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Staatliche Ein- und Übergriffe – nicht nur bei Senioren keine Ausnahme mehr?

Published On: 10. Februar 2023 7:20

Der Fall Inna Zhvanetskaya ist inzwischen international bekannt. Mittlerweile ergingen vorläufige Urteile, die eine Zwangsimpfung und auch die Einlieferung in die Psychiatrie zumindest temporär verhinderten. Aber ungewollte Einlieferungen in staatliche Anstalten treffen nicht nur Menschen in hohem Alter, auch Kinder und Jugendliche scheinen häufiger in Obhut genommen zu werden als das in der Vergangenheit der Fall war.

Anfang des Jahres ging ein Aufruf durch eine der von mir geschätzten Telegramgruppen, dass einem Vater seine Tochter durch das Jugendamt entzogen werden solle, man müsse für Öffentlichkeit sorgen und dem Vater helfen. Beim Stichwort „für Öffentlichkeit sorgen“ reagierte ich naturgemäß. Mir ist es ein Anliegen, Menschen, die keine Stimme haben, eine Plattform zu geben.

Nach Gesprächen mit seiner Anwältin und einer ihn betreuenden Sozialarbeiterin stellte sich der Fall bei aller individueller Tragik – gottseidank – etwas anders dar. Denn es war keine „einfache“ Geschichte „das böse Jugendamt nimmt unschuldigem Vater das Kind weg“. Das Problem ist sehr viel vielschichtiger. Nicht nur in diesem Fall. Dies wurde mir auch durch eine weitere Familienrechtsspezialistin bestätigt, mit der ich unabhängig von diesem konkreten Fall ein weiteres Gespräch führte.

Zu den Problemkomponenten gehört, dass

  • es einen Anstieg bei Inobhutnahmen zu geben scheint – objektive Statistiken liegen aber noch keine vor,
  • „Querdenker“-Eltern häufiger davon betroffen sind, weil sie sich mit dem System „Schule und Behörden“ aktiv anlegen und teilweise aggressiv auftreten,
  • die Situation von Kindern und Jugendlichen in den letzten drei Jahren extrem schwierig war – und auch noch ist -, sodass psychische Auffälligkeiten bis hin zu massiver Selbst- und Fremdgefährdung deutlich zugenommen haben,
  • die bereits zu geringe Anzahl vorhandener Plätze in der Psychiatrie bei gleichzeitiger Zunahme an potentiellen Patienten noch verringert wird,
  • Kinder- und Jugendpsychiatrien inzwischen über Monate, wenn nicht Jahre, Wartezeiten haben, wobei Kinder von wirtschaftlich gut gestellten Eltern als Privatpatienten bessere Chancen haben,
  • die Gesetzgebung der letzten Jahre nicht unbedingt dazu geführt hat, Probleme nachhaltig zu lösen,
  • das Kindeswohlgesetz zu einem hohen Handlungsdruck bei den Jugendämtern führt, was sinnlose Maßnahmen nach sich zieht und oft den wirklichen Bedarf nicht adressiert,
  • es von jedem einzelnen Jugendamt, jedem einzelnen Betreuer, jedem einzelnen Richter abhängt, wie in einer kritischen Situation verfahren wird,
  • durch die unterschiedliche Handhabung der Eindruck von staatlicher Willkür entsteht, die auf jeden Fall verhindert werden muss.

Was aber leider auch gesagt werden muss, ist, dass hinter mancher Inobhutnahme politische und auch wirtschaftliche Interessen zu stecken scheinen, auch wenn in jedem Fall Kindeswohlgefährdung als Grund genannt wird. Zumindest drängte sich mir dieser Eindruck auf.

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Nachdem ich mich bis dato nicht mit Inobhutnahmen oder Kindeswohlgefährdung beschäftigt habe, gebe ich die Gespräche mit den Experten wieder. Da der Fall noch nicht abgeschlossen ist, aber eben keiner Öffentlichkeit bedarf, kommen die zuständige Anwältin sowie die Sozialarbeiterin nur anonym zu Wort.

Familienrechtsexpertin – juristische Unterstützung des betroffenen Vaters

Können Sie sich bitte kurz vorstellen?

Wir sind eine kleine Familienrechtskanzlei mit drei Anwälten. Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit Familienrecht. Bis jetzt habe ich noch kein Kind ans Jugendamt verloren.

Wie war die Situation im Bereich der Inobhutnahmen in Ihrer Kanzlei bisher?

