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Augeninfarkt als Folge der Corona-Impfung – BioNTech darf Kosten dem Steuerzahler in Rechnung stellen!“ can be rewritten in German as: „Augeninfarkt nach Corona-Impfung – BioNTech darf Kosten dem Steuerzahler in Rechnung stellen!

Published On: 25. April 2023 11:41

Augeninfarkt als Folge der Corona-Impfung – BioNTech darf Kosten dem Steuerzahler in Rechnung stellen!

Ein Mann aus Bayern hat nach einer Corona-Impfung einen Augeninfarkt erlitten. Die Kosten für die Behandlung in Höhe von 20.000 Euro soll nun der Steuerzahler tragen. Das Landgericht München hat entschieden, dass der Impfstoffhersteller BioNTech nicht für die Folgen der Impfung haftbar gemacht werden kann.

Der Mann hatte nach der Impfung eine Entzündung der Netzhaut entwickelt, die zu einem Augeninfarkt führte. Er musste mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden und ist nun auf einem Auge blind. Der Mann hatte daraufhin Klage gegen BioNTech eingereicht, da er der Meinung war, dass der Impfstoff für den Augeninfarkt verantwortlich sei.

Das Landgericht München hat jedoch entschieden, dass BioNTech nicht für die Folgen der Impfung haftbar gemacht werden kann. Der Impfstoffhersteller habe alle erforderlichen Tests und Studien durchgeführt und die Impfung sei sicher. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Augeninfarkt auch ohne Impfung aufgetreten wäre. Daher müsse der Steuerzahler für die Kosten der Behandlung aufkommen.

Impfkomplikationen und Haftung

Impfkomplikationen sind selten, können aber vorkommen. In Deutschland gibt es ein Impfschadengesetz, das regelt, wer für die Folgen einer Impfung haftet. Wenn eine Impfung zu gesundheitlichen Schäden führt, können Betroffene eine Entschädigung beantragen. Die Kosten werden dann von einer staatlichen Stelle übernommen.

Die Haftung für Impfschäden liegt jedoch nicht bei den Impfstoffherstellern, sondern beim Staat. Die Hersteller sind nur dann haftbar, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben oder der Impfstoff nicht den erforderlichen Standards entspricht. In der Regel sind Impfstoffhersteller jedoch von der Haftung ausgeschlossen.

Das Impfschadengesetz soll sicherstellen, dass Menschen sich impfen lassen, ohne Angst vor gesundheitlichen Schäden haben zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Impfungen in der Regel sicher sind und die Vorteile einer Impfung die Risiken bei weitem überwiegen.

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Augeninfarkt als Folge der Corona-Impfung – BioNTech darf Kosten dem Steuerzahler in Rechnung stellen!

Im Prozess wird die zen­trale Frage sein: War der Augeninfarkt von S. eine Folge der Impfung? Er sagt: Ja, BioNTech: Nein. Am 3. Juli startet am Landgericht in Rottweil der Prozess. Vor Gericht fordert der Anwalt für Impfgeschädigte eine Rente (bis 2000 Euro) und Schadenersatz. Die Höhe hängt vom Schweregrad der Schädigung ab. Der Journalist Hartmut Wagner schreibt den wohl mit Abstand längsten Impfschadens-Beitrag bei der Bild-Zeitung. Die Rede ist im Beitrag von „mutmaßlichen“ schweren Impfschäden. 180 von diesen mutmaßlich Geschädigten klagen nun gegen Impfstoff-Hersteller wie BioNTech, Moderna, AstraZeneca und J&J. Anwalt Joachim Cäsar-Preller (wir haben schon mehrfach berichtet) vertritt die Kläger. Im Beitrag handelt es sich um Dietmar S. Er ist verheiratet, hat zwei Söhne und wollte sich eigentlich

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