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Kurzer Prozess Freispruch fur Journalisten Florian Machl

Published On: 24. Mai 2023 15:46

Nachrichtenartikel: Florian Machl freigesprochen

Nach rund eineinhalb Stunden stand fest: Florian Machl ist „nicht schuldig“. Sein Aussagen über Bundespräsident Van der Bellen sind durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt und keine üble Nachrede. Florian Machl hatte in einem offenen Brief, der auf Report24.news veröffentlicht wurde, Bundespräsidenten Alexander van der Bellen „einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt“ genannt. Er bezeichnete ihn als „jemanden, der für ein System stehe, das mit einer offenen Unterstützung eines Krieges in Zusammenhang stehe. Der Bundespräsident lache gönnerhaft vom Foto während die Energiebetriebe alleinerziehenden Müttern den Exekutor nach Hause schicken würden.“ All dieses führte zum Vorwurf der üblen Nachrede und Klage – weitere Hintergründe im Interview mit Florian Machl  – die allerdings jetzt abgeschmettert wurde. Ein kurzer Bericht zum kurzen Prozess.

Das Urteil: Werturteile sind legitim

Der Richter am Landgericht Linz erklärte in seiner ausführlichen Begründung, dass Werturteile legitim sind, sofern kein Wertungsexzess vorliegt. Er nannte die Aussage von Florian Machl  zwar polemisch, sah sie aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wies er auf den Präzenzfall des früheren Bundespräsidenten Fischer hin, der seine Unterschrift unter ein Gesetz aufgrund inhaltlicher Fehler verweigert hatte. Er bezog sich in seiner Begründung mehrfach auf die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierte Meinungsfreiheit. Ein Werturteil über eine Amtshandlung zu fällen, Kritik und Bewertung der Amtsführung muss einem Journalisten erlaubt sein. Das Amt der Bundespräsidenten steht für das System. Der Bundespräsident ist dessen Symbolfigur. Eine Kritik am System stelle per se keinen Angriff auf die Person dar, die das Amt ausführt. Dass Politiker, die ein Amt in der Öffentlichkeit führen, sich auch öffentlicher Kritik stellen und dabei mehr gefallen lassen müssen als normale Bürger, war ein weiterer Teil der Begründung. Auch der Begriff „gönnerhaft“ gegenüber Herrn Van der Bellen sei zwar ein Werturteil aber eben auch Teil einer berechtigten Kritik. In dem Vorwurf „Spaltung der Gesellschaft“ konnte der Richter ebenfalls keine Beleidigung erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann noch weitere Rechtsmittel einlegen.

Beobachtungen aus dem Landgericht

Mit diesem Ausgang habe ich zugegebenermaßen nicht gerechnet. Die Stimmung im Gerichtssaal war von Anfang an bestenfalls frostig. Der viel zu kleine Raum war für 18 Zuhörer ausgelegt, mit ein paar Stühlen, konnten vielleicht 30 Interessierte teilnehmen. Wer keinen Sitzplatz fand, musste den Raum verlassen. Stehen war eben so wenig erlaubt wie ein einfaches Lachen, Zuhörer durften sitzend zuhören, ansonsten wurden sie des Raumes verwiesen. Zwei Stockwerke tiefer stand übrigens ein großer Raum zu Verfügung, der sicher auch den mindestens 50 weiteren Interessierten Platz geboten, die vor der Tür warten mussten.Auch MFG-Abgeordnete wurde, soweit ich das mitbekam, der Zutritt verwehrt. Ich wurde – dank meines Presse-Ausweises – gerade noch reingelassen. Nach den üblichen Formalien eröffnete der Staatsanwalt, gefolgt vom Rechtsanwalt. Beeindruckt hat mich persönlich die inhaltliche Argumentation des Verteidigers RA Schmidauer. Dieser belegte u.a., dass „die Verfassung mit Füßen treten“, eine in der österreichischen Politik bei allen Parteien gängige Redewendung sei, was er mit entsprechenden Quellen belegen konnte. Bundespräsident Van der Bellen hat sich wohl nicht mehr daran erinnert, dass er ebendiese Redewendung als Pressesprecher der Grünen in einer Presseaussendung im Jahr 2006 selbst verwendet hat. Machl bestätigte, dass er diese Aussagen gemacht habe, sah sich aber als unschuldig an, da ihm diese Aussagen als Journalist in Form eines Kommentars zustehen. Der Richter hinterfragte verschiedene Aussagen des Anwalts bzw. von Florian Machl sehr kritisch jedoch sachlich. Als positiv empfand ich die einleitende Bestätigung des Staatsanwaltes im Rahmen des Abschlussplädoyers, dass man nicht die Absicht habe, gegen die Presse- und Meinungsfreiheit vorzugehen, auch und gerade in dieser schwierigen Zeit nicht. Was mich dann aber überraschte  war seine Aussage, dass ihm nicht sicher bekannt sein, dass ausländisches Militär durch Österreich fahre. Mich hat diese Tatsache 2014 oder 2015 erstmals überrascht, als seinerzeit H.C. Strache Bilder von Militärtransporten verbreitete. Bis zu diesem Zeitpunkt glaubte ich noch, in einem wirklich neutralen Land zu leben. Aber gut. Durch diese Verhandlung ist der Staatsanwalt nun ebenfalls über diese Tatsache informiert und hat die Chance, weitere Informationen einzuholen. In seinem Schlussplädoyer zitierte RA Schmidauer erneut den Bundespräsidenten aus einer seiner Reden zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai. „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein Fundament unserer Demokratie, ein Fundament unseres Rechtsstaats. Jahrhunderte lang wurde für diese Freiheit gekämpft. Ohne die Kontrollfunktion von Medien ist unsere moderne liberale Demokratie nicht denkbar. Es gehört zu den ureigensten Aufgaben von Journalistinnen und Journalisten, Mächtige in Politik und Wirtschaft kritisch zu hinterfragen. Die gut abgesicherte Information, der gut recherchierte Hintergrund, der fundiert argumentierte Kommentar – all dies sind zentrale Aufgaben von Medien“. Ich gehe davon aus, dass in Anbetracht dieser Aussagen, Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit dem Urteil einverstanden ist. Florian Machl und sein Anwalt wurden mach dem Urteil von allen Wartenden vor dem Landesgericht lautstark beklatscht. Es ist allerdings noch kein Grund zu feiern. Im Fall von Professor Sucharit Bhakdi wurden ja kurz nach seinem Freispruch bereits Rechtsmittel eingelegt. Auf jeden Fall ist der heutige Tag zumindest ein Etappensieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Warten wir es ab!

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Kurzer Prozess: Freispruch für Journalisten Florian Machl

Nach rund eineinhalb Stunden stand fest: Florian Machl ist „nicht schuldig“. Sein Aussagen über Bundespräsident Van der Bellen sind durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt und keine üble Nachrede. Florian Machl hatte in einem offenen Brief, der auf Report24.news veröffentlicht wurde, Bundespräsidenten Alexander van der Bellen „einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt“ genannt. Er bezeichnete ihn als „jemanden, der für ein System stehe, das mit einer offenen Unterstützung eines Krieges in Zusammenhang stehe. Der Bundespräsident lache gönnerhaft vom Foto während die Energiebetriebe alleinerziehenden Müttern den Exekutor nach Hause schicken würden.“ All dieses führte zum Vorwurf der üblen Nachrede und Klage – weitere Hintergründe im Interview mit Florian Machl  – die allerdings jetzt

Details zu Kurzer Prozess: Freispruch für Journalisten Florian Machl

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