Wir hatten in unserer Kanzlei bis dato 3-4 Inobhutnahmen aufs Jahr verteilt. Es waren immer Fälle, über die man diskutieren konnte. Überwiegend waren es bei mir Fälle, bei denen eine Erkrankung der Eltern ursächlich war. Bei einer Mutter wurde beispielsweise ein „Baby-Blues“ diagnostiziert, da wollte man das Baby in Obhut nehmen, da sie angeblich nicht versorgungsfähig war. In einem anderen Fall hatte die Mutter einen schizophrenen Schub und wurde in der Psychiatrie aufgenommen. Aber da war der Vater noch da. Derartige Fälle gingen insgesamt gut aus, da man den anderen sorgeberechtigten Elternteil hatte, sodass längere Inobhutnahmen vermieden wurden. Das hat sich aber geändert.

Inwiefern?

2021 und Anfang 2022 habe ich sehr viele Eltern aus dem Widerstand vertreten, die nicht wollten, dass ihre Kinder getestet wurden. Damit durften diese die Schule nicht betreten, was zu einer Gefährdungsanzeige nach 8a SGB VIII führen konnte.

Bei Kindern von Maßnahmenkritikern gab es Probleme?

Definitiv. Es war ein Dilemma. Das Betretungsverbot aufgrund mangelnder Tests oder Maskenverweigerung zog einen Verstoß gegen die Schulpflicht nach sich. In manchen Fällen fand man Lösungen durch online oder private Beschulung oder auch die Gründung von privaten Schulen. Es war ein Riesentheater. Und das ist in 2022 noch weiter eskaliert, denn aus meiner Sicht scheinen die Jugendämter sehr viel häufiger auf Gefährdungsanzeigen seitens der Schulen zu reagieren, wenn Kinder die Schule nicht besuchen. Und das betrifft nicht nur Maßnahmenkritiker, sondern auch Kinder aus geimpften Familien.

Worauf führen Sie das zurück?

Mehr und mehr Kinder haben viele psychische Auffälligkeiten. Die Kinder- und Jugendpsychiatrien, die psychosomatischen Kliniken für Kinder, wie auch ambulante Ärzte, Psychologen, und Psychotherapeuten haben keine Kapazitäten mehr. Und das betrifft eben alle Kinder – unabhängig vom Elternhaus. Man hört die unterschiedlichsten Diagnosen: Burnout, CFS, krebserkrankte Kinder, Kinder mit Long-Covid oder Post-Vacc und ganz viele psychische Belastungen. Von einem Familienrichter, am Familiengericht in München, erfuhr ich, dass er es mit unfassbar vielen Suiziden bzw. Suizid-Versuchen und -Androhungen zu tun hat.

Diese Kinder gehen meistens nicht in die Schule, werden aber auch nicht ausreichend therapeutisch versorgt. Das führt dann zu abstrusen Situationen, nicht zuletzt, weil Schulen teilweise ärztliche Atteste einfach nicht akzeptieren.

Was heißt das?

Ich habe mehrfach die Situation erlebt, dass eine Schule Atteste von Privat- und Kassenärzten einfach ablehnte. Selbst als dieses von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgestellt wurde, verlangte die Schule in zwei Fällen einen Besuch beim Schulamtsarzt. Dort sind aber in der Regel Allgemein- bzw. Kinderärzte, die gar nicht in der Lage sind, psychiatrische Diagnosen von Fachärzten oder Kliniken zu überprüfen. Erreichen die Kinder dann eine gewisse Anzahl von Fehltagen, erfolgt die Kindeswohlgefährdungsanzeige nach 8a SGB VIII beim Jugendamt.

Wir stellen aber nicht nur zunehmende Anzeigen seitens der Schulen fest. Auch seitens der Ärzte, Kliniken und Schulamtsärzte kommen häufiger Gefährdungsanzeigen als in der Vergangenheit.

Dann greift das Jugendamt ein?

Ja. Es muss sich den Fall ansehen, überschreitet aber nach meiner Wahrnehmung zunehmend Grenzen. In mehreren Fällen gehen sie nicht nur in die Familien rein, sondern mischen sich in medizinische Angelegenheiten ein und drohen mit Inobhutnahmen. Kinder werden auch schneller aus der Familie herausgenommen, als das früher der Fall war. Das merken wir auch an den Fallzahlen betroffener Eltern, die sich an uns wenden.

Gibt es da konkrete Zahlen?

Im Sommer 2022 ging es los, allein von Juli bis Dezember hatten wir 20 Fälle. Und 2023 ist ganz verrückt losgegangen. Anfang des Jahres – genau am 3.1. – hatten wir bereits vier weitere neue Fälle. Dabei kommt es von allen Seiten immer wieder zu Grenzüberschreitungen.

Können Sie auch von konkreten Fällen berichten?

