als „Transposition“ bezeichnet, wobei die zugrunde liegende Mechanismus der graduelle, aber nicht-linear verlaufende Transfer hoheitsrechtlicher Aufgaben – und der damit verbundene schleichende Verlust von Volkssouveränität einhergeht – gemeint ist.

Nun ließen sich gewiss Bände über die EU und ihre Verwaltung füllen – aber der bedeutsamste Aspekt ist: als 2020 die „Covid-Pandemie“ erklärt wurde, waren die Österreicherinnen und Österreicher – wie auch die übrigen europäischen Völker – bereits durch die Jahrzehnte währenden Dynamiken daran gewöhnt, dass im Zweifelsfall anderswo („in Brüssel“) entschieden werde bzw. der Verordnungsweg im Zweifelsfall mindestens ebenso wichtig ist wie der Prozess nationaler Gesetzgebung in den heimischen Parlamenten.

Covid-19 und die Ukraine als doppelte Staatskrise

Sowohl die österreichische Identität als auch unsere Ausprägung der parlamentarischen Demokratie waren Anfang an problematische Themenfelder. Dies trifft insbesondere für die 2. Republik zu, da es ja die ehemaligen Großparteien ÖVP und SPÖ waren, die im April 1945 die (Wieder-) Errichtung des Staates vorantrieben.

Wie auch immer man zu den Leistungen der Politik nach 1945 stehen mag, dieses Vorgehen – nicht gewählte Funktionäre, die in Hinterzimmern (Bundesparteivorständen) Listenplätze vergeben – wirkt kaum anders als das Auslagern von Verantwortung „an die Experten“ oder „nach Brüssel“.

Insofern ist die aktuelle Regierung einerseits keineswegs etwas „Neues“ noch unterscheidet sich deren Amtsführung („Governance“) in ihrer Verantwortungslosigkeit gegenüber dem Souverän von den Vorgängerkabinetten. Von der Bevölkerung nicht gewählte und auch nicht wählbare, treue Parteikader üben Macht aus, proklamieren dieses oder jenes Ziel bzw. verfügen ohne große Debatte über den Souverän (das nachfolgende Zitat ist Art. 1 der Bundesverfassung):

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Jenseits aller vielfach in den „Leit- und Qualitätsmedien“ bemühten Verbindungen zwischen „Corona“ und der „Ukraine“, angesichts der Ereignisse der letzten zwölf Monate treten die Konturen des Wandels immer mehr hervor.

Die lang währende Praxis, Experten und/oder Vorgaben aus insbesondere Brüssel zu folgen, die man „halt umsetzen“, hat sich durch die Zwillingskrise „Corona“ und „Ukraine“ massiv beschleunigt.

Von der Kurz II-Regierung, die allfällige Rechts- und Verfassungsbedenken der Covid-Maßnahmen am 14. April 2020 mit dem folgenden Hinweis abtat:

…ob das alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung war oder nicht, das wird…der [Verfassungsgerichtshof] entscheiden…zu einem Zeitpunkt wo die Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind.

Ähnlich wie sein noch kürzer im Amt befindlicher Zwischendurchnachfolger Alexander Schallenberg, der nicht nur den „Lockdown für Ungeimpfte“ – erneut bar verfügbarer, aber mit dem Souverän nicht zeitnah geteilter Evidenz – zu verantworten hatte, sondern auch die massiv diskriminierenden Maßnahmen und die aufgeheizte Stimmung im Land. Bereits im Februar 2022 war, so geht aus dem Schreiben des vormaligen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein dennoch klar hervor:

Für die Belastung der Spitalskapazitäten und die im Hinblick auf die Bewertung der Unerlässlichkeit einer Ausgangsbeschränkung zentrale tatbildliche Gefahr eines drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung… macht es daher im Ergebnis nach Auffassung des [Gesundheitsministeriums] keinen Unterschied, ob Personen „wegen“ oder „mit“ COVID-19 hospitalisiert sind.

