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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und seine Rolle fur die NATO

Published On: 1. Juni 2023 7:45

Von Maria Müller

Der Verdacht auf das Zusammenwirken von internationalen „Menschenrechts“-Gerichten mit der NATO-Politik verdichtet sich. Das anfängliche Vertrauen in eine friedensstiftende Rolle solcher Gerichte hat einer wachsenden Skepsis und Kritik Platz gemacht. Besonders der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) erfüllt schon seit Ende des Kalten Krieges Aufgaben im Rahmen der NATO-Osterweiterung und der militärischen Angriffe auf rohstoffreiche Länder im Nahen Osten. Man denke etwa an den Jugoslawienkrieg und die Bombardierung von Belgrad, an die Überfälle auf den Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien, an die vom Westen angestifteten Bürgerkriege in Afrika … fast immer ist auch der IStGH mit dabei, um seinen Part für das Narrativ zu übernehmen. Die in den Mainstream-Medien diffamierten „feindlichen“ Anführer der attackierten Staaten – grausame Bösewichte bzw. gewählte Präsidenten – sollen nach Den Haag verbracht und verurteilt werden. Eine Art zivilisatorische Inszenierung für die Öffentlichkeit, denn „Justiz“ klingt nach Wertesystem. Hinter dem Spektakel verblassen die massenhaften Kriegsverbrechen der US- und NATO-Truppen. Gab es in Den Haag ein Urteil wegen des Einsatzes von Geschossen mit abgereichertem Uran im Kosovo? Wegen der Bombardierung der Zivilbevölkerung in Bagdad? Oder jetzt gegen Donezk und Lugansk? Eine einzige kritische Stellungnahme wegen der britischen Uranmunition für die Ukraine?

Laut Artikel 2 und 3 der Satzung des IStGH ist der „Einsatz giftiger Waffen oder anderer Waffen, die darauf ausgelegt sind, unnötiges Leid zu verursachen“ verboten. Ebenso verboten sind im Artikel 10 der „Angriff oder die Bombardierung wehrloser Städte, Dörfer, Wohnhäuser oder Gebäude, mit welchen Mitteln auch immer“. Das alles führt die ukrainische Armee aber seit 2014 täglich gegen „ihre eigene“ Zivilbevölkerung im Donbass durch, mit Tausenden von Opfern, darunter viele Kinder, aber ohne Kommentar aus Den Haag.

Ein geheimer Haftbefehl zur Gefangennahme des russischen Präsidenten

Am 17. März übernahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag direkt eine Rolle, die passgenau in die militärischen Aktionen Kiews und Washingtons integriert ist: den Präsidenten der Russischen Föderation und damit den Oberbefehlshaber der Armee Russlands mit einem – ursprünglich geheimen – Haftbefehl „auszuschalten“.

Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der gesamte Vorgang als Kriegslist gegen das russische Staatsoberhaupt. Wie in der Begründung der Haftbefehle (auch gegen die russische Kinderschutzbeauftragte) steht, sollten sie ursprünglich GEHEIM bleiben. Zitat:

„Die Kammer vertrat die Auffassung, dass die Haftbefehle zum Schutz von Opfern und Zeugen sowie zur Sicherung der Ermittlungen geheim seien.“

Man wollte dem russischen Präsidenten offenbar auch noch eine Falle stellen. Er sollte ahnungslos ins Ausland reisen, um ihn dort hinterrücks festnehmen zu können. Die Unterzeichnerstaaten des Römischen Vertrages für die Schaffung des IStGH wären dazu verpflichtet gewesen.

Erst in einer späteren Etappe des „Untersuchungsverfahrens“ hat sich das Gericht dann doch entschieden, den Haftbefehl öffentlich zu machen.

Die internationale Kammer behauptet in ihrer Begründung für eine ursprüngliche Geheimhaltung, dass sie eine „Schutzfunktion“ für Opfer und Zeugen zu erfüllen gehabt hätte. Was unterstellt sie also dem russischen Staat? Die Verfolgung von „Opfern“ und „Zeugen“? Die russische Föderation sei eine Diktatur? Die Begründung beschwört Bilder aus den Zeiten des Stalinismus. Das ist peinliche und voreingenommene Propaganda eines Gerichts, das angeblich mit juristischen Argumenten arbeiten sollte.

H2: Der IStGH als Instrument für einen Staatsstreich

Auch die Behauptung der „Sicherung von Ermittlungen“ kann einen geheimen Haftbefehl gegen ein Staatsoberhaupt nicht rechtfertigen. Sie suggeriert einen Gulag-Staat, in dem man nur verdeckt und über dunkle Kanäle an Informationen über „verschleppte“ Kinder kommen würde. Als ob das Gericht nicht die Möglichkeit gehabt hätte, offiziell bei den russischen Behörden nachzufragen. Stattdessen hat es sich sogar geweigert, die Mitteilungen des Präsidialamtes für Kinderrechte entgegenzunehmen. Ist das eine Beweissicherung?

Die Ermittler verstoßen damit gegen die Normen des Römischen Statuts:

Artikel 54 : Pflichten und Befugnisse des Anklägers bei Ermittlungen

(1) Der Ankläger dehnt die Ermittlungen zum Zweck der Wahrheitsfindung auf alle Tatsachen und Beweismittel aus, die für die Beurteilung, ob eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aufgrund dieses Statuts besteht, erheblich sind, und erforscht dabei gleichermaßen die belastenden wie die entlastenden Umstände.

Erstaunlich ist auch die Vorstellung, dass der Staatschef Russlands durch eine überfallartige Verhaftung im Ausland festgesetzt werden müsse, damit internationale Staatsanwälte in Russland nach dem Verbleib von Kindern forschen könnten. Der

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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und seine Rolle für die NATO

Von Maria MüllerDer Verdacht auf das Zusammenwirken von internationalen „Menschenrechts“-Gerichten mit der NATO-Politik verdichtet sich. Das anfängliche Vertrauen in eine friedensstiftende Rolle solcher Gerichte hat einer wachsenden Skepsis und Kritik Platz gemacht. Besonders der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) erfüllt schon seit Ende des Kalten Krieges Aufgaben im Rahmen der NATO-Osterweiterung und der militärischen Angriffe auf rohstoffreiche Länder im Nahen Osten. Man denke etwa an den Jugoslawienkrieg und die Bombardierung von Belgrad, an die Überfälle auf den Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien, an die vom Westen angestifteten Bürgerkriege in Afrika … fast immer ist auch der IStGH mit dabei, um seinen Part für das Narrativ zu übernehmen. Die in den Mainstream-Medien diffamierten „feindlichen“ Anführer der attackierten Staaten – grausame Bösewichte

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