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Strompreiserhöhung gesetzwidrig? Verbraucherschutz klagt Verbund

Published On: 17. Januar 2023 10:13

Die Verbund AG, ein bekanntes Energieunternehmen, dass seinen Strom Großteils aus Wasserkraft produziert, wird den Strompreis massiv erhöhen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) wird Klage einreichen, wie nun bekannt wurde.

Verbund erhöht Preise mit 1. März

Der Verbund erhöht per 1. März wegen höherer Beschaffungskosten den Strompreis für die Bestandskunden in Haushalt und Gewerbe. Die Beschaffung der Endkunden-Strommengen erfolge auf Basis einer langfristigen Preisabsicherung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren im Voraus, um möglichst stabile Preise anbieten zu können, so der Verbund. Für Neukunden werden die Preise gesenkt, weil kurzfristiger auf die Preisbewegungen reagiert werden könne.

Die Marktpreise seien seit Herbst an den europäischen Beschaffungsmärkten erheblich gestiegen. Die Beschaffungskosten für Strom für 2023 hätten sich im Vergleich zu 2022 um mehr als 170 Prozent und im Vergleich zu 2021 um mehr als 400 Prozent erhöht.

Erhöhung um 80 Prozent

Der VSV kritisiert, dass für Kunden in der Grundversorgung der Arbeitspreis je Kilowattstunde um über 80 Prozent erhöht werde und wertet dies als gesetzwidrig. Eine gerichtliche Klärung soll herbeiführt werden.

„Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG). Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir werden im Rahmen unserer Sammelaktion zur Grundversorgung – neben rund 30 Klagen zur Durchsetzung der Grundversorgung – nun auch diese Preiserhöhung gerichtlich bekämpfen.“

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