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Salzburger sollte 45 Tage ins Gefängnis, weil er keine Maske trug: Mitstreiter halfen!

Published On: 16. Januar 2023 16:02

Spät, aber doch gehen Regierungsvertreter von Schwarz-Grün nun in die Öffentlichkeit, um das Aus aller Corona-Maßnahmen zu verkündigen. Der Schaden, der angerichtet wurde, ist aber kaum wieder gutzumachen. Das zeigt ein Fall aus Salzburg.

23 Verwaltungsstrafen

Ein besonders krasses Beispiel, wie Menschen in Österreich durch übertriebene Corona-Regeln gequält wurden, ist der Salzburger Konzertveranstalter Roman Roider (48). Der konsequente Maskenverweigerer fasste insgesamt 23 Verwaltungsstrafen, vornehmlich bei Corona-Demos, aus – und musste sogar zweimal ins Gefängnis, weil er die hohen Geldstrafen nicht zahlen wollte. Zuletzt wurde der Mann am 5. Dezember 2022 beim Heimgehen vom Einkaufen angehalten, abgeführt und für 45 Tage im Anhaltezentrum in der Alpenstraße in Salzburg eingesperrt. Mitstreiter hatten ihn dann aber freigekauft, sie sammelten 5.000 Euro, damit Roider das Gefängnis nach zehn Tagen wieder verlassen konnte.

Unmenschliche Haftbedingungen

Gegenüber unzensuriert sagte Roider:

Es waren unmenschliche Bedingungen in der Haft. Ich habe gefroren und wollte schon in den Hungerstreik treten, um auf meine Situation aufmerksam zu machen. Aber dann haben mich meine Freunde freigekauft.

Wegen Ehrenbeleidigung im Schwerverbrecher-Gefängnis

Roider hat seine Erlebnisse im Gefängnis auf Videos, die auf YouTube unter Krypto.TV anzusehen sind, festgehalten. Er erzählt darin auch von seinem Ehrenbeleidigungs-Delikt, für das er in der Justizanstalt Puch-Urstein, wo auch Schwerverbrecher untergebracht sind, einsitzen musste. Er habe einen Polizisten in Zivil gefilmt, wie dieser Demonstranten am 14. Februar 2021 strafte, weil sie keine Maske trugen. Und er habe ihn gefragt, warum die Kundgebungs-Teilnehmer ein Organmandat bekommen würden und nicht jene Passanten, die sich eng umschlungen, ohne Maske und ohne Abstand zu halten, in den Armen lägen. In seiner Ehre gekränkt fühlte sich der Polizist, als Roider in diesem Zusammenhang meinte, dass die Gestapo seinerzeit auch nur jene bestraft hätte, die nicht in ihr System passten.

Unterschiedliche Strafen in Wien und Salzburg

Interessant: Wegen zwei Masken-Delikten und einmal wegen Nichteinhaltens des Abstandes bei Demos in Wien droht Roider weiteres Ungemach. Diesen Verwaltungsstrafen sieht der Salzburger aber mit Gelassenheit entgegen. Denn bei den jeweiligen Vergehen in Wien müsse er nur 105 Euro Strafe zahlen oder für vier Stunden eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, während in Salzburg pro Vergehen 500 Euro ausgesprochen werden oder eine Freiheitsstrafe von fünf Tagen drohe. Die diesbezüglichen Strafverfügungen mit den Angaben Roiders liegen unzensuriert vor.

Allein dieser Unterschied bei den Verwaltungsstrafen zeigt, wie willkürlich der Staat gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen vorgegangen ist.

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