AfD Jugend vorerst doch keine rechtsextremistische Bewegung
AfD und Junge Alternative gewinnen Eilverfahren gegen Verfassungsschutz
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), haben ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die JA vorerst nicht weiter als gesichert rechtsextremistische Bewegung einstufen, sondern „einstweilen“ wieder als Verdachtsfall behandeln und beobachten, wie LTO berichtet.
In dem am Montag eingereichten Eilantrag wurde dem Verfassungsschutz unter anderem ein „Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen“ vorgeworfen. Das BfV hat daraufhin in einer Stillhaltezusage zugesichert, die Einstufung der Nachwuchsorganisation vorläufig auszusetzen. Derartige Zusagen seien eine gängige Verfahrensweise im Verwaltungsprozessrecht, die der Entlastung der Gerichte dient.
Stillhaltezusage des BfV
Die Einholung der Zusage des BfV durch die Kammer gibt daher keinen Hinweis auf etwaige Erfolgsaussichten des Eilverfahrens, hat das VG gegenüber LTO bestätigt. Erst Ende April hatte das BfV mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ – genannt.
Verfassungsschutz und die AfD
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die JA als rechtsextremistische Bewegung einzustufen, hatte bei der AfD für Empörung gesorgt. Die Partei hatte die Entscheidung als politisch motiviert und undemokratisch kritisiert. Der Verfassungsschutz hatte jedoch betont, dass die Einstufung aufgrund von „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ erfolgt sei und nicht aufgrund der politischen Ausrichtung der Partei. Die AfD hat in der Vergangenheit immer wieder wegen rechtsextremer Äußerungen und Kontakte in die Kritik geraten
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AfD-Jugend vorerst doch keine rechtsextremistische Bewegung
AfD und Junge Alternative hatten ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nach Angaben der Partei Alternative für Deutschland (AfD) deren Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), zunächst nicht weiter als gesichert rechtsextremistische Bewegung, sondern „einstweilen“ wieder als Verdachtsfall behandeln und beobachten, meldet LTO. Hintergrund sei ein entsprechendes Eilverfahren, das AfD und JA gegen die Einstufung der JA beim Verwaltungsgericht (VG) Köln angestrengt hatten (Az. 13 L 1124/23). In dem am Montag eingereichten Eilantrag werde dem Verfassungsschutz unter anderem ein „Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen“ vorgeworfen – dies zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem Umfragehoch befinde. Das BfV habe daraufhin in einer Stillhaltezusage zugesichert, die Einstufung
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