Duell um Meinungsfreiheit Van der Bellen blamiert sich bei Prozess gegen Journalisten
Journalist freigesprochen: Meinungsfreiheit für alternative Medien
Der Journalist Florian Machl, Betreiber des freien Mediums Report24, wurde am Mittwoch am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hat.
Der Medienprozess hatte schon im Vorfeld für große Aufregung gesorgt. Schließlich ging es um die Meinungsfreiheit für Journalisten, die, wenn sie für ein alternatives Medium schreiben und die Politik kritisch betrachten, offenbar gleich vom höchsten Repräsentanten der Republik juristisch verfolgt werden.
Vor dem Landesgericht Linz wurde Florian Machl von einer Menschenmenge für seinen Freispruch gefeiert. Der Angeklagte hatte sich von vornherein nicht schuldig bekannt und auf die Pressefreiheit verwiesen.
Keine Diffamierung: Wertung zulässig
Florian Machl hat sich nach Auffassung von Alexander Van der Bellen der üblen Nachrede schuldig gemacht, weil er nach einem Besuch des Bundespräsidenten in einem Wirtshaus, wo dieser die Sperrstunde nicht eingehalten haben soll, Van der Bellen als einen Mann, „der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt“ bezeichnet hatte. Der Richter kam zu dem Schluss, dass diese Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle.
FPÖ-Verfassungssprecherin: Bundespräsident hat sich blamiert
Auf das Urteil reagierte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst prompt. Sie meinte in einer Aussendung: Der Bundespräsident hat sich mit der willkürlichen juristischen Verfolgung eines Journalisten bis auf die Knochen blamiert.
Dennoch bliebe Machl auf den Kosten seiner Verteidigung sitzen, weil Van der Bellen sein „Sonderverfolgungsrecht“ nach § 117 StGB genutzt habe, während jeder einfache Bürger das Kostenrisiko selbst tragen müsse, wenn er jemand anderen wegen angeblicher üblen Nachrede vor Gericht bringen wolle, so Fürst.
Verstoß gegen Menschenrechte?
Die FPÖ-Abgeordnete forderte den Bundespräsidenten daher auf, den betroffenen Journalisten zu entschädigen, „aber aus eigener Tasche und nicht auf Steuerzahlerkosten“. Fürst vermutet auch einen Verstoß gegen die Menschenrechte, da Van der Bellen allem Anschein nach nicht auf sachlicher Grundlage entscheidet, wen er verfolgen lässt und wen nicht
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Duell um Meinungsfreiheit: Van der Bellen blamiert sich bei Prozess gegen Journalisten
Der Betreiber des freien Mediums Report24, der Journalist Florian Machl, ist heute, Mittwoch, am Landesgericht Linz vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hat. Verfolgung von kritischen Journalisten Der Medienprozess hatte schon im Vorfeld für große Aufregung gesorgt. Schließlich ging es um die Meinungsfreiheit für Journalisten, die, wenn sie für ein alternatives Medium schreiben und die Politik kritisch betrachten, offenbar gleich vom höchsten Repräsentanten der Republik juristisch verfolgt werden. Vor dem Landesgericht Linz wurde Florian Machl von einer Menschenmenge für seinen Freispruch gefeiert. © Alois Endl Keine Diffamierung Florian Machl hat sich nach Auffassung von Alexander Van der Bellen der üblen Nachrede schuldig gemacht, weil
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