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Die Aushebelung der Demokratie in  der BRD Teil 2: Aushöhlung der dritten Gewalt, der Justiz

Published On: 4. Januar 2023 8:24

Der zweite Teil dieses zweiteiligen Berichtes zur Aushebelung der Demokratie in der BRD beruht wie schon Teil I weitgehend auf dem Buch von Dr. C. E. Nyder: Young Global Leaders. Angela Merkels Parteisoldat Stephan Habarth als Bundesverfassungsrichter schlägt alle Klagen gegen Coronamaßnahmen brutal nieder

Zu den wichtigsten und damit verheerendsten Entscheidungen der 16-jährigen Kanzlerschaft von Angela Merkel gehört zweifellos die Ernennung von Stephan Harbarth zum Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, im Sommer 2020. (C. E. Nyder)

Wer ist Stephan Harbarth?

Harbarth sitzt zwar dem prominenten Ersten Senat des BVerfG vor, doch das ändert nichts an seiner mangelnden Qualifikation. Er ist zwar Jurist, aber als Richter hat er nie Erfahrungen gesammelt. Bis zu seiner Ernennung hat er lediglich als Anwalt für Wirtschaftsrecht gearbeitet. Dabei hat er unter anderem mit seiner Anwaltskanzlei VW in Sachen Abgasskandal gegen die Bundesrepublik vertreten. Das alleine wäre nichts Verwerfliches. Doch problematisch wird es, wenn er gleichzeitig ein hohes politisches Amt bekleidet und zudem auch noch im Bundestag sitzt. So wie Stephan Harbarth.

Wenn man dann auch noch über den ehemaligen Kanzleipartner und jahrelangen Geschäftsfreund in das Gerichtsverfahren über die sogenannte Cum-Ex-Causa verstrickt ist, und man damit dem Staat einen Schaden in Milliardenhöhe angehängt hat, dann stellt sich jedem denkenden Menschen die Frage, ob so ein Mensch, offensichtlich von zwielichtiger Natur, Präsident des höchsten deutschen Gerichts werden soll.

Gewiss hat der Chef des BVerfG kein Engel oder ein Verfechter mönchischer Askese zu sein, aber warum hievt man einen Mann ins Amt, der erstens nicht die Qualifikation mitbringt und dessen Name zweitens nicht nur, aber auch im größten Steuerskandal der letzten Jahre auftaucht? (Cum-Ex-Geschäfte sind dubiose Aktiengeschäfte, bei denen dem deutschen Staat bis 2012 bis zu 150 Mrd. Euro Schaden zugefügt worden sein soll. Bundeskanzler O. Scholz soll als damaliger Oberbürgermeister von Hamburg dabei eine dubiose Rolle gespielt haben. Anm. E. L.).

Aber das ist ja nicht alles. Harbarth hat selbst auch versucht, seine zwischen den Jahren 2000 und 2006 ausgeübten Tätigkeiten mit juristischen Tricks geheim zu halten. Warum wohl, muss man sich fragen.

Und dann sind da noch die horrenden Summen, die, wie die Offenlegung seiner privaten Nebeneinkünfte zeigt, bis zu 400.000 Euro im Jahr ausgemacht haben. Dazu stellt Lars Wienand auf T-Online folgende Frage: „Rechnerisch verdient Harbarth dort (gemeint ist Harbarths Anwaltskanzlei; Anm. d. Verf.) so viel, dass man dafür bei 500 Euro Stundensatz 2500 Stunden im Jahr arbeiten müsste“. Was einem Fulltime-Job entspräche.

Zeitgleich ist er aber nicht nur irgendein Hinterbänkler im Bundestag, sondern CDU-Vize-Fraktionschef, eine Aufgabe, die ebenfalls nicht halbtags oder stundenweise erledigt werden kann. Es bleibt also, wie das Handelsblatt schreibt, nur: „Entweder habe Harbarth sein Abgeordneten-Mandat angesichts des abgerechneten Arbeitsumfangs fast nicht wahrgenommen oder er habe Leistungen als Anwalt abgerechnet, ohne eine entsprechende Anwaltstätigkeit auszuüben.“ Mit anderen Worten: Er hat also entweder das Hohe Haus entehrt oder aktiv gegen das Gesetz verstoßen.

Merkels Parteisoldat

Doch zum Glück ist Stephan Harbarth ein langjähriger und enger Freund sowie ergebener Anhänger der Kanzlerin. Im Wahlkampf um den Wiedereinzug in den Bundestag im Jahre 2013 unterstützte sie ihn aktiv, zwei Jahre später dankt er ihr für ihre Unterstützung in Sachen Flüchtlingspolitik mit bedingungsloser Gefolgschaft und boxt die uneingeschränkte Grenzöffnung für illegale Migranten durch die Unionsfraktion.

