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Bundesregierung verweigert Antworten auf Fragen zur Nord-Stream-Sprengung

Published On: 12. Dezember 2022 17:47

Die Bundesregierung verweigert die Antworten auf parlamentarische Anfragen zur Nord-Stream-Sprengung und verweist auf „Geheimhaltungsinteresse“. Ein Skandal, der die Medien nicht interessiert.

Man stelle sich einmal vor, eine große Explosion würde zum Beispiel ein Stromkraftwerk in Deutschland zerstören. Man stelle sich weiter vor, dass schnell klar wäre, dass es sich um einen Anschlag handelt und dass wegen der Komplexität der Tat als Täter nur ein staatlicher Akteur in Frage kommt. Wie würden Medien und Bundesregierung wohl reagieren?

Man würde erwarten, dass es einen Aufschrei geben würde, dass ermittelt würde und dass die Eigentümer des Kraftwerks verlangen würden, den Täter zu ermitteln, der ihr Eigentum im Wert von Milliarden von Euro zerstört hat, um vor internationalen Gerichten Schadenersatz zu fordern. Was man nicht erwarten würde, ist, dass sich niemand für die Aufklärung interessieren und dass Politik und Medien zur Tagesordnung übergehen würden, als sei nichts geschehen.

Aber genau das ist bei den Nord Streams passiert. Die Bundesregierung und die „Qualitätsmedien“ haben das Thema vergessen, Fragen werden nicht gestellt. Und sogar die deutschen Miteigentümer der Pipelines fordern nicht öffentlich, die Täter zu ermitteln, damit ihnen ihr Verlust in Milliardenhöhe für die Pipelines selbst und für die in Zukunft zu erwartenden Gewinne aus dem Gastransport und -verkauf vom Täter – schließlich war der Täter ein Staat, den man vor internationalen Gerichten auf Schadenersatz verklagen könnte – erstattet wird.

Die Grünen haben die Sprengung der Pipelines – immerhin Miteigentum deutscher Konzerne – sogar offen gefeiert. Übrigens gibt es in Deutschland den Paragrafen 140 StGB, der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ unter Strafe stellt. Nach diesem Paragrafen werden Strafverfahren gegen Menschen eröffnet, denen man vorwirft, den „russischen Angriffskrieg“ zu unterstützen. Warum wurde die Staatsanwaltschaft eigentlich nicht gegen die Grünen aktiv, die öffentlich eine Straftat, nämlich den Terroranschlag auf deutsche Infrastruktur im Wert von vielen Milliarden Euro, gebilligt haben?

„Geheimhaltungsinteresse“

Die Bundesregierung hat schon im Oktober offen gesagt, dass sie an einer öffentlichen Aufklärung des Terroranschlages kein Interesse hat, sondern die Ermittlungsergebnisse geheim halten wird. Das ist eines der wenigen Versprechen, die die Bundesregierung eingehalten hat.

Ende Oktober haben Abgeordnete der AfD der Bundesregierung eine Kleine Anfrage zu dem Terroranschlag gestellt, die 55 Fragen umfasst. Über die nun erfolgte Antwort der Bundesregierung haben die Nachdenkseiten berichtet. Die Bundesregierung hat die Beantwortung von 18 Fragen mit Verweis auf „Geheimhaltungsinteresse“ verweigert. Im Wortlaut heißt es dazu:

„Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der einzelnen Fragestellungen muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“

Schauen wir uns die Fragen, auf die die Bundesregierung die Antwort verweigert hat, einmal an.

Wer war es, die Russen oder die Amerikaner?

Die erste Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten wollte, lautet:

„Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs, Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in einem Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender Bloomberg davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten, dass kurz vor dem Sabotageakt „US-Militärhubschrauber, die normalerweise in Danzig stationiert sind, über dem Gebiet kreisten“ (in dem die mutmaßlichen Anschläge stattfanden), hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. für sich daraus gezogen?“

Die Bundesregierung verweigert sogar, mitzuteilen, ob sie zu einem Interview eine eigene Meinung – „eine Positionierung“ – hat. Was soll an der Meinung der Bundesregierung geheim sein, wenn dort keine US-Militärhubschrauber gewesen sind? Die Antwort der Bundesregierung lässt daher den Rückschluss zu, dass die US-Hubschrauber dort waren und dass die Bundesregierung deshalb nichts dazu sagen will. Ansonsten hätte sie, wie bei anderen Fragen in der Vergangenheit geschehen, hinzugefügt, dass die Antwort nicht impliziert, ob da Hubschrauber gewesen sind, oder nicht.

