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Erfolge bei Gericht fur Maßnahmen- und Impf-Kritiker hauften sich auch bei Gelben Impfstern

Published On: 26. Mai 2023 8:21

Freispruch für Kritik am „Gelben Impfstern“

In jüngster Zeit werden bei Gericht Urteile gefällt, die vor einem Jahr noch eher unwahrscheinlich waren. Diese Woche wurde der Wissenschaftler Professor Sucharit Bhakdi von einem völlig lächerlichen Vorwurf der „Verhetzung“ freigesprochen. Der Journalist Florian Machl darf sehr wohl sagen, dass der österreichische Bundespräsident die Verfassung mit Füßen getreten hat, was dieser übrigens mittlerweile mit der Neutralität noch intensiver und öfter tut.

Wie Professor Stefan Homburg auf Twitter berichtet, gab es nun auch einen Freispruch für das Tragen eines „Gelben Impfsterns“. Immerhin gibt es dafür einen Freispruch, für Hetze und Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Ungeimpfte gab es aber bisher noch keine juristischen Verfolgungshandlungen.

Israelische Demonstrationen mit „Gelben Impfsternen“

Gelbe Impfsterne wurden übrigens auch in Israel bei Demonstrationen getragen, wie die Jerusalem Post im Februar 2021 in Bildern zeigte. Doch zurück nach Deutschland. Professor Homburg berichtet in einem Tweet vom Prozess aus dem Urteil: „Freispruch für ‚Gelben Impfstern‘. Anhänger von Impfpflicht und 3G/2G wollen ihre Taten gern relativieren, indem sie Kritik als ‚Volksverhetzung‘ anzeigen. Vergebens: Scharfe Kritik an Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit durch experimentelle Gentherapien ist erlaubt.“

Verfahrensgang des „Gelben Impfsterns“

Da mir die Urteile vollständig vorliegen, darf ich den Verfahrensgang kurz skizzieren: Ein Einzelrichter am Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten 2021 zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil dieser u. a. einen gelben Judenstern mit der Aufschrift „Nicht geimpft“ und dem Text „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen“ verwendete. Der Angeklagte hat jüdische Vorjahren und ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

In der Berufung hob das Landgericht Berlin dieses Urteil im Jahre 2022 auf und sprach den Angeklagten frei, weil seine Äußerungen nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Insbesondere hätte der Angeklagte nicht zu Gewalt aufgerufen. Zielpersonen einer Impfpflicht dürften sich durchaus als Opfer einer Menschenjagd darstellen.

In der Revision bestätigte das Kammergericht Berlin den Freispruch. So lange kein Gewaltaufruf erkennbar sei, dürfe die Meinungsfreiheit nicht über § 130 StGB ausgehebelt werden

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Erfolge bei Gericht für Maßnahmen- und Impf-Kritiker häufen sich – auch bei “Gelben Impfstern”

Jüngst bei Gericht werden Urteile gefällt, die vor einem Jahr so noch eher unwahrscheinlich waren. Diese Woche wurde der Wissenschaftler Professor Sucharit Bhakdi von einem völlig lächerlichen Vorwurf der „Verhetzung“ freigesprochen. Der Journalist Florian Machl darf sehr wohl sagen, dass der österreichische Bundespräsident die Verfassung mit Füßen getreten hat, was dieser übrigens mittlerweile mit der Neutralität noch intensiver und öfter tut. Wie Professor Stefan Homburg auf Twitter berichtet gab es nun auch einen Freispruch für das Tragen eines „Gelben Impfsterns“. Immerhin gibt es dafür einen Freispruch, für Hetze und Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Ungeimpfte, gab es aber bisher noch keine juristischen Verfolgungshandlungen, wie zum Beispiel hier: Gelbe Impfsterne wurden übrigens auch in Israel bei Demonstrationen getragen, wie die Jerusalem Post

Details zu Erfolge bei Gericht für Maßnahmen- und Impf-Kritiker häufen sich – auch bei “Gelben Impfstern”

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