Unbeliebtester Bundesprasident Nur Van der Bellen liess Kritiker strafrechtlich verfolgen
Bundespräsident Van der Bellen lässt Kritiker strafrechtlich verfolgen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird oft für seine parteiische und nicht staatsmännische Amtsführung kritisiert. In den letzten Jahren hat er den Zorn vieler Bürger auf sich gezogen. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern lässt Van der Bellen jedoch gerne seine Kritiker strafrechtlich verfolgen, wie nun die FPÖ aufdeckte.
Die Bundespräsidentschaftskanzlei musste nach einer Anfrage von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zugeben, dass Van der Bellen als erster und einziger von diesem Recht Gebrauch machte. In 52 Fällen traten die Ermittlungsbehörden an Van der Bellen heran und baten um Genehmigung zur Strafverfolgung seiner Kritiker, etwa wegen Beleidigung oder übler Nachrede. In sieben Fällen ermächtigte der Präsident dann auch eine weitere Verfolgung, er ging somit offenbar sehr selektiv gegen bestimmte Personen vor.
Kritik an Van der Bellens Amtsführung
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ortet darin einen Skandal und den Versuch, kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern. Auf Kritik an seiner Amtsführung reagiert Van der Bellen offenbar sehr dünnhäutig. Doch mit diesen Versuchen der Einschüchterung blamierte er sich auf ganzer Linie, so Hafenecker, denn im prominenten Fall gegen den unabhängigen Journalisten und Report24-Chef Florian Machl wurde in erster Instanz ein Freispruch gegeben und in einem anderen Fall musste die Staatsanwaltschaft überhaupt die Verfolgung einstellen.
Vorgänger Fischer und Klestil ließen nicht verfolgen
Hafenecker wollte auch wissen, wie dieses „Sonderverfolgungsrecht“ von den Amtsvorgängern Van der Bellens genutzt wurde. An diese wurden nicht nur weniger Fälle zur Ermächtigung herangetragen, sondern sie machten davon gleich gar nicht Gebrauch. Van der Bellens Vorgänger, Heinz Fischer und Thomas Klestil, übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte und Nachsicht aus, da sie beide während ihren Amtszeiten nie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilten, so Hafenecker.
Bundespräsident Van der Bellen soll aufhören, sein „Sonderverfolgungsrecht“ willkürlich einzusetzen, zumal sich zeigt, dass in vielen Fällen keine strafrechtlich relevanten Aussagen vorhanden sind, die Betroffenen aber auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben. Wie aus einer gleichlautenden Anfrage an alle Bundesministerien durch Hafenecker hervorging, genehmigten auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) strafrechtliche Verfolgungen von Österreichern. In Gewesslers Fall, nämlich wegen „Beleidigung“, wurde das Verfahren eingestellt, bei Nehammer ist der Ausgang derzeit „unbekannt
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Unbeliebtester Bundespräsident? Nur Van der Bellen ließ Kritiker strafrechtlich verfolgen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist bekannt für seine parteiische und oftmals gar nicht staatsmännische Amtsführung. Das zog in den letzten Jahren auch den Zorn vieler Bürger auf ihn. Doch anders als seine Vorgänger lässt Van der Bellen seine Kritiker gerne strafrechtlich verfolgen, wie nun die FPÖ aufdeckte. Van der Bellen lässt verfolgen Die Bundespräsidentschaftskanzlei musste nach einer Anfrage von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker anlässlich der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 117 StBG zugeben, dass Van der Bellen als erster und einziger von diesem Recht Gebrauch machte, und das nicht zu knapp. Hafenecker ortet darin einen Skandal und den Versuch, kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern. Auf Kritik an seiner Amtsführung reagiert Van der Bellen offenbar sehr dünnhäutig. In dem
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