Das würde auch das „Geheimhaltungsinteresse“ erklären, denn die Bundesregierung wird natürlich jeden Hinweis auf eine Täterschaft der USA geheim halten wollen, während sie jeden Hinweis auf eine russische Täterschaft veröffentlichen dürfte.

Die zweite Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, geht in diese Richtung:

„Hat die Bundesregierung Erkenntnisse und wenn ja, welche über eine eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische Marinebrigade 561?“

Würde es Erkenntnisse über eine russische Täterschaft geben, würde die Bundesregierung das mitteilen. Sie hat ja auch sonst nie Hemmungen, Russland jeder Schandtat zu beschuldigen, wenn es nur die kleinsten Hinweise darauf gibt, egal, wie offensichtlich konstruiert sie sein mögen.

Hinzu kommt, dass das betreffende Seegebiet bestens von den NATO-Staaten überwacht wird. Es ist ausgeschlossen, dass russische Einheiten dort unbemerkt operieren können. Die NATO würde Erkenntnisse über russische Einheiten dort vielleicht nicht selbst veröffentlichen, aber für solche Fälle gibt es im Westen ein bewährtes Mittel: Die NATO würde die Information durchsickern lassen und die Medien würden unter Berufung auf eine „nicht genannte Quelle aus NATO-Kreisen“ darüber berichten.

Was würde der Sprengstoff verraten?

Die dritte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass jede der vier Sprengsätze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben dürfte?“

Was bitte soll an der Menge oder der Art des Sprengstoffes geheim sein? Wobei man sagen muss, dass die Bundesregierung sich hier auf die „Third-Party-Rule“ berufen könnte, wenn diese Informationen vom schwedischen Geheimdienst kommen würde. Die Regelung besagt, dass Erkenntnisse, die eine Regierung von ausländischen Geheimdiensten bekommt, nicht veröffentlicht werden dürfen, weil das das Vertrauensverhältnis zwischen den Geheimdiensten stören und damit den zukünftigen Informationsfluss zwischen den Diensten gefährden könnte.

Die Regel hat in der Praxis sicherlich ihre Berechtigung, aber ist sie so wichtig, dass die Menschen in Deutschland nicht erfahren dürfen, wer ihre Wirtschaft – und damit ihren Wohlstand – nachhaltig zerstört hat?

Vor allem aber: Was genau könnte an den Erkenntnissen über die Art und die Menge des Sprengstoffes so pikant sein, dass Schweden die Information geheim halten will und die Bundesregierung daher nichts dazu sagen kann? Könnte es sein, dass diese Informationen – zum Beispiel Hinweise auf einen Spezialsprengstoff eines NATO-Staates – zu verräterisch wären?

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung normalerweise darauf verweist, wenn sie sich auf die „Third-Party-Rule“ beruft. In diesem Fall tut sie das nicht, was darauf hinweist, dass es sich dabei nicht um Informationen handelt, die vom schwedischen Geheimdienst kommen und daher der Regelung unterliegen.

Die Bundesregierung verweigert einfach – faktisch ohne konkrete Begründung – die Antwort.

Sogar die Motivlage ist geheim

Die vierte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung
a) ein Motiv für derartige Anschläge besäßen und/oder
b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige Anschläge besäßen,
und wenn ja, wie lautet diese ggf.?“

Die Bundesregierung will nicht beantworten, wer ein Motiv gehabt haben könnte. Dabei ist die Motivlage eindeutig: Ein Motiv hatte jeder Staat, der Russlands Einnahmen aus dem Gasverkauf nach Europa abschneiden und gleichzeitig Gas an Deutschland verkaufen will. Die Liste der in Frage kommenden Staaten (und der Staaten, die diese bei der Tat unterstützen wollen) ist also recht kurz.

Die USA haben beide Interessen, sie wollen Russland (finanziell) schaden und Deutschland ihr Frackinggas verkaufen. Als Unterstützer (und möglicherweise Ausführende) kommen alle Staaten in Frage, die die europäische Gasversorgung aus Russland kappen wollen. Die wichtigsten der in Frage kommenden Staaten sind Großbritannien, die Ukraine und Polen, das sich nun als Drehscheibe für importiertes Flüssiggas in Stellung bringt und an dem Gastransit verdienen will.

Russland ist von den Ermittlungen ausgeschlossen

Die fünfte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung dafür eingetreten, dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils ausführen)?“

Dass Russland, als wichtigster Eigentümer der Pipeline immerhin der Hauptgeschädigte, von den Ermittlungen ausgeschlossen wurde, ist ein historisch beispielloser Vorgang. Bei internationalen Vorfällen wird der geschädigte Staat immer in die Ermittlungen eingebunden.

