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Kriminell und nicht strafmündig Ein Kind mordet und dann

Published On: 27. Mai 2023 15:47

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig, das ist allgemein bekannt. Doch wie mit Kindern umgegangen wird, die eine Straftat begangen haben, ist vielen unklar. Die Zahl der Kinder unter 14 Jahren, die Straftaten begehen, steigt, darunter sind viele Gewaltverbrechen und sogar Mord und Vergewaltigungen. Doch was passiert mit diesen Kindern, nachdem sie solche Straftaten begangen haben?

Gemäß dem Strafgesetzbuch Paragraf 19 sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig, es gibt demnach keine rechtlichen Konsequenzen und auch keine Inhaftierung möglich. Wenn ein Kind eine Straftat begeht und die Polizei es aufgreift, muss es von seinen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Kann niemand erreicht werden, übergibt die Polizei das Kind zu dessen Wohl beziehungsweise Schutz vorübergehend dem Jugendamt. Obwohl Kinder nicht strafmündig sind, erstatte die Polizei bei rechtswidrigen Taten Anzeige, um das Kind bei einer Anhörung mit den Tatvorwürfen zu konfrontieren und somit „Verhaltensänderungen“ zu bewirken.

Wird ein Kind vor Gericht geladen, geschieht dies laut „Polizei für dich“ immer über den Erziehungsberechtigten oder den gesetzlichen Vertreter, da ein Kind kein „verantwortlicher Beschuldigter“ sein könne. Nach der Anhörung vor dem Jugendgericht schalten sich „in der Regel“ die Jugendämter ein. Laut Polizeiberaterin Christiane Honer müssen die Gewalttaten dann „aufgearbeitet“ werden. Zumeist würden die Betroffenen dafür aus den Familien genommen, betreut und in „anderen Familien oder Kliniken oder so“ untergebracht.

Die Maßnahmen, die der Staat nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Betracht zieht, wenn ein „erhebliches und wiederholtes delinquentes Verhalten von strafunmündigen Kindern“ stattfindet, sind: Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt, Unterbringung des Kindes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus oder in einer geschlossenen Abteilung eines Heims oder eines solchen Krankenhauses, Anordnung der Inanspruchnahme einer kinderpsychiatrischen Behandlung, Anordnung von Kontakt- und Näherungsverbote zu strafmündigen Delinquenten, Gebote, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Welche dieser Maßnahmen nach dem Jugendgesetzbuch getroffen wird, sei davon abhängig, welche Maßnahme aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft „erzieherisch erforderlich und sinnvoll“ seien.

Antigewalt-Programme und Prävention

Im Gespräch mit den Behörden wirkt es nicht so, als sähen diese in den steigenden Zahlen gewalttätiger Kinder ein Problem. Trotzdem überarbeite und entwickle die „Fachdienststelle für Prävention und Jugenddelinquenz“ derzeit mit der „Behörde für Schule und Berufsbildung“ das Konzept „Handeln gegen Jugendgewalt“. Zurzeit gibt es bereits unzählige Antigewalt-Programme, die an Schulen oder über Vereine angeboten werden. Doch die Zahlen zeigen, dass die Zahl tatverdächtiger Kinder unter 14 Jahren von 2020 bis zum letzten Jahr fast um die Hälfte zugenommen hat.

Das Bundesministerium für Jugend und Familie (BMFSFJ) schreibt auf ihrer Internetseite stolz: „Die Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten 20 Jahren qualitativ und quantitativ erheblich weiterentwickelt.“ Gleichzeitig geben sie aber auch zu, dass in Deutschland nur wenige hochwertige Evaluationsstudien vorlägen, die zeigen, welche Programme tatsächlich wirksam seien. Allgemein sei die Prävention aber Ländersache.

Fazit

Deutlich wird jedenfalls, dass Kinder nach einer Straftat nicht vorrangig bestraft, sondern erzogen werden sollen. Die Maßnahmen, die der Staat ergreift, sind abhängig von der Einschätzung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Die steigenden Zahlen gewalttätiger Kinder zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen und Antigewalt-Programme nicht ausreichend sind. Es bleibt abzuwarten, ob die Überarbeitung des Konzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ zu einer Verbesserung der Situation führen wird

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Kriminell und nicht strafmündig: Ein Kind mordet – und dann?

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Das weiß eigentlich jeder. Aber so wirklich sicher, wie mit Kindern umgegangen wird, die eine Straftat begangen haben, ist sich kaum jemand. TE wollte Klarheit, durfte sich aber eher Beschönigungen anhören. IMAGO / IPON Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Die Zahl der Kinder unter 14 Jahren, die Straftaten begehen, steigt, wie TE bereits berichtete. Darunter sind viele Gewaltverbrechen und sogar Mord und Vergewaltigungen. Wir haben uns gefragt: Was passiert mit Kindern, nachdem sie solche Straftaten begehen? Immerhin besagt das Strafgesetzbuch Paragraf 19: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Für Kinder unter 14 Jahren gibt es demnach keine rechtlichen Konsequenzen, also ist auch keine Inhaftierung möglich.

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