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Staatliche Willkür? Die Sicht des Jugendamtes

Published On: 11. Februar 2023 7:32

Inobhutnahmen nehmen – zumindest subjektiv betrachtet – zu. Im ersten Teil dieser dreiteiligen Serie wurde der Fall eines Vaters erwähnt, dessen Tochter durch das Jugendamt entzogen werden sollte, der sich aber nach Rücksprache anders darstellte, als zunächst befürchtet.

Da jedes Sehen perspektivisches Sehen ist, jede Geschichte mehr als eine Seite hat, hielt ich es für wichtig, auch das Jugendamt – zumindest indirekt – zu Wort kommen zu lassen. Daher sprach ich als nächstes mit einer Sozialarbeiterin, die 30 Jahre Sozialarbeit mit Kindern und Jugendlichen vorweisen kann. Sie war über die Telegramgruppe auf den eingangs erwähnten Fall des Vaters aufmerksam geworden und hat ehrenamtlich Unterstützung geleistet. Dem Gespräch entnahm ich, dass der Fall sich nach genauerer Auseinandersetzung eben doch anders darstellte, als ursprünglich angenommen. Auch das Gespräch mit ihr veröffentliche ich aufgrund der Aktualität des Falles anonym.

Können Sie sich kurz vorstellen bitte?

Ich bin diplomierte Soziologin und Sozialpsychologien und habe immer im sozialpädagogischen Bereich gearbeitet. In 30 Jahren Sozialarbeit habe ich viel von den Menschen gelernt, mehr als von der Theorie. In den letzten Jahren war ich in einer Inobhutnahmestelle tätig, gleichzeitig habe ich aber auch noch im Kindergarten gearbeitet. Ich habe in beiden Bereichen gesehen, dass es am System hängt, insofern, dass die darin tätigen Menschen, nicht mehr den Menschen an sich sehen, sondern in einem „Spinnennetz“ an Arbeitsanweisungen und Regelkonformitäten gefangen sind. Das ertrage ich nicht mehr. Daher bin ich jetzt im Krankenstand, da ich so nicht mehr arbeiten kann und will.

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass es mehr und mehr unberechtigte Inobhutnahmen gibt?

Ich kann es nur registrieren. Man muss immer ganz genau hinschauen, worum es wirklich geht. Das fällt Betroffenen natürlich schwer. Als in der Telegramgruppe nach Unterstützern gefragt wurde und ich feststellte, dass der Betroffene bei mir in der Stadt lebt, habe ich mich eingeklinkt und mit ihm in Verbindung gesetzt, da ich genau die notwendigen Kenntnisse besitze, zu helfen.

Wie entwickelte sich der Kontakt

Der Vater war enorm aufgebracht und sehr geladen. Verständlicherweise. Ich habe ihm dann vermittelt, wie man da am besten vorgeht. Da er merkte, dass ich nicht nur kompetent bin, sondern auch voll hinter Kindern stehe, war er bereit mir zuzuhören und wir konnten die Situation in all ihren Facetten klären. Kurz gesagt: es war keine unberechtigte Inobhutnahme irgendwelcher bösartiger Jugendamtsmitarbeiter, sondern eine unvermeidbare Entwicklung aufgrund der Gesetzeslage. Aber das ließ sich erst nach einigen Wochen und intensivem Schriftverkehr mit den beteiligten Ämtern klären.

Können Sie den Fall aus ihrer Sicht schildern?

Er hat für seine psychisch kranke Tochter länger nach einem Therapieplatz gesucht. Als es konkret wurde, bekam sie es mit der Angst zu tun und wollte nicht in die Psychoklinik. Daraufhin machte sie Aussagen über den Vater, die eine Inobhutnahme angeraten erscheinen ließen. Man muss aber wissen, dass das Mädchen nur beim Vater war, weil sie vor gut einem Jahr bereits ganz Schreckliches über die Mutter, bei der sie aufgewachsen war – die beiden Eltern hatten sich vor vielen Jahren getrennt -, erzählt hat und man sie deshalb beim Vater untergebracht hat – zur Vermeidung einer Inobhutnahme durch das Jugendamt im Februar 2022.