Jain. Natürlich nur anonym. Ein Fall ist der, aufgrund dessen wir überhaupt miteinander sprechen. Der Vater wollte seine 12-jährige Tochter in eine Klinik bringen, da sie sich ritzt und ein Borderline-Verdacht besteht. Er bekam keinen Klinikplatz wegen Überfüllung, das Mädchen wollte auch nicht in eine Psychiatrie. Daraufhin wurde sie dem Vater entzogen, es gab Gesprächsverbot und jetzt ist sie wohl in einem betreuten Wohnen untergebracht.

Eine 8-Jährige hatte nach Corona Long-Covid-Folgen, konnte sich kaum mehr konzentrieren. Vor Weihnachten wurde den Eltern gedroht, wenn sie nicht an einem „sogenannten“ Clearing teilnehmen würde, käme es zur Inobhutnahme.

Ein Kind bei dem CFS diagnostiziert wurde, sollte – nach Vorgabe der Klinik – vier Wochen in eben dieser Klinik bleiben. Das erschien den Eltern zu lang, da dadurch viel Unterricht versäumt worden wäre. Sie zogen eine ambulante Behandlung vor, was dazu führte, dass seitens der Klinik eine Gefährdungsanzeige erfolgte und das Jugendamt die elterliche Sorge für medizinische Belange haben wollte.

Hier haben wirklich alle die Grenzen überschritten. Das Jugendamt maßte sich einfach an zu sagen: „Wir wissen es besser, wie ein Kind behandelt werden soll“. Es mischte sich in die Elternkompetenzen ein. Und das nimmt immer mehr zu.

Im Sommer 22 sollte ein 15-Jähriger mit Schulangst wegen Mobbing in Obhut genommen werden. Er verweigerte die Schule, das Jugendamt wurde eingeschaltet und wollte das Kind von den Eltern weg in eine Jugend-Wohngruppe stecken, um ihn dort behandeln zu lassen, damit er wieder in die Schule ginge. Aber unter lauter Gleichaltrigen wäre er ja besonders unter Stress gekommen. Die Familie hat es dann geschafft, das weitere Vorgehen über eine Psychotherapie in Gang zu setzen und die Familienrichterin hat positiv für die Eltern entschieden. Gottseidank, denn auch in den Betreuungszentren und Kliniken ist aufgrund der massiven Überlastung ja auch nicht alles Gold was glänzt.

Ich kenne Fälle, in denen Kinder in die Psychiatrie mussten, weil sie selbst- oder fremdgefährdend waren, dort aber schlichtweg nur verwahrt wurden. Bei einem 8-Jährigen, der aufgrund eines Hirntumors Verfolgungswahn bekam und selbst- und fremdgefährdend handelte, erging ein Beschluss, der ein Jahr gültig ist, das Kind in die geschlossene Psychiatrie mit 5-Punktfixierung und Time-out-room zu stecken. Da keine Therapie-Kapazitäten vorhanden sind, gab es lt. den Eltern dort keine Betreuung. Und Ähnliches höre ich von allen Seiten: von Familienrichtern, von Psychologen, von Experten und natürlich von betroffenen Eltern.

Eine Mandantschaft von mir musste 2 Tage vor Weihnachten unterschreiben, dass sie mit den vorgeschlagenen Maßnahmen des Jugendamts einverstanden ist, da man sonst das Kind in Obhut nehmen werde. Und das kurz vor Weihnachten, da passiert doch in den Ämtern nichts mehr.

Ähnliches wird mir auch von Richtern bestätigt. Die sorgerechtlichen Fälle und versuchten Inobhutnahmen scheinen sich überall zu häufen.

Stecken da kommerzielle Interesse dahinter?

Das kann ich nicht sagen. Aber die Kinderheime erhalten monatlich sehr viel Geld. Bei uns in Süddeutschland zahlte das Jugendamt im Jahr 2022 monatlich 11.800 Euro bei einer Inobhutnahme. Die Zahlen für 2023 kenne ich noch nicht. Die Eltern werden dann auch noch aufgefordert, im Rahmen ihrer Zahlungsmöglichkeit, diesen Betrag zu erstatten.

Was können betroffene Eltern tun?

Das Wichtigste: Eltern sollen sich nicht durchs Jugendamt unter Druck setzen lassen, sondern ganz ruhig darauf hinweisen, dass man kooperieren werde. Dann sollte man sofort anwaltliche Hilfe suchen und sich nicht in die Angst treiben lassen. Sachlich bleiben, aber sich nicht scheuen, sich gemäß der eigenen Rechte und des Kindeswohls auch zu wehren. Eltern haben das Recht auf eigene Entscheidungen für ihr Kind – und das kann ihnen, solange sie im Sinne des Kindes handeln, auch kein einzelner Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen.

Danke für Ihre Zeit

Bildquelle


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