2018 wird er als Protegé Merkels zum Verfassungsrichter berufen, mit der Aussicht auf den Gerichtspräsidentenposten, den er tatsächlich 2020 von Andreas Voßkuhle übernimmt. (Dieser war offenbar nicht ganz so pflegeleicht wie der Merkelprotegé- Anm v. E. L.).

Und schließlich wirkt er anlässlich Merkels Abgang aus der Politik an einem Buch mit, dessen Titel bereits deutlich macht, um was es sich handelt – die Schrift hündisch ergebener Jubelperser: Die hohe Kunst der Politik: Die Ära Angela Merkel. Kein Wunder also, wenn Harbarth unter Juristen im Ruf steht, „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe zu sein.

Und wie inzwischen bekannt geworden ist, zu Recht. Denn Harbarth ist, wie die Schweizer Weltwoche titelt: „Merkels beste Zukunftsinvestition“. Und weiter heißt es: „Zuverlässig wie ein Getränkeautomat spuckt der von ihr (Merkel) erkorene Präsident des Bundesverfassungsgerichts die gewünschten Urteile aus.

Deutlicher kann man das, was nach Harbarths Ernennung zum Gerichtspräsidenten passiert, nicht beschreiben. So sorgt der ehemalige VW-Anwalt auf dem Richtersessel dafür, dass der Klimaschutz Verfassungsrang erhält. Die Begründung beweist, dass Harbarth seine Aufgabe darin sieht, als verlängerter Arm des Klimaaktivismus zu wirken. Demnach „könnten nicht bis 2030 Werte für den Treibhausausstoß zugelassen werden“, die dazu führten, dass danach der CO2-Ausstoß so drastisch gesenkt werden müsste, „dass dadurch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“. Das bedeutet also: Um dem drohenden Grundrechtsentzug bei einer sogenannten „Vollbremsung“ heute schon zuvorzukommen, gilt es, aktuell die Grundrechte zu beschneiden. Das ist atemberaubend und genau die Argumentation der Klimaaktivisten.

Aber nicht nur deshalb ist das „Klimaurteil“ des Ersten Senats des BVerfG Ende April 2021 von bedrohlicher Tragweite. Mit diesem Urteil haben die Young Global Leaders den Punkt erreicht, von dem aus sie die rechtsstaatliche Welt aus den Angeln heben werden. Anders als in Kanada oder Neuseeland ist somit die YGLs-Herrschaft kein bloßes, inkompetentes Herumdoktern in Einzelfällen mehr, sondern sie verfügt über ein solides, juristisches Fundament.

Unterstrichen wird diese Annahme von den Urteilen des Ersten Senats hinsichtlich der Einsprüche gegen die Coronamaßnahmenpolitik der bunt-deutschen Regierung. Merkel konnte sich auf ihren Freund stützen. Verlässlich schmetterte Harbarth alle Klagen und Einwände gegen Impfpflichten, Ausgangssperren, und/oder Ladenschließungen im Sinne seiner Kanzlerin ab. So wies das Bundesverfassungsgericht beispielsweise die Klagen gegen die „Bundesnotbremse“ genauso zurück, wie es die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Coronamaßnahmen verweigerte und Ausgangssperren legitimierte.

Wieder einmal basiert in Deutschland der endgültige Rechtsbruch auf legalen Grundlagen.

Das Abendessen

Der Tag, an dem in der Berliner Republik die endgültige Aufhebung der Gewaltenteilung eingeläutet wurde, war der 29. Juni 2021, ein Dienstag. An diesem Tag reisen der Präsident des BVerfG Stephan Harbarth und seine Stellvertreterin, Doris König, von Karlsruhe nach Berlin, um ihre Bundeskanzlerin und andere Vertreter der Regierung zum Abendessen zu treffen. Auf der Speisekarte stehen Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und eine Käseplatte.

Nun sind solche Treffen zwischen Verfassungsorganen nichts Anrüchiges, im Gegenteil ist ein solcher Austausch von großer Wichtigkeit für demokratische Prozesse. Doch an diesem Juniabend ist es anders. Da begegnen sich nicht nur zwei Institutionen zum Gespräch, sondern auch eine Beklagte und ihr Richter. Denn gegen die Politik der GLTs-Bundeskanzlerin Angela Merkel sind zu diesem Zeitpunkt mehrere Beschwerden und Klagen anhängig. (GLT Global Leaders for Tomorrow war der Name bis 2003, danach wurde nach gründlicher Analyse und einer Pause der neue Name YGL aus der Taufe gehoben). Das betrifft zum einen die sogenannte „Bundesnotbremse“, die den bis dahin fundamentalsten Eingriff der Regierung in die Grundrechte jedes Einzelnen darstellt; zum anderen geht es um Merkels Anordnung vom Februar 2020, die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten durch den Landtag rückgängig zu machen.