Die Bundesregierung weigert sich nicht nur, mitzuteilen, warum Russland ausgeschlossen ist, sie stuft – vollkommen unverständlich – sogar ihre eigene Meinung („Positionierung„) zu der Frage als so geheim ein, dass sie dem Parlament die Antwort verweigert. Sie verweigert darauf jede Antwort, denn dazu wurden noch zwei weitere Fragen gestellt, die die Bundesregierung ebenfalls nicht beantworten wollte.

Die sechste Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Sind russische Behörden an die Bundesregierung oder an deutsche Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen?“

Die siebte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Behörden ggf. an die dänische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an Behörden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen und welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte ausführen)?“

Warum schweigen die Geschädigten?

Besonders interessant ist die achte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will. Sie lautet:

„Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern)?“

Im Klartext lautet die Frage, ob die nicht-russischen Miteigentümer der Pipelines, also deutsche und europäische Konzerne, in irgendeiner Form an den Untersuchungen beteiligt sind. Wenn das nicht der Fall wäre, könnte die Bundesregierung die Frage mit „Nein“ beantworten. Da sie die Antwort verweigert, muss man davon ausgehen, dass die nicht-russischen Miteigentümer in irgendeiner Form beteiligt sind, zum Beispiel, indem ihnen hinter verschlossenen Türen mitgeteilt wurde, warum sie zu der Frage, wer ihr Eigentum im Wert von Milliarden Euro zerstört hat, besser keine öffentlichen Erklärungen abgeben sollten.

Alles zu den Ermittlungen ist geheim

Die neunte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den Sabotageakten von welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten bislang angestellt?“

Hier könnte sich die Bundesregierung hinter der Third-Party-Rule verstecken, was sie aber wieder nicht tut. Bei Frage zehn jedoch nicht:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass neben Deutschland, Schweden und Dänemark auch die USA eigene Ermittlungen durchführen?“

Ob diese Staaten eigene Ermittlungen durchführen, müsste die Regierung eigentlich beantworten. Bestenfalls die Frage nach den Ergebnissen der Ermittlungen könnte unter die Third-Party-Rule fallen.

Allerdings gibt es da einen wichtigen Haken: Die Third-Party-Rule würde gelten, wenn es sich um Geheimdienstinformationen handelt. Aber Geheimdienste sind nicht Ermittlungsbehörden in diesem Fall, das wären Staatsanwaltschaften oder für die Ostsee zuständige Behörden. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum die Bundesregierung sich nicht auf die Third-Party-Rule beruft.

Die Regierung mauert bei den Ermittlungen, wie auch Frage elf zeigt:

„Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die in Frage 21. genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte ausführen)?“

Nicht einmal, wer in der Sache ermittelt, darf das Parlament erfahren. Und Frage zwölf zeigt, dass wirklich jede Frage dazu abgebügelt wird:

„Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland unternimmt oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen Dänemarks bzw. Schwedens bzw. Behörden der beiden genannten Länder mit den russischen Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht und steht die Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbehörden selbst mit diesen russischen Pendants in Kontakt?“

Vertuschung der Spuren?

Frage 13, auf die die Regierung ebenfalls nicht geantwortet hat, lautet:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe, das sich womöglich auf dem Meeresgrund befinde und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen?“

Damit sind wir wieder beim Sprengstoff, denn das Seegebiet der Terroranschläge war nach den Explosionen eine Zeitlang gesperrt, aber es waren dort Schiffe von NATO-Staaten anwesend. Ob sie Beweismaterial für Ermittlungen gesammelt haben (das danach als geheim eingestuft wurde), oder ob sie Spuren verwischen (zum Beispiel Hinweise auf NATO-Sprengstoff) wollten, kann man nur raten. Die Bundesregierung verweigert die Antwort.

Niemanden interessiert die Aufklärung des größten Terroranschlags der europäischen Geschichte

Frage 14, auf die die Regierung ebenfalls nicht geantwortet hat, lautet:

„Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegensteht und wie lautet diese ggf.?“

Gute Frage, wie ich eingangs geschrieben habe. Es ist ausgesprochen merkwürdig, dass Medien und Regierung keine Aufklärung fordern, sondern das Thema vergessen wollen und dass alle Erkenntnisse geheim gehalten werden. Niemanden interessiert sich für die Aufklärung des – nach der Summe des Sachschadens – größten Terroranschlags in der europäischen Geschichte.

