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Gegen falsche Kritik an den Tarifabschlussen

Published On: 1. Juni 2023 8:45

Gewerkschaften geht es bei Tarifverhandlungen primär um die Interessen ihrer Mitglieder, die sie vertreten und gegebenenfalls auch zum Arbeitskampf aufrufen. Dabei müssen sie einen Kompromiss mit den Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden finden, der von den Kräfteverhältnissen und den gegebenen ökonomischen und politischen Bedingungen abhängt. Die Interessen der Klasse insgesamt werden dabei sekundär berücksichtigt. Ein Arbeitskampf kann das Ergebnis beeinflussen, aber die allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft setzen.

In einem Text auf den NachDenkSeiten behauptet Tobias Weißert, dass den Beschäftigten insgesamt ein spürbarer Reallohnverlust drohe, da die führenden Gewerkschaften niedrige Tarifabschlüsse erzielt hätten. Außerdem sei es untragbar, Einkommenserhöhungen von erwerbstätigen Lohnabhängigen mit Verschlechterungen bei nicht erwerbstätigen Lohnabhängigen zu finanzieren. Diese Aussagen sind jedoch falsch und irreführend. Die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro war eine Entscheidung der Bundesregierung und nicht der Gewerkschaften. Ver.di hat die dadurch verursachten Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen kritisiert und sich auf dauerhaft die Löhne erhöhende Tariferhöhungen konzentriert.

Es wäre blauäugig zu erwarten, dass eine solche Möglichkeit für abgabenfreie Sonderzahlungen nicht genutzt würde. Die Steuer- und Abgabenbefreiung kommt den Beschäftigten zugute, die diese Zahlungen erhalten und erhöht den Verteilungsspielraum insbesondere für höhere Nettoeinkommen. Die Mitnahme der 3.000 Euro abgabenfreie Sonderzahlung maximiert den Nettovorteil für die Beschäftigten. Tarifergebnisse erfordern die Zustimmung der Gegenseite und die realistische Alternative wäre gewesen, bereits 2023 eine Tabellenerhöhung zu vereinbaren. Das hätte jedoch für die Beschäftigten über 1.000 Euro bis zu über 1.500 Euro weniger netto bedeutet. Der individuelle Rentennachteil durch die nicht gezahlten Beiträge liegt bei 2,20 Euro im Monat weniger Rente und ist damit weit niedriger als der Nettovorteil. Die dauerhaft wirksame Tabellenerhöhung wird durch den Tarifabschluss nur aufgeschoben, aber nicht vermindert.

Die Rolle der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen

Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder bei Tarifverhandlungen und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne ein. Dabei müssen sie einen Kompromiss mit den Arbeitgebern finden, der von den gegebenen ökonomischen und politischen Bedingungen abhängt. Ein Arbeitskampf kann das Ergebnis beeinflussen, aber die allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft setzen. Die Interessen der Klasse insgesamt werden dabei sekundär berücksichtigt.

Die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen

Die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro war eine Entscheidung der Bundesregierung und nicht der Gewerkschaften. Ver.di hat die dadurch verursachten Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen kritisiert und sich auf dauerhaft die Löhne erhöhende Tariferhöhungen konzentriert. Die Mitnahme der 3.000 Euro abgabenfreie Sonderzahlung maximiert den Nettovorteil für die Beschäftigten.

Die Alternative zur Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen

Die realistische Alternative zur Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen wäre gewesen, bereits 2023 eine Tabellenerhöhung zu vereinbaren. Das hätte jedoch für die Beschäftigten über 1.000 Euro bis zu über 1.500 Euro weniger netto bedeutet. Der individuelle Rentennachteil durch die nicht gezahlten Beiträge liegt bei 2,20 Euro im Monat weniger Rente und ist damit weit niedriger als der Nettovorteil. Die dauerhaft wirksame Tabellenerhöhung wird durch den Tarifabschluss nur aufgeschoben, aber nicht vermindert

Original Artikel Teaser

Gegen falsche Kritik an den Tarifabschlüssen

Auf den NachDenkSeiten erschien am 29.05.2023 ein Text von Tobias Weißert unter dem Titel „Wo werden eigentlich – und zu wessen Gunsten – Tarifverträge gemacht?“. Diese Frage zu beantworten, wäre nicht so schwierig: Tarifverträge werden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden gemacht. Ihr Ergebnis stellt in der Regel einen Kompromiss dar, der von den Kräfteverhältnissen zwischen den Beteiligten auf Grundlage der gegebenen ökonomischen und politischen Bedingungen bestimmt wird. Dabei geht es für die Gewerkschaften primär um die Interessen der dabei vertretenen und ggf. auch zum Arbeitskampf aufgerufenen Mitglieder, deren Artikulation wiederum auf einem Diskussionsprozess beruht, bei dem sekundär eventuell die Interessen der Klasse insgesamt auch berücksichtigt werden. Ein Arbeitskampf und wie er geführt wird, kann das Ergebnis

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