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Energiewende Das Ohr an der Heizung

Published On: 4. Juni 2023 11:23

In der Diskussion um den „Heizhammer“, also die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG/JF 21/23), ist ein wichtiger Punkt etwas aus dem Blick geraten: Fernwärme ist eine Option zur Erfüllung der geplanten 65-prozentigen Quote erneuerbarer Energien (EE) bei neuen Heizungen. Hausübergabestationen zählen zwar auch als Heizungsanlagen im Sinne des GEG, unterliegen jedoch nicht wie Gas- oder Ölkessel einem Betriebsverbot nach 30 Jahren Laufzeit. Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind oder in Zukunft daran angeschlossen werden, haben den Vorteil, dass sie nicht gezwungen sind, die 65-prozentige EE-Quote dezentral zu erfüllen und sich damit die meist hohen Folgeinvestitionen in Gebäudehülle und Flächenheizungen sparen können. Stattdessen ist der Netzbetreiber verpflichtet, für zunehmend grüne Fernwärme zu sorgen.

Ein Neuanschluss ist jedoch nur möglich, wenn das Wärmenetz bereits zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist wird oder der Netzbetreiber eine Transformation plant, wobei in diesem Fall bis 2030 schon 50 Prozent der Wärme erneuerbar erzeugt werden müssen. Garantiert die Kommune oder der zukünftige Netzbetreiber den zukünftigen Anschluss, kann sogar eine neue, rein fossile Heizung eingebaut und für mindestens zehn Jahre betrieben werden. Auf der anderen Seite wird man mit dem Netzanschluss zum Kunden eines regionalen Monopolisten.

Mit dem noch in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz/WPG) soll die weitere Entwicklung der Wärmenetze gesteuert werden. Ein solches Gesetz ist für die individuelle Heizungsplanung erforderlich, denn es muss Klarheit über die zukünftigen Anschlussmöglichkeiten an Fernwärme- und Wasserstoffnetze geben, damit die Gebäudeeigentümer beim Austausch der Heizung rational entscheiden können.

Die Ampel-Regierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt

Das WPG regelt die Entwicklung der grünen Fernwärme einschließlich der dafür erforderlichen Daten- und Planungsgrundlagen. Es muss gebäudescharf feststehen, wo und ab wann in Zukunft Fernwärme, Geothermie, Biogas oder Wasserstoff für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Laut dem Entwurf sollen die Wärmenetze von 2030 an zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme von Industrieanlagen gespeist werden. Bei neuen Wärmenetzen müssen es von Anfang an mindestens 65 Prozent sein. Großstädte müssen ihren Wärmeplan bis 2026 vorlegen. Kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Dafür braucht es natürlich eine umfangreiche Datenbasis.

Die Süddeutsche Zeitung vom 24. Mai hat dazu unter Berufung auf das SPD-Bauministerium falsch berichtet, dass dazu „ausschließlich auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen“ werde. Die Kommunen sollen zwar im rechtlich zulässigen Rahmen Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Liegenschaftskatastern, Datenbanken und Energieausweisen nutzen, aber man hat ja schon bei der Grundsteuererklärung gesehen, dass das nicht funktioniert.

Daten von Heizungen sollen verstärkt gesammelt werden

Nach dem Entwurf sollen neben Informationen zum Gebäude selbst (Baujahr, Nutzungsart und Denkmalschutz) auch Daten zur Art der Heizungsanlage samt Heizleistung und Jahr der Inbetriebnahme erhoben werden, außerdem der jährliche Endenergieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren (gelieferte Brennstoffmengen) und das Dachflächen- und Freiflächenpotential für die Solarenergienutzung. Es ist klar, dass es bei Gebäuden mit Öl- oder Pelletheizungen auf keinen Fall ohne die Eigentümer gehen wird, aber vermutlich wird man der Einfachheit halber einfach gleich alle Eigentümer befragen. Natürlich kommt auch auf Unternehmen, die Prozesswärme einsetzen, einiges zu, etwa Angaben zur thermischen und elektrischen Nennleistung der Wärmeerzeuger in Kilowatt (kW), zu technisch unvermeidbaren Abwärmemengen in Kilowattstunden (kWh) und -temperaturen in Grad Celsius sowie der internen und externen Nutzung der Abwärme; darüber hinaus Informationen zu geplanten Investitionen, die die Prozesswärmeversorgung betreffen. Außerdem sollen Informationen zu bestehenden oder bereits geplanten Wärme-, Gas-, Strom- und Abwassernetzen gesammelt werden.

Die Wärmewende ist ein titanisches Projekt, denn aktuell heizen etwa 75 Prozent der Haushalte noch mit Öl und Gas (50 Prozent Gas, 25 Prozent Öl). Nur 5,5 Millionen Haushalte oder gut 14 Prozent aller Haushalte sind an ein Fernwärmenetz angeschlossen, wobei der Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärme nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2021 erst bei 17,5 Prozent lag. Erzeugt wird die Wärme bislang vor allem durch die Verbrennung von Kohle und Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die sowohl Strom als auch Wärme

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EnergiewendeDas Ohr an der Heizung

In der Kontroverse über den „Heizhammer“, also die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG/JF 21/23), ist ein Punkt etwas aus dem Blick geraten: Fernwärme ist eine Erfüllungsoption für die geplante 65prozentige Quote von „Erneuerbaren Energien“ (EE) bei neuen Heizungen. Zwar zählen auch Hausübergabestationen als Heizungsanlagen im Sinne des GEG, doch unterliegen sie nicht wie Gas- oder Ölkessel einem Betriebsverbot nach 30 Jahren Laufzeit. Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind oder in Zukunft daran angeschlossen werden, haben einen wesentlichen Vorteil: Sie werden nicht gezwungen sein, die 65prozentige EE-Quote dezentral zu erfüllen und sparen sich damit erst einmal auch die meist hohen Folgeinvestitionen in Gebäudehülle und Flächenheizungen. Vielmehr ist der Netzbetreiber verpflichtet, für zunehmend grüne Fernwärme zu sorgen. Ein

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