Bundesverfassungsgericht kippt Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern
Gleich mehrere Vorschriften des sogenannten „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Ansicht der Verfassungsrichter grundgesetzwidrig.
Die im Polizeigesetz gestatteten heimlichen Überwachungsmaßnahmen der Polizei seien nicht verhältnismäßig, so die Karlsruher Richter. Dabei gehe es sowohl um Wohnraumüberwachung als auch um Telekommunikationsüberwachung und sogenannte Online-Durchsuchungen. Beispielsweise sei nicht hinreichend bestimmt geregelt, dass dies der Abwehr einer konkretisierten Gefahr dienen müsse. Außerdem sei die Rasterfahndung verfassungswidrig, unter anderem weil die Vorschrift keine konkrete Gefahr voraussetze. Ein Teil der verfassungswidrigen Vorschriften sei aber nicht für nichtig, sondern lediglich für mit der Verfassung unvereinbar erklärt worden, weshalb sie befristet bis zum 31. Dezember 2023 fortgelten. Bis dahin müsse das Land die Vorschriften ändern. (Quelle: dts Nachrichtenagentur)