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Das Recht als Waffe | Von Felix Feistel

Published On: 1. November 2022 14:44

Gesetz und Justiz werden als Herrschaftsinstrumente missbraucht.

Ein Kommentar von Felix Feistel.

Der deutsche Rechtsstaat erodiert im Angesicht einer hyperhygenischen Ideologie. Seit über zwei Jahren schweigen große Teile der Justiz und machen sich zu Wächtern einer immer totalitärer agierenden Regierung, welche die Menschen in Geiselhaft nimmt. Gerichte werden Absegnungs- und Durchsetzungsinstanz rechtswidriger Beschlüsse und Verordnungen, die das Grundgesetz in sein Gegenteil umdeuten und es zu reiner Makulatur machen. Die Rechtsstaatlichkeit ist damit im Angesicht eines neu erstehenden Totalitarismus abgeschafft.

Als Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth auf dem Treffen des Übersee-Clubs sagte, dass der „wehrhafte Verfassungsstaat“, die Aufgabe habe, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, und das auch die Einschränkung von Freiheiten rechtfertige, lag er ganz im Zeitgeist der derzeitigen totalitären Ambitionen herrschender Kleptokraten. Denn schon seit mehr als zwei Jahren wird das Grundgesetz systematisch in sein Gegenteil verkehrt, und verfolgt der „wehrhafte Verfassungsstaat“ hauptsächlich jene, welche das Grundgesetz verteidigen und deckt jene, die es längst abgeschafft haben.

Das Grundgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg und den Erfahrungen mit der Diktatur des Naziregimes aus eben jenen Erfahrungen und als Antwort darauf formuliert. Die extremen Beschneidungen individueller Freiheiten zugunsten eines fiktiven Kollektivs, der hemmungslose Rassismus und Antisemitismus, die Zentralisierung von Macht sowie Krieg sollten mit dem Grundgesetz unmöglich gemacht werden. So schrieben die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ die individuellen Grundrechte zur Bewahrung der Freiheit des Einzelnen, den Föderalismus zur Dezentralisierung der Macht und den Pazifismus in das Grundgesetz und versahen dies in Artikel 20 noch mit der Rechtsstaatlichkeitsklausel, die alle staatliche Gewalt an Recht und Gesetz, sowie das Grundgesetz binden sollte.

Der Pazifismus des Grundgesetzes wurde in den vergangenen Jahrzehnten schon schrittweise aufgeweicht, indem beispielsweise Einsätze der Bundeswehr im In- und Ausland ermöglicht wurden, und spätestens seit Beginn des Krieges in der Ukraine vollständig ad acta gelegt. Denn nun liefert die Bundesrepublik Waffen an die Ukraine, bildet Ukrainer an den Waffen aus, stellt Geheimdienstinformationen zur Verfügung und entsendet mutmaßlich auch eigene Militärs in das Konfliktgebiet, um die gelieferten Waffen zu bedienen. Gleichzeitig wurde ein Wirtschaftskrieg in einem nie dagewesenen Ausmaß entfesselt, der letztlich aber nur die Aggressoren selbst in die Knie zwingt. Damit ist die Bundesrepublik, nicht nur nach Lesart Russlands, sondern auch des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, eine Konfliktpartei und steht, nicht einmal 80 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs mit circa 27 Millionen toten Sowjetbürgern, erneut im Krieg mit Russland.

Seit über zwei Jahren werden nun auch die anderen Bollwerke gegen den Totalitarismus schrittweise abgebaut. Die föderalen Landesregierungen wurden im Zuge des Coronaregimes mittels „Ministerpräsidentenkonferenz“ gleichgeschaltet und auf einen einheitlichen Kurs gebracht, sodass ein direkter Durchgriff der Bundesregierung bis auf die Landesebene möglich wird. Ein solches Gremium ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und deshalb vollkommen verfassungswidrig. Dennoch diktierte die Bundesregierung de facto die föderale Politik, entgegen der ursprünglichen Intention des Grundgesetzes und lässt mittels Verordnungen eine Ideologie in tatsächliche Folgen gießen, die eine staatlich angeordnete Freiheitsberaubung ins Werk setzt, wie wir sie seit 1945 nicht mehr erlebt haben.

