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EU macht den Weg fur Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschaftsleute frei

Published On: 7. Juni 2023 13:45

Die EU hat beschlossen, die Sanktionen gegen Russland auf Familienangehörige von russischen Geschäftsleuten auszuweiten. Dies bedeutet, dass individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen verhängt werden können, die für die Unterstützung von „Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“ verantwortlich sind, sondern auch gegen deren Verwandte. Dies ist eine Art der berüchtigten Sippenhaft. Verwandte von russischen Politikern, Geschäftsleuten und prominenten Beamten wurden schon früher auf Sanktionslisten gesetzt. Ein EU-Gericht in Luxemburg hatte jedoch in Einzelfällen die Aufhebung der Sanktionen gegen enge Verwandte angeordnet.

Die EU hat bereits zehn Sanktionspakete verabschiedet. Neben Sektoralsanktionen und Handelsembargos wurden Individualsanktionen mittlerweile gegen 1.473 Personen, darunter Journalisten, Sänger, Künstler, Politiker und Beamte, und 207 Organisationen verhängt. Die Vermögenswerte der auf diesen Listen aufgeführten Personen wurden eingefroren, und Reisen von diesen Personen oder Einrichtungen in EU-Länder werden untersagt. Es besteht die Möglichkeit, die Sanktionen vor einem Gericht in Luxemburg anzufechten. Derzeit sind dort mehrere von Russen eingereichte Klagen anhängig.

Die EU-Kommission diskutiert derzeit ein neues, elftes antirussisches Sanktionspaket, das auch diese schwarzen Listen noch erweitern wird. Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.

Die EU weitet Sanktionen auf Familienangehörige von russischen Geschäftsleuten aus

Die EU hat beschlossen, die Sanktionen gegen Russland auf Familienangehörige von russischen Geschäftsleuten auszuweiten. Dies bedeutet, dass individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen verhängt werden können, die für die Unterstützung von „Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“ verantwortlich sind, sondern auch gegen deren Verwandte. Dies ist eine Art der berüchtigten Sippenhaft. Verwandte von russischen Politikern, Geschäftsleuten und prominenten Beamten wurden schon früher auf Sanktionslisten gesetzt. Ein EU-Gericht in Luxemburg hatte jedoch in Einzelfällen die Aufhebung der Sanktionen gegen enge Verwandte angeordnet.

Die EU hat bereits zehn Sanktionspakete verabschiedet

Die EU hat bereits zehn Sanktionspakete verabschiedet. Neben Sektoralsanktionen und Handelsembargos wurden Individualsanktionen mittlerweile gegen 1.473 Personen, darunter Journalisten, Sänger, Künstler, Politiker und Beamte, und 207 Organisationen verhängt. Die Vermögenswerte der auf diesen Listen aufgeführten Personen wurden eingefroren, und Reisen von diesen Personen oder Einrichtungen in EU-Länder werden untersagt. Es besteht die Möglichkeit, die Sanktionen vor einem Gericht in Luxemburg anzufechten. Derzeit sind dort mehrere von Russen eingereichte Klagen anhängig.

Die EU-Kommission diskutiert ein neues, elftes antirussisches Sanktionspaket

Die EU-Kommission diskutiert derzeit ein neues, elftes antirussisches Sanktionspaket, das auch diese schwarzen Listen noch erweitern wird. Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen

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EU macht den Weg für Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute frei

Die EU besteht darauf, nicht nur missliebige russische Journalisten, Politiker, Sänger und Geschäftsleute persönlich zu sanktionieren, sondern die Sanktionen auch auf Sippenhaftung für deren Verwandte auszudehnen. Nachdem der EuGH geschiedene Ehefrauen – unter anderem von Fridman und Prigoschin – zunächst von den Sanktionslisten streichen ließ, beschloss der EU-Rat am Dienstag eine Regelung, die auch das wieder ermöglicht. Der Rat der Europäischen Union (EU) hat das Dokument, das die Einführung und Einzelheiten antirussischer Sanktionen regelt, abgeändert und mit der Änderung zusätzlich die Möglichkeit eingeführt, auch Familienangehörige russischer Geschäftsleute auf die Sanktionsliste zu setzen.Somit können nun individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen, die nach Ansicht der EU für die Unterstützung von „Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“ verantwortlich

Details zu EU macht den Weg für Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute frei

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