Während eines Gesprächs mit mir kam der Vater auf die Idee, die Mutter, die ja eine „Kindesmißbraucherin“ in seinen Augen war, zu kontaktieren, um herauszufinden, ob die Erzählungen seiner Tochter der Wahrheit entsprechen würden. Die beiden haben sich getroffen, mehrere Stunden miteinander gesprochen und waren sich in allen Punkten einig. Beide sind nur am Kindeswohl interessiert, aber ihrer Tochter ist – aufgrund ihres vermutlichen Borderline-Verhaltens – krank und tut alles, um die Menschen zu manipulieren. Derartiges kann ich aus meiner Praxis bestätigen. Das Ausspielen aller an einem Konflikt Beteiligten ist gar nicht unüblich bei Kindern mit derartigen Krankheitsbildern.

Es kam kurz nach der Inobhutnahme zu einem Termin bei der Psychiaterin des Kindes, bei dem festgestellt wurde, dass sie nicht suizidal ist, dass der Verdacht auf Borderline gerechtfertigt ist, bei dem aber trotzdem den Worten des Mädchens gefolgt wurde und ihrer Sicht, nicht in eine Klinik zu gehören. Wenn anklagende Aussagen den Eltern gegenüber kommen, muss man diese seitens der Kinder- und Jugendhilferegelung ernst nehmen, auch wenn man persönlich der Ansicht ist, dass das Gegenüber – das Kind – nicht die Wahrheit sagt.

Also sind dem Jugendamt die Hände gebunden?

Faktisch ja. Ein Jugendamt muss ein Kind vom Vater oder der Mutter wegnehmen, wenn Kinder bestimmte Aussagen machen, das ist gesetzlich geregelt. Kinder – Jugendliche – haben so die volle Kontrolle über den Prozess. Das regelt das Kinderschutzgesetz, das sicher gut gemeint, aber in der tatsächlich praktizierten Ausführung oft nicht unbedingt gut ist. Selbst wenn jeder – also Jugendamt, Aufnahmestelle und Psychiater – bestätigen wie in diesem Fall, dass vom Vater null Gefahr ausgeht, muss man Kinder aus der Familie nehmen, wenn Aussagen in Richtung eines gewaltvollen, seelischen oder sexuellen Übergriffes gemacht werden. Während der Inobhutnahme muss das dann über ein Clearinggespräch evaluiert werden – erst danach können Kinder aus der Aufnahmestelle wieder nach Hause gebracht werden.

Wie ging es in dem Fall weiter?

Beide Eltern hatten dann einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, um das weitere Vorgehen zu klären. Der Vater hat mittlerweile Angst bekommen, das Kind wieder aufzunehmen, denn er weiß jetzt: ein blöder Satz von seiner Tochter und ihm droht eine Anzeige. Sie macht ihn ja vor allen zum Schuldigen. Sie hat offensichtlich eine psychische Störung, die dringend behandlungsbedürftig ist. Und sie hat offensichtlich Angst und ihr geht es sicher nicht gut.

Und wo ist das Mädchen jetzt?

Nach dem aufgezeichneten Clearing-Gespräch wurde die offizielle Inobhutnahme beendet. Also sollte sie in eine betreute Wohngemeinschaft kommen, nachdem die Kinderpsychiatrie und eine andere Klinik sich als nicht zuständig erklärt und eine Aufnahme abgelehnt hatten – aus eben dem Grund, dass sie nun ja aktuell in Obhut genommen worden ist, und sie damit nicht mehr zuständig sei. Aber auch alle Wohngemeinschaftsmaßnahmenplätze waren voll und eine befreundete Familie konnte sie ebenfalls nicht aufnehmen. Eine adäquate Betreuung war nicht gewährleistet. Da bei Kindern unter 18 der Staat für das Kindeswohl verantwortlich ist und diese nicht auf die Straße entlassen darf, wurde angeordnet, dass ein staatlich finanziertes Haus sie aufnehmen muss – da wo ein Patz frei ist, egal ob das Kind in das Konzept der Einrichtung passt oder nicht.

Aktuell ist das eine Schutzeinrichtung für Kinder mit ganz eigenen Statuten, die dürfen keinerlei Elternarbeit machen, wenn die Kinder das nicht wollen, weil sie eben Kinder betreuen, die häusliche Gewalt erfahren haben. Dies führt aktuell dazu, dass der Vater kein Lebenszeichen von seinem Kind bekommt, weil seine Tochter den Kontakt vehement ablehnt. Sie hat sich geweigert, die Weihnachtspost aufzumachen. Das gab erneute Aufregung bei den Eltern, ihrem Kind könne Böses widerfahren sein, bis die Meldung vom Haus kam, dass das Kind das so wolle, obwohl bekannt war, dass die Eltern keine Gefährdung für das Kind darstellen. Der Vater war sogar schon vor Ort, er durfte ihr aber nur seine eigene Lieblingsgitarre überlassen und sie dennoch nicht sehen und sprechen.