Hinzu kommt, dass sich die Landesregierungen auch selbstständig gleichgeschaltet haben. Aus denselben politischen Kadern hervorgegangen gibt es für sie keinen ernstzunehmenden Grund, sich in totale Opposition zur Bundesregierung zu stellen. Es ist dieselbe, einheitliche ideologische Ursuppe, welche die einzelnen Parteien hervorbringen, die letztlich auch die Regierungen bilden. Große Unterschiede gibt es zwischen ihnen nicht mehr und so ist es wenig verwunderlich, dass sich bei einem Machtwechsel nichts wirklich ändert.

Kollektivismus

Die individuellen Grundrechte, welche Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber staatlichen Übergriffen darstellen werden mehr und mehr umgedeutet in Eingriffsrechte des Staates. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wie es in Artikel 2 des Grundgesetzes niedergelegt ist, wird als Eingriffsrecht des Staates fehlinterpretiert, dem Einzelnen gesundheitsschädliche, vorgeblich der Gesundheit des Kollektivs dienende Maßnahmen aufzuzwingen. Damit sind die individuellen Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat plötzlich Abwehrrechte des Kollektivs gegen den Einzelnen, die vom Staat in Eingriffsrechte uminterpretiert werden. Der Einzelne, stets eine potenzielle Bedrohung für das Kollektiv, hat sich somit diesem unterzuordnen und zum Wohle dessen auch auf seine eigene Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder sein Leben zu verzichten. Eine solche Verdrehung des Rechts verkehrt die als Abwehrrechte des Einzelnen ins Grundgesetz aufgenommenen Grundrechte in ihr glattes Gegenteil und erinnert sehr an jene Zeiten, dessen Wiederauferstehung mit diesem Grundgesetz eigentlich unmöglich gemacht werden sollte.

Wenn Harbarth also sagt, der „wehrhafte Verfassungsstaat“ müsse die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen, so meint er damit, dass das Kollektiv, und damit letztlich die Regierung als verkörperter Kollektivwille, vor Kritikern, Grundrechtsfreunden und letztlich vor jeder Form der Opposition geschützt werden müssten. Das erinnert so manchen vielleicht an die Erklärung von Joseph Goebbels, dass der Führerstaat die perfekte Demokratie sei, weil der Führer den „Volkswillen“ verkörpere. Jegliche Kritik wird damals wie heute gleich als Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung gedeutet, und das gerade von jenen Instanzen, welche die Verfassung konsequent ignorieren und de facto abgeschafft haben. Das Wohl der Regierung wird gleichgesetzt mit der verfassungsmäßigen Ordnung, eine Deutung, der schon das Recht auf Widerstand in Artikel 20, Absatz 4 deutlich widerspricht. Dieser macht ganz deutlich, dass eine Regierung nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung gleichzusetzen ist, sondern dass Regierungen grundsätzlich die Gefahr innewohnt, dass sie sich zu totalitären Monstren entwickeln.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt damit seine Unterwürfigkeit unter die gegenwärtige Politik und macht das sich zu einem Bollwerk gegen Regierungskritik und damit letztlich auch gegen das Grundgesetz an sich. Die bisher gefällten Urteile über Anträge gegen die Coronapolitik und Einrichtungsbezogene „Impf“pflicht legen Zeugnis davon ab, dass das Bundesverfassungsgericht mittlerweile nicht mehr ist, als ein Machtmittel der herrschenden Oligarchie, die ihren Willen in den Regierungen umgesetzt sehen will. Kein Wunder, hat die Kanzlei von Stephan Harbarth doch maßgeblich an den Cum-Ex Deals mitgewirkt, die auch Bundeskanzler Olaf Scholz so sehr unterstützt hat, und an die er sich nun offenbar nicht mehr erinnern kann. Zudem ist er ein Zögling aus Merkels CDU-Kader, und geriet aufgrund eines gemeinsamen feudalen Dinners mit der damaligen Kanzlerin in eine Kritik, die leider keine Folgen zeitigte.

