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Vor Ohrfeige fur Justizministerin Zadic EuGH-Anwalt kritisiert unausgegorenes Gesetz

Published On: 9. Juni 2023 19:50

Das Gesetzespaket „Hass im Netz“

Am 1. Januar 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Das Ziel des Gesetzes ist es, Hass im Internet zu bekämpfen und die Opfer von Hasskriminalität zu schützen. Das Gesetz sieht Strafen für Hassrede, Bedrohung und Belästigung im Internet vor.

Die Kritik der FPÖ

Als einzige Partei lehnte die FPÖ 2020 das schwarz-grüne Projekt ab und kritisierte, dass es die freie Meinungsäußerung bedrohe. Denn Hass sei ein Gefühl und daher juristisch nicht greifbar, argumentierte Justizsprecher Harald Stefan. Viele Delikte seien schon jetzt durch bestehendes Recht abgedeckt. Und er fragte: Warum mache ich Gesetze, die so weit eingreifen in die freie Meinungsäußerung? Auch wies er bereits damals darauf hin, dass das „unausgegorene Gesetz“ wohl EU-rechtswidrig sei.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, erklärte, dass „das Unionsrecht es verwehre, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedsstaaten durch gesetzliche Maßnahmen generell abstrakter Natur zu beschränken.“ Und genau das wollte die schwarz-grüne Regierung machen. Nun sind die Richter des EuGH am Zug. Für gewöhnlich folgen sie der Argumentationslinie der Generalanwaltschaft. Es wird also eine Niederlage für die Grünen und ihre Justizministerin Alma Zadić erwartet.

Die Stellungnahme des Generalstaatsanwalts in Luxemburg

Dem Generalstaatsanwalt in Luxemburg geht es in seiner Stellungnahme nicht um die bedrohte freie Meinungsäußerung. Ihm geht es vielmehr darum, dass nationale Gesetze die Bestimmungen, die aus Brüssel kommen, aushebeln. Und das ist in der Europäischen Union weder vorgesehen, noch erlaubt. Und dennoch ist die erwartete Aufhebung des Gesetzes erfreulich

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Vor Ohrfeige für Justizministerin Zadić: EuGH-Anwalt kritisiert „unausgegorenes Gesetz“

Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Bestehendes Recht ausreichend Als einzige Partei lehnte die FPÖ 2020 das schwarz-grüne Projekt ab und kritisierte, dass es die freie Meinungsäußerung bedrohe. Denn Hass sei ein Gefühl und daher juristisch nicht greifbar, argumentierte Justizsprecher Harald Stefan. Viele Delikte seien schon jetzt durch bestehendes Recht abgedeckt. Und er fragte: Warum mache ich Gesetze, die so weit eingreifen in die freie Meinungsäußerung? Auch wies er bereits damals darauf hin, dass das „unausgegorene Gesetz“ wohl EU-rechtswidrig sei. Stümperhaftes Gesetz Und dürfte damit Recht haben. Denn gestern, Donnerstag, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, erklärt, dass „das Unionsrecht es verwehre, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen

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