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VdB klagte Freispruch Sager dass er Verfassung mit Füßen tritt war erlaubt

Published On: 24. Mai 2023 21:54

Journalist freigesprochen: Vorwurf der üblen Nachrede gegen Bundespräsidenten

Ein Chefredakteur eines Online-Mediums, der kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen eingestellt ist, musste sich heute vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen übler Nachrede bezichtigt zu haben. Der Journalist hatte im vergangenen Herbst den Bundespräsidenten als „Ein Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt“ bezeichnet.

Van der Bellen klagte daraufhin den Journalisten an. Der Angeklagte plädierte auf „nicht schuldig“ und berief sich auf die Pressefreiheit. Das Gericht gab ihm recht und sprach ihn frei. Der Freispruch ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Polizeiaufgebot wegen drohender Eskalation

Der Prozess sorgte für ein Großaufgebot der Polizei, da nicht alle Zuschauer in den Saal passten. Einige von ihnen drohten damit, das Gebäude zu stürmen. Der Angeklagte hatte offenbar über soziale Medien seinen „Fan-Club“ mobilisiert, um zum Termin zu erscheinen. Aus Sicherheitsgründen durften jedoch nicht mehr als 40 Personen in den Verhandlungssaal. Die alarmierte Polizei musste jedoch nicht einschreiten, da sich die Aufregung schnell legte.

Pressefreiheit als Grundlage des Freispruchs

Der Freispruch des Journalisten beruhte auf der Pressefreiheit, die es ihm erlaubte, seine Meinung frei zu äußern. Die Aussage des Angeklagten wurde als zulässige Meinungsäußerung gewertet und nicht als üble Nachrede. Der Fall zeigt, wie wichtig die Pressefreiheit als Grundlage der Demokratie ist und wie sie dazu beiträgt, eine offene und freie Gesellschaft zu erhalten

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VdB klagte: Freispruch! Sager, dass er Verfassung mit Füßen tritt, war erlaubt

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