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Urteil wegen Billigung des russischen Angriffskriegs Vorsicht eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein

Published On: 7. Juni 2023 15:20

Frau wegen Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verurteilt

Eine 48-jährige Frau wurde vom Kölner Amtsgericht wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Die Frau hatte während einer pro-russischen Demonstration in Köln den Krieg „für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet“. Das Gericht war überzeugt, dass die Äußerungen der Frau geeignet seien, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brandgefährliche Tendenz

Die Tendenz, unbequeme Meinungen zu kriminalisieren, ist brandgefährlich. Es findet eine abzulehnende juristische „Zeitenwende“ statt, die auch Journalisten betreffen könnte. Es ist ein Zeichen dafür, dass Meinungen als „illegal“ erklärt werden können, auch wenn sie nicht volksverhetzend oder beleidigend sind. Die Debatte muss darüber geführt werden, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der Meinungen kriminalisiert werden können.

Ermittlungen gegen Meinungen

Es gibt weitere juristische Auseinandersetzungen bezüglich Meinungsäußerungen zum Ukrainekrieg. Ein Strafbefehl gegen Heinrich Bücker wurde aufgehoben, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Rechtsmittel eingelegt. Der Musiker Roger Waters wird von der Berliner Polizei strafrechtlich ermittelt, weil er angeblich volksverhetzende Symbolik aufgeführt haben soll. Diese Tendenz, unbequeme Meinungen zu kriminalisieren, muss entschieden entgegengetreten werden

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Urteil wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs“: Vorsicht – eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein

Eine Frau wurde gerade wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen. Es gibt weitere juristische Vorstöße gegen unbequeme Meinungen. Diese Tendenz ist brandgefährlich – bald könnten auch jene ihr Opfer werden, die die Entwicklung jetzt noch begrüßen. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Die Abweichung vom offiziellen „Ukraine-Narrativ“ ist unter Umständen keine legale Meinung, sondern eine illegale Äußerung, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Das Kölner Amtsgericht hat eine 48 Jahre alte Frau wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen, wie Medien berichten. Die Richterin verurteilte die Frau am Dienstag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Ukrainerin am 8. Mai 2022 „bei einer

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