Beamte Ja aber doch nicht fur alles
Unsere Beamten: Mal beneidet, mal verspottet
Ohne staatliche Beamtenschaft geht es nicht. Aber brauchen wir so viele? Schon Carl Ludwig Börne (1786 bis 1837) wusste, dass man „ohne Witz nicht auf die Menschen wirken kann“. Also, kennen Sie den? Woran merkt man, wenn Beamte streiken? Daran, dass alles viel schneller und besser funktioniert! – Daraus wird vorerst nichts. Beamte dürfen auch zukünftig nicht streiken, das entschied schon vor Jahren das Bundesverfassungsgericht.
Die Richter wiesen damit die Klage von vier beamteten Lehrern zurück. Diese hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, könne man deshalb nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern allenfalls den „hoheitlich Tätigen“, also etwa Polizisten, Richtern und Soldaten. Dem erteilten die Karlsruher Richter eine Absage: Lehrer dürften schon allein deshalb nicht streiken, weil das Bildungssystem einen hohen Stellenwert habe. Schließlich würden auch nicht alle Gewerkschaftstätigkeiten verboten, sondern nur das Streiken.
Warum aber sollen Abteilungsleiter in der städtischen Personalabteilung oder Sachbearbeiter am kommunalen Bauhof eigentlich nicht streiken
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Beamte? Ja, aber doch nicht für alles!
Unsere Beamten: Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: ohne staatliche Beamtenschaft geht es nicht. Aber brauchen wir so viele? Schon Carl Ludwig Börne (1786 bis 1837) wusste, dass man „ohne Witz nicht auf die Menschen wirken kann“. Also, kennen Sie den? Woran merkt man, wenn Beamte streiken? Daran, dass alles viel schneller und besser funktioniert! – Daraus wird vorerst nichts. Beamte dürfen auch zukünftig nicht streiken, das entschied schon vor Jahren das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen damit die Klage von vier beamteten Lehrern zurück. Diese hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, könne man deshalb nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern allenfalls den „hoheitlich Tätigen“, also etwa Polizisten, Richtern und Soldaten. Dem
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