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Umstrittener Höchstrichter soll als Corona-Opfer 302.000 Euro kassiert haben

Published On: 13. Februar 2023 11:48

Um Michael Rami, Richter beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), gibt es nach einem Bericht auf Oe24 große Aufregung. Sein Höchstrichter-Amt soll unvereinbar mit seinem Job als Anwalt sein.

Anwalt der Kanzler-Ehefrau

Rami hat schon einmal für öffentliche Empörung gesorgt, als er für die Frau von ÖVP-Kanzler Karl Nehammer, Katharina, gegen hunderte Personen vorging, die einen Facebook-Eintrag geteilt hatten. Unzensuriert berichtete. Schon damals fragte man sich, ob dies kompatibel mit seinem Job beim VfGH ist. Danach überraschte Rami als Rechtsanwalt des Schauspielers Florian Teichtmeister mit der Aussage, die von diesem gehofrteten 58.000 Kinder-Missbrauchs-Fotos seien ein „rein digitales Delikt“.

Anwaltskanzlei als Corona-Opfer

Dem nicht genug, kam nun nach einem Bericht auf Oe24 unter dem Titel „Höchsrichter Rami casht 302.000 € Corona-Hilfe“ zutage, dass die Kanzlei des Verfassungsrichters, „Gheneff, Rami & Sommer“, in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 302.793 Euro an Staats-Hilfe für „Corona-Opfer“ bekommen haben soll. Abgesehen davon, dass man sich fragt, warum Anwälte zu Opfern der Corona-Krise zählen, könnte sich die Angelegenheit auch zu einer politischen Affäre ausweiten.

Rami prüft Agentur, die ihm Geld auszahlte

Der Grund: Als Höchstrichter soll Rami in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob die Abwicklung der staatlichen Corona-Förderung durch die COFAG rechtlich zulässig ist. 20 Verfahren sollen diesbezüglich anhängig sein.

Müsste Rami sich da nicht als befangen erklären? Wie kann das möglich sein, dass Rami als Verfassungsrichter jene Agentur prüfen soll, die ihm als Anwalt 302.793 Euro Corona-Hilfe ausbezahlt hat?

Keine Stellungnahme von Rami

Unzensuriert hat Rami per Mail um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Wir wollten wissen, ob die Höhe der Corona-Hilfe für die Kanzlei den Tatsachen entspricht, wie er die Hilfszahlung begründet und ob es stimmt, dass er als Höchstrichter Entscheidungen über eine Agentur treffen muss, die seiner Kanzlei die Hilfszahlung genehmigte. Als wir auf die erste Mail keine Antwort erhielten, versuchten wir es ein zweites Mal und baten, uns bis heute, Montag, 10.00 Uhr, eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Bis dato leider ohne Erfolg.

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