Urteil: Tierquäler von Hefenhofen auf freiem Fuß
„Der Tierquäler-Fall von Hefenhofen ist einer der brutalsten in der Schweiz. Doch Ulrich K. geht als freier Mann nach Hause, wie nebst anderen SRF berichtete. Obwohl der Landwirt seine Tiere zu Tode quälte, wurde er am 21. März vom Bezirksgericht Arbon in fast allen Anklagepunkten freigesprochen. Er erhält lediglich eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Nicht einmal ein Tätigkeitsverbot wurde verhängt. Schlimmer noch: Für die vermeintliche Verunglimpfung in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.“, berichtet die Publikation Hoch2.tv.