Und wenn man die Bundesregierung nach dem Grund fragt, wird die Antwort mit dem Hinweis auf „Geheimhaltungsinteresse“ verweigert. Deutet das eher auf eine russische oder auf eine amerikanische Täterschaft?

Was ist an der Rolle des BKA geheim?

Die Fragen 15 bis 17 sind Teil einer mehrteiligen Frage, die lautet:

„Trifft der Medienbericht zu, dass sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der Bundesmarine zu den Tatorten begeben und mit Hilfe einer Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben?
a) Wenn ja, war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten oder gingen ihnen ein oder mehrere Aufenthalte voraus?
b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht?
c) Wenn ja, welche Behörden waren daran jeweils beteiligt (bitte aufschlüsseln)?
d) Wenn ja, ist das Bundeskriminalamt in die Untersuchungen eingebunden und wenn ja inwiefern?“

Was bitte schön soll an Fragen dazu, ob das BKA oder andere Behörden in die Untersuchungen eingebunden ist und wann das erste Mal deutsche Ermittler am Tatort waren, geheim sein?

Die Regierung zeigt dem Parlament den Stinkefinger

In einer anderen Frage zu dem „Medienbericht“ wurde gefragt, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass das zwei Wochen nach den mutmaßlichen Anschlägen zum Tatort entsandte Schiff zwar Taucher und Sprengstoffexperten an Bord gehabt hat, die jedoch nicht zum Einsatz kommen konnten, weil sie keine Ausrüstung für Tauchgänge in der Tiefe der zerstörten Pipeline dabei hatten.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage dazu ist ist dreist:

„An Bord des Mehrzweckbootes MITTELGRUND befanden sich keine Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr.“

Ob die Taucher von der Bundeswehr waren, war nicht die Frage. Es war nämlich bekannt, dass die beteiligten Taucher und Sprengstoffexperten von der Bundespolizei waren, was bei strafrechtlichen Ermittlungen vollkommen korrekt ist. Die Frage verweist zudem als Quelle auf einen konkreten „Medienbericht„. Dabei handelt es sich um einen Artikel des Neuen Deutschlands, in dem geschrieben stand:

„Kurz darauf folgte die »Mittelgrund«. Die gehört zur Wehrtechnischen Dienststelle 71 in Eckernförde, das ist eine Art Forschungs- und Erprobungsanstalt der Bundeswehr. An Bord waren Taucher und Sprengstoffexperten der Bundespolizei, hörte man und auch, dass die nicht zum Einsatz kamen, weil sie nicht die nötige Ausrüstung für einen Tauchgang bis auf eine Tiefe von 70 Metern dabeihatten. Man wundert sich.“

Die Antwort der Bundesregierung, an Bord „befanden sich keine Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr„, ist daher nur als ausgestreckter Mittelfinger an das Parlament zu verstehen.

Die Bundesregierung verhöhnt die Demokratie

Die letzte Frage, auf die die Regierung aus „Geheimhaltungsinteresse“ nicht antworten will, lautet:

„Kann die Bundesregierung den Bericht der schwedischen Zeitung „Expressen“ bestätigen, dass ein mindestens 50 Meter langer Teil einer Pipeline fehlt?“

Selbst das Ausmaß des Schadens ist laut Bundesregierung geheim.

Die deutsche „Demokratie“ ist formaljuristisch so aufgebaut, dass die Regierung dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist und dass es das Parlament ist, das der Regierung Anweisungen gibt. Da die Bundesregierung das Parlament mit ihrer Weigerung, auch nur Fragen zu ihren „Positionierungen“ zu beantworten, offen verhöhnt, musste ich das Wort „Demokratie“ am Anfang dieses Absatzes in Anführungsstriche setzen.

Ich verweise ausdrücklich auf den oben verlinkten Artikel der Nachdenkseiten zu diesem Thema, denn er enthält weitere interessante Informationen. Im übrigen schließe ich mich dem letzten Absatz des Artikels der Nachdenkseiten an, der lautet:

„Abschließend bleibt festzuhalten: Neben dem aufgezeigten ostentativen Desinteresse an der Aufklärung des mutmaßlichen Sabotageaktes ist auch der völlig inflationäre Verweis auf ein angebliches „Geheimhaltungsinteresse“ durch die Bundesregierung, um so nicht auf legitime Fragen gewählter Volksvertreter zweier Oppositionsparteien eingehen zu müssen, ein veritabler Skandal und einer parlamentarischen Demokratie, der man sich so brüstet, unwürdig.“