Angesichts der noch am gestrigen Wahlabend durch Sigrid Maurer (Grüne) bestätigten „Gerüchte“ über die Rückkehr der Maßnahmen – TKP berichtete, noch am Samstag, 8. Oktober, wiegelte u.a. Der Standard mehr oder weniger überheblich entsprechende Berichte im „Boulevardblatt Österreich“ ab – stellt sich wohl kaum mehr die Frage nach der Aufrichtigkeit der Regierung.

Auch die beschriebenen Mechanismen der Verantwortungslosigkeit – also das Abschieben politisch-persönlicher Verantwortung auf „die Experten“ – war erneut prominent zu ersehen, wie Maurers Hinweis klar zeigt: „Wann genau der Zeitpunkt sein wird, hängt von Gecko ab.“

Aller Voraussicht nach werden auch die Kinder und Jugendlichen alsbald wieder mit verpflichtenden PCR-Tests gequält, wiewohl die Sinnlosigkeit des Testens dieser Bevölkerungsgruppen mit ihrem um ein Vielfaches niedrigeren Gefährdung durch Covid-19 (im Vergleich zu etwa Senioren) um des Testes willen klar ist. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Testen um eine medizinische Intervention handelt, deren verordnete Teilhabe faktisch, rechtlich und nicht zuletzt moralisch problematisch ist.

All dies ist bekannt, wird aber kaum etwas an der Verantwortungslosigkeit der Regierung ändern.

Ähnlich stellt sich auch die seitens der aktuellen Bundesregierung unter Karl Nehammer dar, die von der jahrzehntelangen Neutralität Österreichs endgültig abgerückt ist. Offenbar ist die bedingungs- wie gedankenlose Unterstützung der Sanktionen „gegen Russland“, die im Übrigen in Brüssel beschlossen wird, das neue Steckenpferd von Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Bundespräsident van der Bellen.

Diejenigen Österreicherinnen und Österreicher, die für Frieden und Verständigung mit unserem Nachbarn Russland sind – eine Position, die im Übrigen auch die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel teilt – wurden von van der Bellen als „Kollaborateure“ verunglimpft. Sein Parteikollege und Vizekanzler Kogler, der als vormaliger Zivildiener bereits im August 2022 meinte, er würde das Land mit der Waffe in der Hand verteidigen, legte kürzlich noch einen nach:

Angesichts des „bestialischen Angriffskriegs“ Russlands könne man auf europäischem Boden nicht neutral an der Seite stehen, meinte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Und betonte: „Wer nichts tut, macht sich mitschuldig bei Massenmord, Vergewaltigung und Kinderverschleppung. Da kann es keine Neutralität geben.“ Die Sanktionen „würden wirken, es brauche aber Durchhaltevermögen.“

Von van der Bellens abgehobener Aussage zur Teuerung („Zähne zusammenbeißen“) ganz zu schweigen.

Die Totengräber der 2. Republik

Das Ergebnis der skizzierten Entwicklungen lässt sich in einem Zitat von Max Weber gut zusammenfassen. Die Regierungen der letzten Jahrzehnte bestehen allesamt aus „Fachmenschen ohne Geist, Genußmenschen ohne Herz: dies Nichts bildet sich ein, eine nie vorher erreichte Stufe des Menschentums erstiegen zu haben.“ (aus Die Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, in: ders. (Hg.), Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie, Bd. I, Tübingen 1988, S. 17-206, hier S. 203f.)

Wie ich bereits Anfang September dargelegt habe, ist die Zeit „halber Maßnahmen“ vorbei.

Regieren durch verfassungsrechtlich problematische Verordnungen und das Auslagern jeglicher Verantwortung („ich übernehme die Verantwortung und stelle mein Amt zur Verfügung“) durch mehr oder minder wortreiche Hinweise auf „unsere europäischen“ und/oder „transatlantischen“ Partner sind zu wenig.

Wenig überraschend ist ein Gutteil der Österreicher – und unserer europäischen Nachbarn auch – mit der aktuellen Lage unzufrieden, wobei im Sommer 2022 nur noch „die Medien“ (vorletzter Rang) schlechter als die Bundesregierung Nehammer-Kogler abschnitten.