Das Wichtigste war in dieser verfahrenen Situation von Anfang an, dass der Vater bzw. die Eltern sich gegenüber dem Jugendamt als kindeswohlorientiert und nicht aggressiv verhalten haben – was den Vater verständlicherweise viel Nerven und sich selbst Zurücknehmen kostete. Aktueller Stand ist deshalb, dass das Jugendamt das Mädchen nach nun 2 Monaten „Zeitgeben“ dazu verpflichtet, sich unter der Anwesenheit einer weiteren, neutralen Person mit dem Vater zu einem Gespräch an einen Tisch zu setzen. Termin steht noch nicht fest.

Es hat funktioniert, weil alle mitgespielt haben, richtig?

Ja. Auch der zuständige Mitarbeiter beim Jugendamt hat sein Herz bei den Kindern. Als er sah, dass es dem Vater um das Wohl seiner Tochter ging, haben sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gut zusammengearbeitet. Das Jugendamt muss zwar nach Regeln, Gesetz und Trägervorgaben agieren, hat aber das Kindeswohl in diesem Fall genauso im Auge wie die Eltern. Der Vater dachte ja erst, das im Jugendamt sind alles Verbrecher, hat sich dann aber deeskalieren lassen. Er weiß jetzt auch, dass in seinem konkreten Fall mediale Öffentlichkeit nichts bringt. Die gemeinsame Linie von Jugendamt, Vater und auch der Exfrau sorgen hoffentlich dafür, dass es für die offensichtlich kranke Tochter eine Lösung gibt, die ihr weiterhilft. Das ist aber leider nicht immer der Fall, nicht zuletzt wegen des Kinderschutzgesetzes.

Wieso das?

In vielen Fällen ist die Ursache für die Probleme das Gesetz und nicht die Ämter oder deren Mitarbeiter. Fakt ist, die Eltern verlieren Rechte, wenn ihre Kinder – pardon – Scheiße von sich geben, was besonders in der Pubertät, in der Kinder sich abgrenzen wollen, häufig vorkommt. Das Kinderschutzgesetz gibt dem Staat ziemlich direkten Zugriff auf die Kinder, er kann in einem Maße in die Familien eingreifen, das in meinen Augen nicht mehr gesund ist. Die staatlichen Vorgaben sind reformierungsbedürftig.

Es macht fast den Eindruck, das Ganze hat System. Der Staat hat Zugriff auf die Kinder, spätestens mit drei Jahren muss man Kinder im Kindergarten abgeben, weil das Geld nicht reicht. Man braucht den Staat, der sich dann wiederum brave Bürger erzieht. Die Eltern arbeiten, verlieren den Bezug zu ihren Kindern, die Familien gehen kaputt. Der Genderwahnsinn schlägt bereits voll durch und verunsichert weiter. Das habe ich auch im Kindergarten erleben müssen – darum arbeite ich nicht mehr dort. Wir züchten uns die Kinder heran, die dann in der Jugendhilfe aufschlagen. Und gegen die wir dann später kämpfen, sobald sie 18 sind. Es gibt in der letzten Zeit viele krasse Geschichten, weil Kinder und Jugendliche einfach hochgradig verwirrt sind.

Verwirrte Kinder sorgen für die zunehmenden Inobhutnahmen?

In einem Betreuungsprojekt mit Kindern von der 5. bis 9. Klasse habe ich da einiges erlebt. Wenn Sätze fallen wie „Mama ist nicht lieb zu mir“, muss man als Betreuer mit der Mutter reden. Die Kinder kapieren schnell, dass sie ihren Eltern eins auswischen können. Da wird man sehr schnell zum Missbrauchsopa oder -vater, wenn die Kinder etwas durchsetzen wollen. Das Tragische ist: immer wieder ist da natürlich auch etwas dran. Von einem Mitarbeiter in einer psychiatrischen Klinik habe ich erfahren, dass die Fälle häuslicher Gewalt enorm zugenommen haben und sie aber aus Platzmangel, die Kinder in diesem Szenario lassen müssen.

