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Russland Vorwürfe unwahr Gerichtlicher Erfolg der FPÖ gegen die ÖVP

Published On: 8. Juni 2023 9:02

ÖVP muss unwahre Behauptungen widerrufen

Seit gestern, Mittwoch, darf die ÖVP nicht mehr behaupten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen hat. Das hat das Handelsgericht Wien in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden. Die ÖVP wurde schuldig gesprochen und muss ihre diesbezüglichen Pressemeldungen als unwahr widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ÖVP muss öffentlich widerrufen

Die ÖVP wurde vom Gericht aufgetragen, ihre unwahren Behauptungen binnen 14 Tagen in Form einer APA-OTS öffentlich zu widerrufen. Sogar der Text des Widerrufs wurde vom Richter vorgegeben. Die ÖVP muss der FPÖ außerdem die Verfahrenskosten in Höhe von 4.317,24 Euro ersetzen. Ob die ÖVP dagegen Rechtsmittel einlegt, ist unklar. Jedenfalls wurde seitens der Schwarzen keine Erklärung abgegeben.

FPÖ-Anwalt: Kein Tatsachensubstrat für Behauptungen

FPÖ-Anwalt Christoph Völk sagte auf APA-Anfrage, es habe „kein Tatsachensubstrat“ für die von der ÖVP aufgestellten Behauptungen gegeben. Die ÖVP habe keinen Beweis für ihre Aussage geliefert. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist ein weiterer Rückschlag für die ÖVP im Wahlkampf

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Russland-Vorwürfe unwahr: Gerichtlicher Erfolg der FPÖ gegen die ÖVP

Die ÖVP darf seit gestern, Mittwoch, nicht mehr behaupten, dass die FPÖ für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen hat. Außerdem muss die ÖVP ihre diesbezüglichen Pressemeldungen als unwahr widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ÖVP schuldig gesprochen So lautet das erstinstanzliche Urteil des Handelsgericht Wien. Die beklagte ÖVP wurde schuldig gesprochen, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre sinngemäße Behauptung des Inhalts, die Klägerin (FPÖ) habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland entgegengenommen und/oder habe Geldzahlungen aus Russland entgegengenommen, aufzustellen und/oder zu verbreiten. Öffentlicher Widerruf Außerdem wurde der ÖVP vom Gericht aufgetragen, ihre unwahren Behauptungen binnen 14 Tagen in Form einer APA-OTS öffentlich zu widerrufen. Sogar der Text des Widerrufs wurde vom Richter

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