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Aenderungen beim Pickerl

Published On: 22. Mai 2023 15:12

WIEN, 11. Mai. /ÖAMTC/. Ab dem 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. “Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl”, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Die Änderungen beim Pickerl sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz. Der QR-Code ermöglicht es jedem, das Gutachten einfach und schnell abzurufen und zu überprüfen. Gleichzeitig wird der Datenschutz gewahrt, da die Verweigerung des Auslesens der Verbrauchsdaten möglich ist. Es ist wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte informiert sind und diese auch aktiv einfordern.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren immer mehr Einzug in unser Leben gehalten. Auch im Bereich der Fahrzeugüberprüfung ist sie nicht mehr wegzudenken. Die Einführung des QR-Codes auf dem §57a Gutachten ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Es ist zu hoffen, dass weitere Maßnahmen folgen werden, um den Prozess der Fahrzeugüberprüfung noch einfacher und transparenter zu gestalten.

H2: Fazit
Die Änderungen beim Pickerl sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz. Der QR-Code ermöglicht es jedem, das Gutachten einfach und schnell abzurufen und zu überprüfen. Gleichzeitig wird der Datenschutz gewahrt, da die Verweigerung des Auslesens der Verbrauchsdaten möglich ist. Es ist wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte informiert sind und diese auch aktiv einfordern. Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren immer mehr Einzug in unser Leben gehalten. Auch im Bereich der Fahrzeugüberprüfung ist sie nicht mehr wegzudenken. Die Einführung des QR-Codes auf dem §57a Gutachten ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Es ist zu hoffen, dass weitere Maßnahmen folgen werden, um den Prozess der Fahrzeugüberprüfung noch einfacher und transparenter zu gestalten

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Änderungen beim “Pickerl”

WIEN, 11. Mai. /ÖAMTC/. Seit 2. Februar 2023 gibt es Änderungen beim so genannten Pickerl: Das §57a Gutachten wird auf ein neues einheitliches Layout gebracht und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird. Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Verweigerung der Datenauslese möglich Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern. Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. “Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl”, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar. Quelle: https://www.oeamtc.at/news/aenderungen-beim-pickerl-57327057 Lesen Sie weiter DEMOKRATIE Jetzt! – „Meilensteine” Österreichischer Demokratie Monitor 2022: Nur mehr 34% mit politischem

Details zu Änderungen beim “Pickerl”

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