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Kaum Beweise Was die Verfahren gegen Michael Ballweg und Lina E gemeinsam haben

Published On: 5. Juni 2023 20:22

ohl wir.“ Allerdings ist unklar, ob er damit tatsächlich den Überfall meinte oder nur eine Schlägerei, an der er beteiligt war. Auch hier gibt es keine konkreten Beweise dafür, dass Lina E. tatsächlich an dem Überfall beteiligt war.

Die fragwürdigen Indizien und die dünnen Beweise werfen die Frage auf, ob Lina E. tatsächlich ein gerechtes Verfahren hatte. Es ist nicht das erste Mal, dass in Deutschland Menschen aufgrund von politischer Gesinnung oder aufgrund von fragwürdigen Beweisen verurteilt werden. Das Verfahren gegen Lina E. zeigt, dass es auch in der heutigen Zeit noch Justizwillkür gibt und dass es wichtig ist, kritisch zu hinterfragen, ob ein Verfahren fair und gerecht abgelaufen ist.

Es ist wichtig, dass die Justiz ihre Arbeit unabhängig und objektiv ausführt und dass sie sich nicht von politischen Interessen oder öffentlicher Meinung beeinflussen lässt. Nur so kann sie ihre Aufgabe erfüllen und für Gerechtigkeit sorgen. Es ist auch wichtig, dass die Öffentlichkeit kritisch hinterfragt, ob ein Verfahren fair und gerecht abgelaufen ist und ob es möglicherweise Mängel gibt, die auf Justizwillkür hindeuten.

Insgesamt zeigt der Fall Lina E. einmal mehr, dass es in Deutschland noch immer Probleme mit Rechtsextremismus und Gewalt gibt und dass es wichtig ist, dagegen vorzugehen. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass dabei die Grundsätze des Rechtsstaats gewahrt bleiben und dass niemand aufgrund von politischer Gesinnung oder fragwürdigen Beweisen verurteilt wird. Nur so kann eine gerechte und demokratische Gesellschaft entstehen.

Die Vorgeschichte der Überfälle in Eisenach

Die Überfälle auf das rechte Szene-Lokal „Bull’s Eye“ in Eisenach haben eine Vorgeschichte, die der Bundesanwaltschaft bekannt ist. Diese ermittelt seit über einem Jahr gegen den Wirt des Lokals, Leon Ringl, und etwa 50 Mitglieder oder Nahestehende der von ihm gegründeten militanten Neonazi-Gruppe „Knockout 51“. Diese stuft sie ebenfalls als kriminelle Vereinigung ein.

Bereits 2019 sollen der Justiz mindestens 60 Straftaten dieser Gruppe aus den Jahren 2015 bis 2018, vor allem gegen mutmaßliche „Linke“ und Ausländer, bekannt gewesen sein, darunter schwere Körperverletzungen und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Von „friedlichem Meinungskampf“ kann also keine Rede sein.

Die Überfälle auf das Lokal in Eisenach waren demnach Teil eines Konflikts zwischen verschiedenen extremistischen Gruppen. Es ist wichtig, dass die Justiz auch in solchen Fällen unabhängig und objektiv ermittelt und dass sie nicht einseitig gegen eine bestimmte Gruppe vorgeht. Nur so kann sie für Gerechtigkeit sorgen und dazu beitragen, dass solche Konflikte nicht weiter eskalieren.

Die Rolle der Bundesanwaltschaft

Im Fall Lina E. spielt auch die Bundesanwaltschaft eine wichtige Rolle. Sie hat das Verfahren gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten geführt und die Anklage erhoben. Dabei hat sie betont, dass es sich bei den Überfällen auf das Lokal in Eisenach um einen Angriff auf den „friedlichen politischen Meinungskampf“ handelt.

Es ist wichtig, dass die Bundesanwaltschaft ihre Aufgabe unabhängig und objektiv ausführt und dass sie sich nicht von politischen Interessen oder öffentlicher Meinung beeinflussen lässt. Nur so kann sie für Gerechtigkeit sorgen und dazu beitragen, dass extremistische Gewalttaten verhindert werden. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass sie bei ihren Ermittlungen alle Seiten im Blick behält und nicht einseitig gegen eine bestimmte Gruppe vorgeht

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Kaum Beweise: Was die Verfahren gegen Michael Ballweg und Lina E. gemeinsam haben

Von Susan BonathFünf Jahre und drei Monate Haft: Das Urteil gegen Lina E. und ihre vorübergehende Freilassung gegen Auflagen ließ die Gemüter hochkochen. „Schauprozess!“, kritisieren die einen. „Linksextremer Terror!“, rufen die anderen und fordern eine härtere Strafe. Meist unerwähnt blieben die realen Umstände des Verfahrens. Ein sachlicher Blick auf diese zeigt: Es gibt tatsächlich schwere Mängel, die auf ähnliche Justizwillkür bei extrem dünner Beweislage hindeuten, wie im Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg.2,5 Jahre U-Haft und harte Strafe trotz fehlender BeweiseSo konnte das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) in knapp 100 Verhandlungstagen keine konkreten Beweise dafür vorlegen, an welchen Taten sich Lina E. tatsächlich selbst beteiligt hatte. Auch die Existenz einer „kriminellen Vereinigung“, also einer bestimmten Gruppe mit einem Namen oder mindestens einschlägigem

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