Doch es ist nicht allein das Bundesverfassungsgericht, das sich auf die Seite der Macht stellt. Auch das Strafrecht wird derzeit instrumentalisiert, um die herrschende Ideologie mit Gewalt in das Volk einzuprügeln und jede Kritik zum Schweigen zu bringen. Zahlreiche Staatsanwälte und Richter haben in unzähligen Strafverfolgungen und Urteilen mittlerweile ihre Vorstellung bezeugt, der Mensch habe nicht mehr zu sein als ein folgsamer Untertan und der Regierung in jedem Falle zu gehorchen. Das sind Zustände, wie sie Ingo Müller in seinem Buch „Furchtbare Juristen“ für andere Zeiten ausführlich dargestellt hat. Sind Richter einmal aus der herrschenden Linie ausgeschert, wie das prominente Beispiel in Weimar gezeigt hat, wurden und werden sie verfolgt, verklagt und bestraft, ihnen wird die Zuständigkeit entzogen und sie werden zum Schweigen gebracht. Die Richter sind nicht mehr dem Recht sondern einer Ideologie verpflichtet.

Rechtsstaatlosigkeit

Auch aufmüpfige Bürger werden von der Staatsgewalt mit allen Mitteln verfolgt um sie zum Schweigen zu bringen. Willkürliche Demonstrationsverbote, behördliche Gewalt gegen Demonstranten, die das Grundgesetz hochhalten, Verhaftungen und Verfolgung sind mittlerweile alltäglich. Auch Hausdurchsuchungen, Anklagen oder die Überwachung durch den Verfassungsschutz von kritischen Medienschaffenden sind im besten Deutschland aller Zeiten längst zur Normalität geworden. Dabei beruft man sich stets auf eine ominöse Demokratie, die tatsächlich längst abgeschafft worden ist. Es werden Gesetze weit über den Wortlaut hinaus gebeugt, um Menschen Straftaten anzudichten, die in liberaleren Zeiten Teil der ganz gewöhnlichen grundgesetzlichen Freiheiten waren. Herausragendes Beispiel der Erosion des Rechtsstaates ist der Fall Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-Bewegung, der aufgrund fadenscheiniger Behauptungen verhaftet wurde, und nun festgehalten wird, obwohl es an einer Anklage oder auch nur Beweisen, die den Verdacht gegen ihn erhärten, mangelt. Hier stellt sich die Justiz in den Dienst des Regimes, um unliebsame Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung kann nicht ansatzweise die Rede sein. Das sind Zustände, die wir dann zu Recht beklagen, wenn sie sich in anderen Ländern, beispielsweise Russland oder Weißrussland, zeigen, wenn sie hier zutage treten jedoch mit ohrenbetäubendem Schweigen bedacht werden.

Auch Doppelstandards sind in der Justiz mittlerweile weit verbreitet. So fallen in vergleichbaren Sachverhalten die Urteile oft ganz unterschiedlich aus, je nachdem, auf welcher ideologischen Linie der Angeklagte sich befindet. Eine Strafverfolgung wird zudem nur dann nachgegangen, wenn sich die Anklage gegen die Opposition richtet, und sei der Vorwurf noch so sehr an den Haaren herbeigezogen. Die regierungstreuen Ideologen sind vor der Strafverfolgung aufgrund der Staatsräson geschützt. Gerichte machen sich damit zur Durchsetzungsinstanz für die herrschende Gewalt und schützen letztlich jeden Straftäter, so lange er sein Verbrechen im Sinne der gegenwärtigen Ideologie begeht.

Die abhängige Judikative

Verwundern kann das indes kaum. Eine Justiz, die dem Justizminister unterstellt, diesem weisungsgebunden und damit de facto nicht wirklich unabhängig ist, kann gar nicht anders. Eine echte Gewaltenteilung ist in Deutschland noch nie existent gewesen, es gab immer Abhängigkeiten, Absprachen und nicht zuletzt werden die Richter des Verfassungsgerichtes im Bundestag und Bundesrat, die Richter des BGH vom Richterwahlausschuss gewählt, der wiederum vom Justizminister bestimmt wird. Unabhängig und frei von Einflussnahme ist da gar nichts, und gerade in Zeiten des Notstandes, der im Grundgesetz aus guten Gründen auch nicht erwähnt ist, macht sich diese Abhängigkeit bemerkbar. Die Justiz kann kaum anders, als sich selbst mit der herrschenden Ideologie gleichzuschalten. Zu groß ist die Einflussnahme der Politik, zu groß die Abhängigkeit und wohl auch die Angst. Und letztendlich konsumieren auch Richter und Staatsanwälte dieselbe Staatspropaganda, wie jeder andere Bürger auch, sodass sie tatsächlich überzeugt sind, auf der richtigen Seite zu stehen. So sind objektive Urteile Verfahren und Urteile gar nicht mehr möglich.