Man muss sich diesen Vorgang auf der Zunge zergehen lassen: Da bewirtet eine mehrfach Angeklagte eben jenen Advokaten, der bald über sie zu Gericht sitzen wird, und wirbt zwischen Geschnetzeltem, Schokomousse und Käsehappen für Verständnis. Das sind Zustände, die man eher im Globalen Süden vermuten würde, aber gewiss nicht in Deutschland. Dem ehemaligen Vorbild in Sachen demokratischer Rechtsstaat.

Der polit-mediale Komplex hat sich sofort nach Bekanntwerden dieser Ungeheuerlichkeit um seine Kanzlerin geschart und sich umgehend um Schadensbegrenzung bemüht. Es handele sich um einen ganz normalen Austausch zwischen Verfassungsorganen, und überhaupt seien die anstehenden Verfahren gegen die Kanzlerin an diesem Abend nicht thematisiert worden – so oder so ähnlich beeilte sich die bunt-deutsche Presse die Kanzlerin von jeder Kritik freizuhalten.

Doch vergeblich. Denn es hat bei diesem Dinner sehr wohl Gespräche über Verfahrensinhalte gegeben. Und zwar ausgehend von Stephan Harbarth, der vor dem Treffen den Anstoß dazu gegeben haben soll, „die Tagesordnung zu ändern und die Coronapolitik in den Mittelpunkt zu stellen“. Zudem hält die heutige Verteidigungsministerin und damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Vortrag über politische Entscheidungen in der Coronakrise. Darin sagt sie unter anderem: „Wir waren mit einem ‚Erkenntnisvakuum’ konfrontiert. Trotzdem bestand die Notwendigkeit, der Coronapandemie entschlossen entgegenzutreten. Denn nicht zu handeln, hätte sehr schnell gravierende Folgen gehabt“.

Das Wesen eines solchen Vorganges, dessen Zeuge wir Anfang der 2020er-Jahre sind, hat die deutsche Philosophin und Politologin Ingeborg Maus bereits 1994 beschrieben. In ihrem Aufsatz „Naturrecht, Menschenrecht und politische Gerechtigkeit“ schreibt sie: „Staatshandeln rechtfertigt sich heute nicht mehr am demokratischen Konsens von Grundrechtsubjekten, sondern an der effizienten Durchsetzung eigenmächtig definierter Grundwerte – im Zusammenspiel von Justiz und Exekutive“.

Mit anderen Worten: Indem sich Merkel und Harbarth in ihrem Handeln abstimmen, um einen eigenmächtig definierten Wertekatalog durchzusetzen, heben sie die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative auf. Führen wir uns zudem vor Augen, dass die Kanzlerin mit ihrem Coronanotstandsregime bereits die Trennung zwischen Exekutive und Legislative beseitigt hat, können wir feststellen, dass das gemeinsame Dinner von Regierungschefin und Gerichtspräsident der Berliner Republik die Gewaltentrennung in Deutschland endgültig zerstört hat.

Das Besondere, wenn nicht gar das Merkwürdige ist dabei die Normalität, in der sich dieser Prozess ganz undramatisch und alles andere als spektakulär abspielt. Es handelt sich dabei um das Markenzeichen der dritten Phase des Machttransfers, nämlich der scheinbar friedlichen Erringung der Weltherrschaft. Wo es früher noch Aufstände, blutige Revolutionen und Umstürze gegeben hat, reicht heutzutage ein Abendessen aus. Aus dem bisher Gesagten lässt sich also getrost ableiten, dass die Grund- und Freiheitsrechte heute nicht mehr als Abwehrwaffen des Volkes gegen seine Regierung verstanden, sondern ganz natürlich dem Volk als Fesseln angelegt werden.

Sodass heute mehr als vor rund 20 Jahren gilt, was Ingeborg Maus geschrieben hat: „Der katastrophale Zustand aber, in dem liberaldemokratische Systeme sich heute befinden, zeigt, dass sie sich schon lange den Systemen annähern, die sie vor 1989 zutreffend kritisierten.

Wie sich diesbezüglich die Sachlage in Österreich verhält, entzieht sich meiner genauen Kenntnis, Gutes lässt sich aber kaum vermuten.

Vielleicht findet sich ein findiger und mutiger Jurist, oder – was wünschenswert wäre – auch eine Gruppe von mutigen Juristen, die diese Umstände in Österreich analysieren. Aber selbst wenn: Was dann?

Guter Rat ist teuer – sehr teuer…


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder.

Dr. Erich Lendorfer hat Psychologie, sowie Sozial- und Kulturanthropologie studiert, war viele Jahre lang, davon 10 Jahre mit einem eigenen Unternehmen, in der Wirtschaft als Personalberater tätig und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Bewusstseins- und Meditationsforschung.


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