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Innenministerin Faeser will ein Grundprinzip des Rechtsstaates abschaffen

Published On: 9. Dezember 2022 17:35

Innenministerin Faeser hat im Bundestag mitgeteilt, die Beweislast der Unschuldsvermutung „umzudrehen“. De facto will sie damit den Rechtsstaat abschaffen.

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9. Dezember 2022 17:35 Uhr

Im Rechtsstaat gibt es ein Grundprinzip, das ist die Unschuldsvermutung (dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten), was bedeutet, dass jeder Mensch solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Die Beweislast, also die Schuld eines Beschuldigten nachzuweisen, ist die Aufgabe des Anklägers. Diese Grundprinzip des Rechtsstaates ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 festgeschrieben:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist“

Die Unschuldsvermutung ist auch in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Und auch im Rahmen der Europäischen Union wird durch Artikel 48 Absatz 1 der Grundrechtecharta garantiert:

„Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig“

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das ist eines der zentralen Grundprinzipien eines Rechtsstaates. Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern dass die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Innenministerin Faeser, Kraft ihres Amtes übrigens die Schutzherrin des Grundgesetzes und damit des Rechtsstaates, will dieses Prinzip jedoch ändern. Sie erklärte im Bundestag:

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht das insoweit ändern, dass beispielsweise, was mich schon seit langem rumtreibt, eine Möglichkeit zu schaffen, die Beweislast umzukehren. das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist.“

Faeser und die Antifa

Die Erklärung hat Faeser schon im März 2022 abgegeben, aber sie wurde von den Medien so erfolgreich verschwiegen, dass auch alternative Medien sie übersehen haben. Auch mir ist diese, den elementaren Menschenrechten widersprechende, Aussage von Faeser erst jetzt bekannt geworden.

Dabei muss man sich nicht einmal wundern, denn Faeser – immerhin für den Schutz der Verfassung zuständig – hat Kontakte zu Radikalen der Antifa, die vom bayerischen Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2020 auf Seite 258 als „die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ bezeichnet wird. Die Rede ist von der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten für antifaschistische Politik und Kultur“ (VVN-BdA), für deren Zeitung „antifa“ Faeser 2021 einen Artikel geschrieben hat.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die für die Sicherheit in Deutschland und für den Schutz der Verfassung zuständige Ministerin hat Kontakte zu einer radikalen Gruppierung, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und diese Ministerin will ganz offen den Rechtsstaat aushebeln. Und niemand bei den angeblich so kritischen und auf Menschenrechte und Demokratie eingeschworenen „Qualitätsmedien“ findet, dass man seine Leser mit dieser Information behelligen sollte.

Das gab es nicht mal bei den Nazis!

Nicht einmal die Nazis haben die Unschuldsvermutung angetastet. Der Nazistaat hat zumindest formell an der Unschuldsvermutung festgehalten, aber von einem Rechtsstaat konnte natürlich trotzdem keine Rede sein. Innenministerin Faeser geht damit weiter als selbst die Nazis es gewagt haben – und das will schon was heißen!

Wenn Antifa-Ministerin Faeser das umsetzt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Zunächst soll das nur für Beamte gelten, aber wenn es erst einmal eingeführt ist, kann man es problemlos auf alle Teile der Bevölkerung ausweiten. In der Praxis wird das bedeuten, dass jedem vorgeworfen werden kann, nicht verfassungstreu zu sein, bloß weil er die Regierung kritisiert, und er dann seine Unschuld beweisen muss. Bei Beamten droht damit der Verlust des Jobs und der Pensionsansprüche.

Normalerweise beende ich Artikel über dieses Thema mit den Worten der wahren Gegner der Nazis:

Wehret den Anfängen!

Aber anscheinend ist dafür bereits zu spät…


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