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Meta-Analyse über 37 Studien: Maskentragen ist gesundheitsschädlich

Published On: 22. Januar 2023 11:28

Eine Arbeitsgruppe aus Ärzten und Wissenschaftlern – Federführend sind Dr. med. Kai Stefan Kisielinski und Prof. Dr. Andreas Sönnichsen – hat eine Meta-Analyse auf dem Preprint-Server Research Square bereitgestellt, welche eindeutig belegt, dass Maskentragen schädliche Gesundheitseffekte hat. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Masken sind schon lange klar und bestens fundiert, dennoch werden Masken nach wie vor als angeblicher Schutz gefordert. Die Meta-Studie bekräftigt die bekannten Ergebnisse: Masken schaden der Gesundheit.

Der Wissenschaftshistoriker Prof. Dr. Dr. Harald Walach hat die Studie begutachtet und schreibt dazu: „Das sollten Sie, liebe Richter, liebe Mitglieder von Regierungen, Ordnungsämtern, Schulleitungen, Verantwortliche bei der Bahn in Rechnung stellen, wenn Sie weiterhin das Tragen von Masken verpflichtend machen. Denn Sie machen sich strafbar wegen Körperverletzung. Die Meta-Analyse zeigt: in allen untersuchten Parametern, die physiologische Indikatoren für Gesundheitsbelastung darstellen, führt das Tragen von Gesichtsmasken zu relativ großen, signifikanten und schädlichen Effekten“.

Bemerkenswert an der Studie ist, dass 20 Studien aus den Jahren vor 2020 stammen und jeder Mediziner, Wissenschaftler aber auch Politiker, Journalisten und sonstige Mainstream-Experten bereits wussten, welche erheblichen Nebenwirkungen die Masken für die Bevölkerung haben. Dies ist besonders wichtig, wenn man bedenkt, das das Strafrecht hier eine Vorgabe gibt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Anwälte sagen hierzu: Ob Unwissenheit oder Unkenntnis verhindert, dass man bestraft wird, lässt sich im Strafrecht nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt eine mögliche Bestrafung von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine wesentliche Unterscheidung ist zunächst, ob Ihnen durch die Strafverfolgungsbehörden ein Vorsatzvorwurf oder ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht wird. z.B. kann eine Körperverletzung gem. § 223 StGB vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.

Besonders bemerkenswert an der Studie ist die Einleitung der Autoren, dass der Nutzen von Gesichtsmasken, zwar für die Verhinderung bakterieller Infektionen außer Zweifel steht, aber für virale Infektionen (Atemwegserkrankungen wie Influenzaviren, Grippeviren, Coronaviren, etc.) die Beweise schlecht stehen. Denn die Maschenbreite von einem Mikrometer im kleinsten Fall, eher 5 Mikrometer oder mehr, ist nicht geeignet virale Partikel mit 300 bis 500 Nanometer oder Aerosole von 1 Mikrometer Durchmesser abzuhalten.

Darauf hatte auch schon Prof. Dr. Werner Bergholz (Physiker und Mitglied der Sachverständigen-Kommission der Bundesregierung) auf dem 2. Ärztesymposium im September 2022 gesagt: „… schließlich würde man ja auch keinen Maschendrahtzaun vor ein offenes Fenster machen, damit die Mücken im Sommer draußen bleiben. Nur um mal die Größenordnung der Aerosole zu verstehen!“ so Prof. Dr. Werner Bergholz.

Das Video ist hier zu finden (Beginn des Beispiels bei ca. Minute 6:00)

Der Schaden der hier durch diesen Maskenzwang der Politiker, Richter, etc. angerichtet wurde, ist enorm und das Ausmaß der Tragweite dieser „Maskiererei“ lässt sich erst in einigen Jahren so richtig ausmachen. Hier stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt bzw. haftet? Die Bundesregierung? Die Richter (besonders das BfG)? Einzelne Politiker wie Herr Spahn, Herr Söder, …? Die Mainstream-Medien? Das RKI unter der Führung von Herrn Prof. Dr. Lothar H. Wieler? Herr Prof. Dr. Christian Drosten? … (die Liste wäre schier unendlich).

Durch diese Meta-Analyse liegt nun eine sehr gute Datenlage für den Schaden vor. Daher greift hier das grundlegende Prinzip ärztlicher (und anderer) Ethik: Primum nil nocere – zuallerst keinen Schaden zufügen“, so Prof. Dr. Dr. Harald Walach.

Symptome verursacht durch Masken:

  • Kopfschmerzen 62%
  • Akne 38%
  • Hautirritationen 36%
  • Hitzegefühle 26%
  • Jucken 26%
  • Stimmprobleme 23%
  • Schwindel 5%

Hinzu kommen die vielen psychologischen Auswirkungen der Masken, über welche bereits Daniela Prousa (Dipl. Psychologin) im Jahr 2020 eine sehr aussagekräftige Studie veröffentlicht hat. Hier stellt z. B. die Kassler Psychologin Antje Ottmers aus ihrer jüngsten Praxiserfahrung heraus fest (HNA, 06.07.2020): „Auch Trauma Patienten sind durch den neuen Zwang angetriggert worden. Das Ohnmachtsgefühl hat teils zu massiven Selbstverletzungen geführt.“ Bezieht sich diese Aussage von ihr noch auf die allgemeine „Corona-Situation“, so ergänzt sie aber auch klar: „Aber seit alle in bestimmten Bereichen eine Maske tragen müssen, haben die psychischen Auswirkungen massiv zugenommen.“ Und sie wird noch deutlicher: „Der Mensch wird nicht mehr als Mensch, sondern als Gefahr wahrgenommen – und eine Gefahr gilt es oftmals zu bekämpfen. Mit den Masken wird ein sozialer Zündstoff geschaffen.“ Das habe „massive“ Folgen.

Bei all diesen wissenschaftlichen Beweisen über die Gefahren durch die irrsinnige Maskenpflicht, bleibt abzuwarten, wie in Zukunft die noch ausstehenden Gerichtsurteile bzgl. der Maskenatteste (von vernünftigen Ärzten ausgestellt) ausfallen. Sind wir also gespannt, was in naher Zukunft die Richter und Staatsanwälte als absurde Argumente beibringen werden, um das narrativ der Wirksamkeit von Masken weiter in den Mainstream-Medien aufrecht zu halten – auch wenn diese dadurch eindeutig eine „vorsätzliche Körperverletzung“ begehen – die neusten Studie belegt es eindeutig.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Stefan Brandl ist Consulter.


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