Damit ist die Justiz das Bollwerk der Herrschaft gegen allzu missliebige Abweichler. Das zeigt sich auch in der Willkür der Urteile. Es werden Fälle jenseits des Wortlautes der Gesetze konstruiert, etwa weil Menschen, die gegen die „Impf“pflicht protestieren mit dem erkennbaren Tragen eines bestimmten Zeichens auf gewisse Parallelen aufmerksam machen wollten, gegen die sie sich wenden. Zum Dank werden sie verklagt aufgrund eines Paragraphen, der exakt jene Zustände, gegen die die Demonstranten protestieren, eigentlich verhindern soll. Glücklicherweise wurde mittlerweile entschieden, dass das Tragen des Davidsterns mit der Aufschrift „Ungeimpft“ keine Volksverhetzung darstellt. Skandalös dabei ist jedoch noch immer, dass ein Verfahren überhaupt in Gang gesetzt wurde, dass übereifrige Staatsanwälte offenbar nichts besseres zu tun hatten, als Demonstranten zu verfolgen, die friedlich von ihrem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben. Denn für jeden, der nicht ideologisch verblendet ist war von Anfang an klar ersichtlich, dass bei dieser Art des Protestes eben gerade keine Volksverhetzung stattfindet sondern eine solche kritisiert wurde.

Ebenso verhält es sich im Falle des Ukrainekrieges. Hier wird eine Vorverurteilung der Intervention Russlands als „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ bereits ideologisch und ohne näheren Beweis vorgenommen, um dann jede abweichende Stimme, die sich der bedingungslosen Verurteilung nicht anschließt, verfolgen zu können. Auf diese Weise werden Straftaten konstruiert, wo keine sind, und die Meinungsfreiheit wird drastisch eingeschränkt. Ein offener Austausch über für und wider der Völkerrechtswidrigkeit, Gründe und Ursachen für die Entscheidung der russischen Regierung soll auf diese Weise unmöglich gemacht werden. Damit wird letztlich auch jede Realpolitik, also auf realen Gegebenheiten basierendes politisches Handeln, unmöglich gemacht. Gleichzeitig darf man jedoch öffentlich in verfassungswidriger Weise die Kriegsbemühungen der Ukraine unterstützen, Waffenlieferungen fordern und auf Demonstrationen verfassungsfeindliche Symbole des neonazistischen Asow-Bataillons zur Schau stellen, ohne, dass das Konsequenzen hat. Zudem dürfen sich westliche Medien freuen, wenn die USA im Irak Einzelpersonen, die als „Terroristen“ klassifiziert werden, völkerrechtswidrig aus der Luft in Fetzen sprengen.

Nun gibt es darüber hinaus eine Verschärfung der Volksverhetzung in § 130 StGB. Diesem wurde ein fünfter Absatz beigefügt, der jede Form von „Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen“ als Volksverhetzung unter Strafe stellt. Die Erklärung des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP), man reagiere damit nur auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, ist dabei wenig überzeugend. Denn die Richtlinie der EU eröffnet den Mitgliedsländern bestimmte Spielräume. Marco Buschmann hat sich letztlich für die strikteste Interpretation entschieden. Das ist gerade vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges entlarvend. Hier soll mit den Mitteln des Strafrechts jede abweichende Stimme mundtot gemacht werden. Niemand soll mehr die Propaganda hinterfragen, nach der Russland an allen Kriegsverbrechen in der Ukraine schuld sei, auch, wenn Beweise dafür nicht erbracht, und die Situationen nicht einmal vor dem internationalen Strafgerichtshof aufgeklärt werden. Demnach werden es in Zukunft Politiker und Medien sein, die festlegen, wann ein Kriegsverbrechen stattgefunden hat, und wer es begangen haben soll. Damit wird die Meinungs- und Pressefreiheit ein weiteres Mal eingeschränkt. Das dient wohl auch, um die Effektivität der Staatspropaganda zu erhöhen, die in weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr so recht verfängt. Denn Propaganda funktioniert nur dann wirklich, wenn die Gegenseite überhaupt nicht mehr zu Wort kommt, wenn nur eine Sichtweise überhaupt verbreitet werden kann.

