Fundstuck Wie Bild die Pressefreiheit hochhalt
Die „Showchefin“ der Bild verteidigt das Recherchieren
Tanja May, die „Showchefin“ der Bild, hat sich in einem Artikel für das Recherchieren ausgesprochen. Der Satz „Recherchieren muss erlaubt sein“ bezieht sich auf die Ankündigung der Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann, gegen überzogene Verdachtsberichterstattung vorgehen zu wollen.
Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet Tanja May, die in der Branche als prototypisch für Urheber schmutziger Boulevardkampagnen gilt, das Recherchieren verteidigt. Vor ihrem Job bei Springer arbeitete sie zwei Jahrzehnte lang beim Investigationsmagazin Bunte und war unter anderem an der Berichterstattung über den zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigten Wettermoderator Jörg Kachelmann beteiligt.
Tanja May und ihre umstrittene Vergangenheit
Tanja Mays Vergangenheit als Boulevardjournalistin ist umstritten. Sie wurde in der Vergangenheit für ihre Berichterstattung über Prominente kritisiert und als „Showchefin“ der Bild bezeichnet. Trotzdem verteidigt sie das Recherchieren und betont, dass es erlaubt sein muss.
Es bleibt abzuwarten, ob die Anwälte von Till Lindemann gegen die Bild vorgehen werden. In jedem Fall zeigt der Fall, dass die Grenzen zwischen Recherche und Verdachtsberichterstattung oft verschwimmen und dass es wichtig ist, dass Journalisten sich ihrer Verantwortung bewusst sind.
Die Bedeutung von Recherche im Journalismus
Recherche ist eine wichtige Aufgabe im Journalismus. Journalisten müssen Fakten sammeln und überprüfen, um eine Geschichte zu erzählen. Dabei müssen sie sich an ethische Standards halten und sicherstellen, dass sie keine falschen Informationen verbreiten.
In Zeiten von Fake News und alternativen Fakten ist es wichtiger denn je, dass Journalisten ihre Arbeit sorgfältig machen und sich an die Wahrheit halten. Recherche ist ein wichtiger Teil davon und sollte nicht unterschätzt werden
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Fundstück: Wie „Bild“ die Pressefreiheit hochhält
Die „Showchefin“ der Bild, Tanja May, schreibt, ohne rot zu werden: „Recherchieren muss erlaubt sein.“ Der Satz bezieht sich auf Ankündigungen der Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann, gegen überzogene Verdachtsberichterstattung vorgehen zu wollen. Brüller an der Sache ist der Begriff „recherchieren“ in Kombination mit der Person Tanja May. Die Frau, die vor ihrem Springer-Job zwei Jahrzehnte beim Investigationsmagazin Bunte schaffte, gilt vielen Branchenkennern als prototypisch für Urheber schmutziger Boulevardkampagnen. Unter anderem gegen den zu unrecht der Vergewaltigung beschuldigten Wettermoderator Jörg Kachelmann. Ein Strauß weiterer Glanzleistungen der Rechercheuse hier. Link zum Fundstück
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