Trotzdem darf man die Verwirrung der Kinder durch den Lockdown und alles, was in den letzten drei Jahren passiert ist, nicht unterschätzen. Mein Eindruck ist beispielsweise, dass besonders Kinder von Querdenker-Eltern sich besonders häufig impfen lassen wollten. Viele Jugendliche wollen einfach aus pubertären Gründen nicht mehr zu ihren querulanten Querdenker-Eltern gehören, sondern zur eigenen Peergroup. Sie wollen doch einfach nur dazu gehören. Sie haben sich dann impfen lassen, weil sie keine Außenseiter sein wollen. Das ist für die betroffenen Eltern dann besonders tragisch. Da gab es enorme Familiendramen. Die Eltern lieben ihre Kinder, kämpfen besonders um das Kindeswohl und dass die Kinder ungeimpft bleiben können und dann das. Auch da kann es zu Krisen kommen, bei denen das Jugendamt eingreifen muss. Ich kenne da ebenfalls einige Fälle.

Worum geht es dabei?

Eltern wurden zum Jugendamt zitiert, weil das Kind nicht in die Schule ging. Dem Jugendamt ging es um das Kindeswohl, also den Zugang zur Bildung und das Zusammensein mit Freunden. Den Eltern geht es auch um das Kindeswohl, aber inhaltlich ganz anders – sie wollen keine Gefährdung durch Masken oder Tests. Dabei habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass es auf das Verhalten der Eltern ankam. Signalisierten diese durch ihr sachliches und besonnenes Verhalten, dass es ihnen genauso um das Kindeswohl geht, dass es dem Kind bei den Eltern gut ging, sorgten sie durch offensichtliche Kompromissbereitschaft mit dem vermeintlichen „Gegner“ für die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden, haben wir diese eigentlich fast immer finden können.

Sie sehen also keine Willkür?

Natürlich hängt es immer vom Jugendamtsmitarbeiter ab. Und die Übergriffigkeit einzelner Ämter oder Mitarbeiter will ich gar nicht abstreiten, die gab und gibt es sicher. Aber es ist ein Pingpong-Spiel, das sich je nach Verhalten der Eltern hochschaukeln kann. Manche Kollegen gehen sehr aggressiv los, manche sind völlig in Ordnung, manche Mitarbeiter hören zu, andere nicht. Es liegt immer am Menschen.

Wenn es Eltern wirklich um das Kindeswohl geht, sollten sie „runterfahren“ können. Wenn mein Kind etwas wirklich nicht will, kann man es nicht zwingen. So hart es ist, von eigenen Vorstellungen runter gehen zu müssen. Man will ja auch, dass das Kind ein freier, selbstbestimmter Mensch sein darf. Es ist eine sehr schwierige Situation. Man will das Beste für sein Kind, merkt aber nicht, dass es tatsächlich das Falsche für das Kind ist. Und das bei Kindern, die aufgrund der Krise unter enormer psychischer Überlastung leiden und deshalb selber nicht mehr wissen wer sie eigentlich sind und was sie eigentlich wollen. Was sich auch in der Überlastung der Kinderpsychiatrien widerspiegelt

Haben Sie da nähere Informationen?

Von zwei Psychiatrien weiß ich es, dass sie übervoll von jungen, sich selbstverletzenden Mädchen sind, die total durch den Wind sind. Laut einem Pfleger gibt es inzwischen eine Triage in seinem Haus, sie nehmen keine Jungs mehr auf und Kinder müssen in der häuslichen Gewalt gelassen werden. Generell ist aus fachlicher Sicht zu sagen, Mädels verletzten sich tendenziell selber, ihre Aggression richtet sich aufgrund der Verwirrung nach innen. Die pubertierenden und verletzten Jungenseelen gehen nach außen. Die Aggressionsausbrüche in der Silvesternacht sind eine typische Folge.

Wie vorher bereits geschildert, ich habe immer mehr den Eindruck, das Ganze hat System. Der Staat züchtet sich gerade in dem von staatlicher Finanzierung komplett abhängigen Sozialsystem seine braven systemkonformen Mitarbeiter und hat gleichzeitig immer mehr Zugriff auf die Kinder, die er sich dann auch heranzüchten kann. Und da der Staat wir Bürger sind, finanzieren wir das Ganze noch durch unsere Steuerabgaben.

Wie es weitergeht, weiß ich zwar noch nicht, aber zu diesem System werde ich nicht weiter beitragen.

Dann wünsche ich Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Bildquelle


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