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Im Krieg mit Russland“ Keine Ermittlungen gegen Baerbock

Published On: 16. Mai 2023 15:21

“Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland” – Baerbocks informelle Kriegserklärung führt zu keinen Ermittlungen wegen “Friedensverrat”

Man erinnere sich zurück. Am 24. Januar sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne): „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“. Weltweit sorgte diese Äußerung für Aufsehen. Anfang Februar zeigte Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, dann die Außenministerin an. Es gehe um „Friedensverrat“ (Strafgesetzbuch § 80a).

Anwaltschaft lehnt Ermittlungen ab Tkp hat damals berichtet. Jetzt gibt es eine Antwort der Generalbundesanwaltschaft. Es werden keine Ermittlungen gegen Baerbock aufgenommen. Köbele legte am Dienstag dagegen Beschwerde ein.

Generalbundesanwaltschaft argumentiert mit dem Völkerrecht

Dabei argumentiert die Generalbundesanwaltschaft mit dem Völkerrecht. Demnach sei klar, „wer Aggressor und wer Opfer“ sei, berichtet die Zeitung der DKP. Deshalb gebe es keinen Anlass, Ermittlungen gegen die Außenministerin aufzunehmen. Es bestehe „kein Anfangsverdacht“.

Baerbock kommt also mit der „informellen Kriegserklärung“ davon. Eine „sehr merkwürdige Begründung“, so Köbele. In einer ausführlichen juristischen Beschwerde argumentiert Köbele nun, dass die Verfügung viel zu kurz greife.

Köbele legt Beschwerde ein

Auch wenn er sich keine Illusionen macht. Hier ein kurzer Auszug aus der Beschwerde: „In einem obiter dictum ist in der Verfügung davon die Rede, der besagten Äußerung der Außenministerin fehle der „anstachelnde Charakter“. Für eine Darstellung des Unterschiedes zwischen „Anstacheln“ und „Aufstacheln“ (sowohl § 80a StGB wie auch § 13 VStGB sprechen allein von „Aufstacheln“) ist hier kein Platz, ein Streit hierüber ist müßig. Entscheidend ist, was das Tatbestandsmerkmal tatsächlich aussagen soll.“ Die ganze Beschwerde kann hier gelesen werden.

Diese Woche kommentierte Köbele auch noch per Video die Causa

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„Im Krieg mit Russland“ – Keine Ermittlungen gegen Baerbock

“Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland” – die informelle Kriegserklärung Baerbocks führt zu keinen Ermittlungen wegen “Friedensverrat”.  Man erinnere sich zurück. Am 24. Januar sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne): „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“. Weltweit sorgte diese Äußerung für Aufsehen. Anfang Februar zeigte Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, dann die Außenministerin an. Es gehe um „Friedensverrat“ (Strafgesetzbuch § 80a). Anwaltschaft lehnt Ermittlungen ab Tkp hat damals berichtet. Jetzt gibt es eine Antwort der Generalbundesanwaltschaft. Es werden keine Ermittlungen gegen Baerbock aufgenommen. Köbele legte am Dienstag dagegen Beschwerde ein. Dabei argumentiert die Generalbundesanwaltschaft mit dem Völkerrecht. Demnach sei klar, „wer Aggressor und wer Opfer“ sei, berichtet die Zeitung der DKP. Deshalb gebe es keinen Anlass, Ermittlungen gegen die Außenministerin aufzunehmen.

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