Transfrau in Daenemark muss ihre Strafe in Maennergefaengnis absitzen
Dänemark: Trans-Frau muss Strafe in Männergefängnis absitzen
Das Landgericht von Ostdänemark hat entschieden, dass eine Trans-Frau ihre Strafe in einem Männergefängnis absitzen muss, obwohl sie ihr juristisches Geschlecht von männlich auf weiblich geändert hat. Die 62-jährige Gefangene sitzt unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung im Gefängnis. Sie hatte 2015 während ihrer Haftstrafe ihr juristisches Geschlecht ändern lassen, sich aber bislang keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen.
Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar, wenn Leibesvisitationen und die Abgabe von Urin von Männern durchgeführt würden. Das Recht beziehe sich auf das „biologische Geschlecht“ eines Menschen. Dem dänischen Recht zufolge müssen Leibesvisitationen im Gefängnis von einer Person desselben Geschlechts ausgeführt werden. Das Gericht urteilte zudem, dass die Unterbringung der Klägerin in einer Einheit für Männer ihre Rechte nicht verletze, weil es nicht um eine Missachtung ihres juristischen Geschlechts gehe. Vielmehr gehe es um Sicherheitsgründe.
Kein Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug
Das Gericht urteilte, dass die Gefangene ansonsten „ein nicht unwesentliches Sicherheitsrisiko für die weiblichen Insassinnen“ wäre. Die Unterbringung in einer Einheit für Männer sei daher notwendig. Die Klägerin hatte argumentiert, dass sie aufgrund ihrer Trans-Identität in einem Männergefängnis diskriminiert werde. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück.
Transgender-Rechte in Dänemark
In Dänemark haben Transgender-Personen das Recht, ihr juristisches Geschlecht zu ändern, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen zu müssen. Allerdings gibt es in Bezug auf die Unterbringung im Gefängnis noch keine einheitliche Regelung. Das Urteil des Landgerichts von Ostdänemark könnte wegweisend für zukünftige Entscheidungen sein
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Trans-Frau in Dänemark muss ihre Strafe in Männergefängnis absitzen
GefängnisFoto: über dts Nachrichtenagentur Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar. In Dänemark muss eine Trans-Frau ihre Strafe in einem Männergefängnis absitzen, obwohl sie ihr juristisches Geschlecht von männlich auf weiblich geändert hat. Das Landgericht von Ostdänemark urteilte am Mittwoch, dass die Gefangene ansonsten „ein nicht unwesentliches Sicherheitsrisiko für die weiblichen Insassinnen“ wäre. Die 62-Jährige sitzt unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung im Gefängnis. Sie hatte 2015 während ihrer Haftstrafe ihr juristisches Geschlecht ändern lassen, sich aber bislang keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar, wenn Leibesvisitationen und die Abgabe von Urin von Männern durchgeführt würden. Das Recht beziehe sich auf das „biologische Geschlecht“ eines
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