Dass diese Gesetzesänderung im Eilverfahren und ohne öffentliche Bekanntmachung, durch den Bundestag gebracht wurde, dazu noch in einem Omnibusverfahren, bei dem das Gesetz einfach in den Entwurf für ein anderes Gesetz zum Bundeszentralregister eingeschleust wurde, ist auch vor dem Hintergrund interessant, dass das russische Verteidigungsministerium kurz zuvor hektische Anrufe bei ausländischen Amtskollegen getätigt hat, um diese darüber zu informieren, dass Informationen vorlägen, nach denen die Ukraine den Einsatz einer schmutzigen Bombe plane. Soll hier der Einsatz propagandistisch gedeckt, Russland in die Schuhe geschoben, und jede abweichende Stimme verfolgt werden? Vielleicht werden wir es bald erfahren. Es ist zudem zu erwarten, dass von der Ukraine begangene Kriegsverbrechen von dem neu eingefügten Absatz 5 nicht erfasst sein werden. Ein Land, dass den Friedenspreis des deutschen Buchhandels einem ukrainischen Schriftsteller verleiht, der Russen als „Unrat“ bezeichnet, wird auch die Verharmlosung ukrainischer Kriegsverbrechen nicht verfolgen.

Heuchelei und Doppelstandards sind der Inbegriff der deutschen Justiz im Jahre 2022. Das Recht kapituliert im Angesicht der Macht und macht sich zu dessen Vollstrecker. Anstatt die Grenzen der Freiheit abzustecken und dem Einzelnen einen weiten Spielraum zu eröffnen, innerhalb dessen er sich ausdrücken und verwirklichen kann, schnürt das gebeugte Recht den Einzelnen in ein enges Regelwerk wie in ein Korsett, das aus herrschender Ideologie geschmiedet ist, und verfolgt jeden tatsächlichen oder nur vermeintlichen Abweichler mit brachialer Gewalt. Damit ist jenes „Eiserne Band“ entstanden, von dem Hannah Arendt in ihrem Werk „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ schrieb.

Und auch, wenn nun einzelne, erfreuliche Urteile gefällt werden, die im Widerspruch zur Ideologie der letzten zwei Jahre stehen, so ist das nur ein Zeichen dafür, dass sich die Ideologie wandelt. Weg von der Pandemieideologie, deren verheerende Folgen angerichtet sind und nun langsam aufgearbeitet werden können, hin zu einer Kriegs- und Anti-Russland Ideologie. Hier herrscht genau so rigorose Absicherung der Regierungslinie, Immunisierung gegen jede Form der Opposition und letztlich eine Absicherung des Regimes. Bis diese Verfehlungen aufgearbeitet werden, wird es eine neue Ideologie geben, vielleicht das Klima, die ebenso vehement und brachial verteidigt wird.

Das Recht ist heute also nicht mehr als eine weitere Waffe im Arsenal der herrschenden Macht. Es sichert Profitinteressen im In- und Ausland ab, hält die unterworfenen Untertanen in Abhängigkeit und führt sie der Verwertung im Sinne des Kapitals in Krieg oder Wirtschaft zu. Das Recht sichert das bestehende System vor den Menschen, anstatt die Menschen vor der Herrschaft zu bewahren. Gerade in Zeiten wie heute bedarf es mutiger Richter, Staatsanwälte und Anwälte, die sich den totalitären Bestrebungen widersetzen, doch erneut ist der Stand der Juristen gekennzeichnet von Gehorsam, Unterwürfigkeit, und wahrscheinlich auch Angst. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Justiz aus ihrer Starre befreit, und wieder den Weg zum Rechtsstaat zurück findet, das Grundgesetz im Gerichtssaal wieder verteidigt, und damit die Freiheit, die in den letzten zwei Jahren verloren gegangen ist. Es wiederholt sich Geschichte, aus der zu lernen der deutschen Gesellschaft offenbar nicht möglich scheint.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: shutterstock / r.classen

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