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Gericht Erzbistum soll Missbrauchsopfer 300000 Euro zahlen

Published On: 14. Juni 2023 6:48

Erzbistum Köln muss Schmerzensgeld zahlen

Das Erzbistum Köln wurde in einer wegweisenden Gerichtsentscheidung zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Der heute 62-jährige Georg Menne war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Das Urteil dürfte eine wichtige Signalfunktion haben. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach von einer „Zäsur in der deutschen Justizgeschichte“. Es gilt als wahrscheinlich, dass nun auch viele andere Missbrauchsbetroffene den Klageweg beschreiten werden, so dass auf die Kirche hohe Kosten zukommen könnten.

Meilenstein für die Betroffenen

Menne, der mehr als 300 Mal von dem inzwischen verstorbenen Priester vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht worden war, hatte 750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Nach der Urteilsverkündung lobte er die Gerichtsentscheidung jedoch als „Meilenstein für die Betroffenen“. Ihr Leid werde damit anerkannt. Seine Anwälte sagten, sie müssten noch prüfen, ob sie in Berufung gehen würden. In jedem Fall werde mit dem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben, die bisherige Rechtsprechung werde „pulverisiert“.

Katholische Kirche haftet für Verbrechen ihrer Priester

Die Betroffenenorganisation „Eckiger Tisch“ kommentierte, es gebe nun erstmals ein Urteil eines deutschen Gerichts, das einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspreche. Dabei werde auch die institutionelle Verantwortung der Kirche für diese Verbrechen berücksichtigt. „Dies ist ein wichtiges Signal für Tausende ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland“, so der „Eckige Tisch“. Das Erzbistum Köln teilte mit, es übernehme für das erlittene Unrecht und Leid institutionelle Mitverantwortung. Deshalb habe Erzbischof Rainer Maria Woelki in dem konkreten Fall auch entschieden, keine Verjährung der in den 70er Jahren begangenen Taten geltend zu machen. Auch wurde die Darstellung Georg Mennes nicht bestritten. So sei der Fortgang des Verfahrens ermöglicht worden.

Bisher leistet die katholische Kirche freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben die Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert. Schüller sagte der dpa, die bisherige „Armenspeisung“ der deutschen Bischöfe von Entschädigungsleistungen bis 50.000 Euro sei „krachend gescheitert“. Vielen Opfern sei diese Regelung „wie ein Hohn angesichts ihrer lebenslangen seelischen und körperlichen Verletzungen“ vorgekommen.

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Gericht: Erzbistum soll Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen

Viele Jahre lang ist ein Messdiener von einem Priester sexuell missbraucht worden. Jetzt muss das Erzbistum Köln Schmerzensgeld zahlen.Foto: Oliver Berg/dpa Eine solche Gerichtsentscheidung hat es bisher noch nicht gegeben: Das Erzbistum Köln muss einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. In einer wegweisenden Gerichtsentscheidung ist das katholische Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach das Urteil am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung, bei der kein Vergleich zwischen den beiden Parteien zustande gekommen war. Der heute 62-jährige Georg Menne war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Das Urteil dürfte eine wichtige Signalfunktion haben. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach von einer „Zäsur in der deutschen

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