Zweifelsfrei haben die letzten Jahre ihre Spuren hinterlassen, wobei innenpolitisch vor allem die Etablierung biopolitischer Tyrannei – etwa der schamvolle „Lockdown für die Ungeimpften“ und der „Grüner Pass“, obwohl die Injektionen weder die Infektion noch die Übertragung mit Sars-Cov-2 verhindern – sowie die vielfach verordneten Einschränkungen der Bürgerrechte (v.a. das Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit) zu erwähnen sind.

Außenpolitisch sieht es kaum besser aus: die „immerwährende Neutralität“ Österreichs ist innerhalb eines knappen dreiviertel Jahres durch die Nehammer-Kogler-Regierung – assistiert durch den als Biedermann auftretenden Brandstifter in der Hofburg – de facto abgeschafft worden.

Gesamtgesellschaftlich diskutiert wurde diese drastische Abkehr von einem Fundament österreichischer Politik und einem integrativen Bestandteil des Österreich-Bewusstseins nach 1955 nicht. Es gibt neben dem Covid-Maßnahmenwahn kaum ein anderes Themenfeld, in dem die Regierung eine (noch) größere Abrissbirne anwandte:

  • im März 2022 äußerte Moskau im erste „ernste Zweifel an Österreichs Neutralität“
  • im Mai erachtete– erneut eine – „Expertin…Österreichs Neutralität [als] bereits gelockert“
  • und im Oktober bezeichnete der Kreml „Österreichs Neutralität als ‚ausgehöhlt‘“

Wann haben die Angehörigen der Bundesregierung mit dem Souverän über diese fundamentale Änderung unserer Verfassung gesprochen?

Wirft man einen Blick auf das vorläufige Endergebnis der Bundespräsidentenwahl 2022, so zeigt sich ein mehrfach bedenkliches Abbild fortgeschrittener Verwesung der 2. Republik: gerade einmal 3,340,609 Österreicher waren wählen (exkl. Wahlkartenergebnisse), was einer Wahlbeteiligung von 52,5% entspricht. Gemäß ORF/SORA-Hochrechnung wird die Beteiligung zwar bei rund 65,9% liegen, was aber in jedem Fall bedeutet, dass der Amtsinhaber van der Bellen lediglich von rund einem Drittel aller Wahlberechtigten auch gewählt wurde.

Nicht unerwähnt verbleiben dürfen die von van der Bellen verkündeten Plattitüden am Wahlabend: als „absolut alarmierend“ bezeichnete er in der „Zeit im Bild 2“ den Politikfrust der Bevölkerung. Hinweise auf seine Verantwortung für diese düstere Stimmung im Land ließ van der Bellen vermissen, wie der ORF OnlineBeitrag von gestern Abend zeigt:

Gewonnen hätten Mut, Zuversicht, eine positive Einstellung, „und es hat Europa gewonnen“, der Glaube an die Wichtigkeit eines geschlossenen Europa gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine, sagte Van der Bellen, der sich nicht nur bei den Grünen, sondern auch bei NEOS, SPÖ und ÖVP für deren Unterstützung bedankte. Andere Kandidaten hätten das nicht so gesehen, so der wiedergewählte Bundespräsident.

Wie aber halten Sie, Herr van der Bellen, es mit den rund zwei Dritteln der Wahlberechtigten, die nicht für Sie gestimmt haben und die Sie vor der Wahl noch als offenkundige „Kollaborateure“ bezeichnet haben? Nicht alle sind „für Russland“ oder gegen ein prinzipientreues Auftreten im Angesicht internationaler Beziehungen – aber wie stellen Sie sich vor, diese Menschen anzusprechen? (Glücklicherweise wurde van der Bellen von einem sichtlich erleichterten Armin Wolf nicht gefragt.)

Auch die erwähnten innenpolitischen Verwerfungen und die drastische Abkehr von fundamentalen außenpolitisch-strategischen Gewissheiten – von Verfassungsfragen ganz zu schweigen – waren kaum ein Thema.

