Doppelmoral beim Tatbestand der Volksverhetzung
Ich habe keine Vorurteile gegenüber politischen Parteien, ich verabscheue sie alle – wenn ich auch gerne zugebe, dass mir die Partei des infantilen Totalitarismus, die man auch als die Grünen bezeichnet, mit ihrer Mixtur aus Sektierertum, Heuchelei und Ignoranz die stärkste Abscheu abverlangt. Dennoch steht es außer Frage, dass jeder, gleich welcher politischen Ausrichtung, in juristischer Hinsicht gleich zu behandeln ist; ein Grüner hat den gleichen Anspruch auf einen ordnungsgemäßen Prozess und ein gut begründetes Urteil wie ein Freund der AfD oder ein politisch völlig Desinteressierter. Man darf bezweifeln, ob dieses Prinzip in der Pr
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Doppelmoral beim Tatbestand der „Volksverhetzung“
Ich habe keine Vorurteile gegenüber politischen Parteien, ich verabscheue sie alle – wenn ich auch gerne zugebe, dass mir die Partei des infantilen Totalitarismus, die man auch als die Grünen bezeichnet, mit ihrer Mixtur aus Sektierertum, Heuchelei und Ignoranz die stärkste Abscheu abverlangt. Dennoch steht es außer Frage, dass jeder, gleich welcher politischen Ausrichtung, in juristischer Hinsicht gleich zu behandeln ist; ein Grüner hat den gleichen Anspruch auf einen ordnungsgemäßen Prozess und ein gut begründetes Urteil wie ein Freund der AfD oder ein politisch völlig Desinteressierter. Man darf bezweifeln, ob dieses Prinzip in der Praxis tatsächlich greift. So hat ein verständnisvoller Richter beispielsweise vor Kurzem eine linksextreme Gewalttäterin, die ihre vornehmste Aufgabe darin sah, als rechtsextrem erachtete Menschen mit Hammer
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