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Bei Google: Furs Recht auf Vergessenwerden muss man Fehler nachweisen

Published On: 24. Mai 2023 6:24

Google-Nutzer haben Recht auf Vergessenwerden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Menschen das Recht haben, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Doch müssen sie „relevante und hinreichende Nachweise“ vorlegen, dass die darin enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind. Die Betreiber der Suchmaschinen sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und Treffer mit möglicherweise falschen Angaben aus den Listen zu nehmen oder gar auf die Betroffenen zuzugehen.

Aufwand muss angemessen sein

Der Aufwand, den Betroffene für den Nachweis fehlerhafter Angaben betreiben müssen, soll laut dem Vorsitzenden Richter des sechsten Zivilsenats am BGH, Stephan Seiters, angemessen sein. Was das genau bedeutet und wann Belege relevant und hinreichend genug sind, müsse allerdings für jeden Einzelfall geprüft werden. Eine Grundvoraussetzung ist darüber hinaus, dass in einem beanstandeten Text überhaupt personenbezogene Daten auftauchen.

Recht am eigenen Bild

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzbranche, das sich im Internet verleumdet sah. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Eine US-amerikanische Internetseite hatte die Texte veröffentlicht. Deren Betreiberin war wiederum Vorwürfen ausgesetzt, sie lanciere gezielt negative Berichte, um die Betroffenen damit zu erpressen. Der BGH stützte die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts und wies die Revision der Kläger weitgehend zurück. Er gab ihnen aber in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen – sogenannte Vorschaubilder („Thumbnails“).

Ohne Zusammenhang, nur für sich genommen, seien die Fotos nicht aussagekräftig, erläuterte Richter Seiters bei der Verkündung. Hier überwiege das Recht am eigenen Bild – auch wenn man mit einem Klick auf die Seite mit den entsprechenden Texten komme. Das Anzeigen solcher Vorschaubilder sei daher nicht gerechtfertigt gewesen.

Wenn Informationen der Wahrheit entsprächen, sei die Veröffentlichung ohnehin hinzunehmen, führte Seiters weiter aus. Nichts anderes gelte dann auch für Fotos, die mit dem Text publiziert worden seien.

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Bei Google: Fürs „Recht auf Vergessenwerden“ muss man Fehler nachweisen

Wann haben Google-Nutzer ein Recht auf Vergessenwerden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof.Foto: Uli Deck/dpa Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Über die Grenzen in Bezug auf Trefferlisten von Suchmaschinen hat nun der BGH entschieden. Im Internet vergessen zu werden, ist ganz schön schwer. Zwar können sich Menschen zum Beispiel dagegen wehren, dass Suchmaschinen wie Google bei den Treffern fragwürdige Artikel über sie anzeigen. Doch müssen sie „relevante und hinreichende Nachweise“ vorlegen dafür, dass die darin enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind – oder zumindest ein für den gesamten Inhalt „nicht unbedeutender Teil“. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Betreiber der Suchmaschinen sind indes

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