Nahezu ungewollt „komisch“, aber in jedem Fall mehr als bedenklich war van der Bellens Hinweis auf das benachbarte Italien und den dortigen Untergang der traditionellen Parteien im Zuge der „mani pulite“ – dem Schmiergeld- und Korruptionsskandal, der die kriminellen Verflechtungen aller Parteien betraf, der Anfang der 1990er Jahre das „ancien régime“ der ersten italienischen Republik hinwegfegte. In dem gestrigen ZiB2-Interview (verlinkt hier, Zeitstempel 3:58) meinte van der Bellen folgendes dazu:

In meiner Generation hat es noch andere Parteien gegeben…[sie sind] alle verschwunden. Von Wahl zu Wahl ändert sich das Bild. Das wünsche ich mir nicht für Österreich. Das wünsche ich mir eigentlich für gar kein Mitgliedsland der Europäischen Union.

Nach(t)gedanken

Angesichts der vielfachen Skandale der von van der Bellen wieder und wieder angelobten türkisschwarzgrünen Regierung – von dem Corona-Missmanagement über die Cofag zu den außenpolitischen Verfehlungen – kann man zwar mit dem bekannten wie geflügelten Kreisky-Wort „Lernen’s Geschichte“ antworten, angesichts der irrwitzigen Geisterfahrt der Bundesregierung sollten wir uns aber alle über das, was van der Bellen da von sich gab, im Klaren sein:

Alle italienischen Parteien seit dem 2. Weltkrieg waren miteinander, mit dem organisierten Verbrechen und mit den US-geführten Geheimdiensten auf das Engste verflochten.

Das ist es, was sich der Bundespräsident nicht wünscht:

Eine Justiz, die den nicht unähnlichen (mutmaßlichen) Verflechtungen in Österreich nachgeht. Wer weiß, was derartige Untersuchungen zu „Ibiza“, den vielen Skandalen der türkisschwarzgrünen Bundesregierung oder der SPÖ-NEOS-geführten Wiener Landesregierung (Stichwort: Wien Energie) alles zu Tage fördern würde.

Machen wir uns nichts vor: die 2. Republik ist nicht mehr.

Sowohl innen- als auch außenpolitisch gleicht unsere Heimat einem Wiedergänger, der „hirntot“ (Emmanuel Macron) durch die Gegend stolpert.

In knapp zwei Jahren haben ÖVP und Grüne, immerzu unterstützt und angefeuert vom überwältigenden Rest der Politischen Kaste und den „Leit- und Qualitätsmedien“, innenpolitisch den Rechtsstaat ausgehebelt – und außenpolitisch die (Reste der) Neutralität beseitigt.

Am 4. Feb. 2022 unterzeichnete van der Bellen die „Impfpflicht“, durch die der Staat – erstmals seit Ende des 2. Weltkriegs – dessen Bewohner einem medizinischen Zwangsexperiment unterwarf.

Mit den jenseitigen Aussagen der Kriegstreiber in Politik und Medien hat es die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit vermocht, die „immerwährende Neutralität“ de facto abzuschaffen.

Die Nachkriegszeit ist definitiv vorbei, und keine noch so heuchlerische oder realitätsferne Aussage vermag es, diese Tatsache schön zu reden.


Gleichsam als Postskript: gemäß dem auch nicht unproblematischen „Human Progress“-Index, steht unser Land heute schlechter dar als im Jahr der französischen Revolution: nahm Österreich 1789 noch den 12. Rang ein, so sind wir auf Platz 34 zurückgefallen.

Das ist übrigens kein Hinweis, zur Monarchie zurückzukehren. Vielmehr soll dies als Weck- und Aufruf dienen, gemeinsam an der Erneuerung unserer Heimat zu arbeiten.

Packen wir es also an. Es gibt genug zu tun.

Wenn Sie eine Überfülle von Literaturhinweisen zu dem „weiten Land“ der österreichischen Geschichte wünschen, so finden Sie dies im Einleitungskapitel meiner einschlägigen Habilitationsschrift (bes. S. 28-33); für allfällige Fragen und weitere Hinweise stehe ich Ihnen über meine Arbeitsstätte gerne jederzeit zur Verfügung.

Bild Manfred Werner – Tsui, Republikdenkmal 12.11.2008b, CC BY-SA 3.0

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